Strompreisbremsen

Staatliche Entlastungen beim Strompreis

Aktuelle Informationen

Die Bundesregierung hat zum Jahreswechsel das Ende der Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme bekanntgegeben. Damit wird ab dem 1. Januar 2024 Ihr Energiepreis nicht länger durch staatliche Zuschüsse begrenzt.

Liegt Ihr Energiepreis ab 1. Januar 2024 unterhalb der bisherigen Preisbremse, ändert sich für Sie nichts. Falls Ihr Energiepreis über der Preisbremse liegt, entfällt ab 1. Januar 2024 der Entlastungsbetrag aus der Preisbremse. 

Allgemeine Informationen zur Preisbremse

Die Bundesregierung hat zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten zum 1. März 2023 eine Strompreisbremse eingeführt. Durch die Strompreisbremse werden Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen rückwirkend zum Januar 2023 entlastet.

Einfach erklärt funktioniert die Strompreisbremse wie folgt: 

Für 80 % Ihres des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über 40 ct/ kWh liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden.

So erhalten Sie die Entlastung: 

  • Die Preisbremsen traten März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend auch für Januar und Februar.
  • Durch die staatlichen Entlastungen hat reduziert sich Ihr Abschlagsbetrag seit März 2023 reduziert.
  • Die Entlastungen für Januar und Februar 2023 wurden bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt.

Alle Kund*innen haben einen Brief mit ihrem auf Basis der Preisbremse berechneten Entlastungsbetrag erhalten. Sie sind sich unsicher, schauen Sie am besten im Online Service direkt nach.

Ihre Strom-Rechnung schnell erklärt

Beispielrechnung

Durch die Energiekrise hat sich der Strompreis von Familie Müller von 30ct/ kWh auf 50ct/ kWh innerhalb von 12 Monaten fast verdoppelt. Mit der Strompreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Strompreis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40ct/ kWh. Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (50ct/ kWh) und dem gedeckelten Preis (40ct/ kWh) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 4.500 kWh erhält sie somit für 80 % − also 3.600 kWh − eine Entlastung von 10ct/ kWh. 

Die staatliche Unterstützung für das Kalenderjahr beträgt damit 360 €.

4-Personen-Haushalt

Prognostizierter Jahresverbrauch:4.500 kWh
Bisheriger Strompreis: 30ct/ kWh
Neuer Strompreis: 50ct/ kWh
monatliche Kosten: 187,50 €
monatliche Kosten mit Preisbremse: 155,50 €
staatliche Entlastung pro Monat: 30 €
staatliche Entlastung pro Jahr:360 €

Entlastungspotential für Strom berechnen

Wichtige Fragen rund um das Thema Strompreisbremse

  • Kleine Katze liegt auf der warmen Heizung

    Entlastungen beim Gaspreis

    Parallel zur Strompreisbremse hat die Bundesregierung eine Gas- und Wärmepreisbremse eingeführt. Dadurch werden Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen entlastet. Alle Informationen rund um die Preisbremse für Gas und Wärme finden Sie auf der folgenden Seite.

  • Für das Bild ist keine Beschreibung vorhanden.

    Sicher aufgehoben in der Grund- und Ersatzversorgung

    Alle privaten Haushalte haben Anspruch auf die Versorgung mit Energie. Darum gibt es die Grund- und Ersatzversorgung. Für das Medium Strom ist eins Grund- und Ersatzversorger für Chemnitz. Klicken Sie auf den Button, um mehr zu erfahren.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

  • Kununu Top Company 2024 Arbeitgebersiegel
  • Für das Bild ist keine Beschreibung vorhanden.
  • Logo Kundenurteil
  • Für das Bild ist keine Beschreibung vorhanden.
  • Logo Klinaneutrale Webseite