
Wissenswertes zum § 14a EnWG
Stromkosten senken: § 14a EnWG erklärt

§ 14a EnWG: Darum geht's
§14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) spielt eine zentrale Rolle für die Energiewende in Deutschland. Mit diesem Gesetz soll der Stromverbrauch flexibler gestaltet werden. Dadurch soll das Stromnetz effizienter und umweltfreundlicher werden.
Es erlaubt Netzbetreibern, Geräte wie Wärmepumpen, Ladestationen für Elektroautos oder Batteriespeicher gezielt zu steuern. Diese Steuerung sorgt dafür, dass solche Geräte dann Strom nutzen, wenn besonders viel erneuerbare Energie, zum Beispiel aus Wind- oder Solaranlagen, zur Verfügung steht. Dadurch können Zeiten mit besonders hohem Strombedarf ausgeglichen und Überlastungen im Stromnetz vermieden werden. Gleichzeitig wird die Nutzung von fossilen Kraftwerken verringert, und erneuerbare Energien können besser ins Netz integriert werden.
Besitzer*innen dieser steuerbaren Geräte profitieren von geringeren Stromnetzgebühren. Insgesamt hilft § 14a EnWG dabei, das Stromnetz stabil zu halten, die Umwelt zu schützen und die Energiekosten für alle zu senken.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Ihre Vorteile auf einen Blick
Kosten sparen
Dank reduzierter Netzentgelte zahlen Sie weniger.
Unkompliziert
Die Steuerung erfolgt automatisch durch den Netzbetreiber – Sie müssen nichts tun.
Zukunftssicher
Ihre Anlage erfüllt alle neuen gesetzlichen Vorgaben und ist optimal ins Netz eingebunden.
Häufige Fragen zum § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes
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Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.