FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Sie sind Mieter? Dann klären Sie das bitte mit dem Eigentümer oder Verwalter. Sie sind selbst Eigentümer/Verwalter? Dann wenden Sie sich an den zuständigen Netzbetreiber.
  2. Ja, Ihre Wärmepumpe fällt unter die Regelungen des § 14a EnWG, da die maximale elektrische Leistungsaufnahme Ihrer Anlage 4,5 kW beträgt und damit die Schwelle von 4,2 kW überschreitet. Laut § 14a EnWG gelten Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW, die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, als steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

  3. Netzentgelte sind Kosten vom Netzbetreiber für den Transport und die Verteilung von Erdgas. Sie wirken sich auf Ihren Erdgaspreis aus.

  4. Überschuss- und Residualmengen

    • Überschuss: Mehrproduktion als Eigenverbrauch vor Ort → Vermarktung der überschüssigen Erzeugungs-/Einspeisemengen durch eins
    • Residual: Geringere Erzeugungsmengen im Vergleich zum gesamten Stromverbrauch → Zusatzbezug der fehlenden Residualmengen durch eins

    Herkunftsnachweise (HKN)

    • Beleg für die grüne Herkunft Ihres Stroms
    • Entstehen nur bei sonstiger Direktvermarktung (Doppelvermarktungsverbot gemäß §80 EEG 2023)

    Redispatch 2.0

    • Dient der Erhaltung der Netzstabilität und ermöglicht es dem Netzbetreiber, bei Engpässen abzuregeln.
    • Anlagenbetreiber unterliegen verschiedenen Pflichten und müssen dem Netzbetreiber u. a. bestimmte Stamm- und Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten sowie Echtzeitdaten übermitteln.
    • Pflichten gelten i. d. R. für steuerbare Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie konventionellen Energieträgern und Stromspeichern mit einer Leistung von mindestens 100 kW(p). Darüber hinaus sind auch Anlagen mit einer geringeren Leistung betroffen, sofern diese jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind.
  5. Schön, dass Sie künftig Ihre Beträge abbuchen lassen möchten. So können wir auch Guthaben schneller an Sie auszuzahlen. Nutzen Sie doch gleich das vorbereitete SEPA-Mandat oder erteilen Sie uns die Erlaubnis zur Abbuchung per E-Mail an kundenservice@eins.de.

  6. Die Preisanpassung ist in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrem Produkt geregelt.

  7. Hier kommen mehrere Entwicklungen positiv zum Tragen. Zum einen gewinnt LNG-Gas (flüssiges Erdgas, das mit Spezialtankschiffen transportiert wird) mehr und mehr an Bedeutung. LNG-Gas stammt unter anderem aus Nordamerika, Australien oder Katar. Zum anderen haben die deutsche Gaswirtschaft und auch wir von eins schon vor längerem die Weichen für eine Gasversorgung 2. 0 gestellt: Einerseits um die Abhängigkeit von externen Lieferquellen zu reduzieren – und andererseits vor allem aus Klimaschutzgründen.der umweltschonende Energieträger Erdgas – speziell im Vergleich zu Öl – wird sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten Schritt für Schritt zum klimaneutralen Gas aus nachhaltigen, europäischen Quellen wandeln. Die Beimischung klimaneutraler Gase in das Gasverteilnetz ist bereits heute gängige Praxis und wird in der Zukunft massiv ausgebaut werden. Die großen Heizungsbauer arbeiten an neuen gasbasierten Heiztechnologien, die komplett mit CO2-neutralem Wasserstoff betrieben werden können. Die gute Nachricht ist, dass die bestehenden Verteilnetze und Anlagen auch für klimaneutrale Gase geeignet sind. Das hat Vorteile nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die Versorgungssicherheit. Und das, ohne dass dabei die bewährten Qualitäten von Gas, also Komfort, Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit, auf der Strecke bleiben.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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