Strompreisbremse
Die Bundesregierung hat zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten zum 1. März 2023 eine Strompreisbremse eingeführt. Durch die Strompreisbremse werden Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen rückwirkend zum Januar 2023 entlastet.
Einfach erklärt funktioniert die Strompreisbremse wie folgt: Für 80 % Ihres des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über 40 ct/kWh liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden.
Kund*innen erhalten einen Brief mit ihrem auf Basis der Preisbremse berechneten Entlastungsbetrag. Müssen die Abschläge aufgrund der Preisbremsen angepasst werden, erhalten Sie eine separate Information dazu.
Erklärvideo Strompreisbremse
Wann werde ich über neue Abschläge informiert?
Im Februar/März erhielten Sie die Information über Ihre persönliche Entlastung. Ab Mitte April hatten wir Sie über Ihre neuen Abschläge informiert. Die Höhe Ihres neuen Abschlags finden Sie dann in Ihrem persönlichen Schreiben. Bei den meisten Kund*innen sinken die Abschläge aufgrund der Entlastung durch die Preisbremse.
Während der Umstellung haben wir die Abbuchungen ausgesetzt. Im April nehmen wir die Abbuchungen wieder auf:
- Falls der Abschlag von Ihrem Konto eingezogen wird, müssen Sie sich um nichts kümmern.
- Kunden mit Dauerauftrag bitten wir, den Betrag entsprechend der persönlichen Abschlagsinformation Mitte April anzupassen.
Je nach Einzelfall werden zu viel oder zu wenig gezahlte Abschläge in der Jahresrechnung als Guthaben oder Nachzahlung verrechnet.
Was macht der Staat, um die Energiekosten bezahlbar zu halten?
Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat sich die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft. Durch fehlende Erdgaslieferungen aus Russland und die Verknappung des Angebots haben sich die Börsenpreise für Erdgas und Strom massiv verteuert.
Die aktuell hohen Energiepreise belasten Haushalte und Unternehmen in Deutschland enorm. Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Dazu zählt zum Beispiel, dass der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme übernimmt, und auch die Strom- und Gaspreisbremse, die ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar 2023 greift.
Muss ich etwas tun, um die Entlastungen durch die Preisbremsen zu erhalten?
Gute Nachrichten: Sie müssen nichts tun. Wir kümmern uns darum, dass Sie die staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten. Sie erhalten die Entlastungen automatisch über Ihren monatlichen Abschlag bzw. über Ihre Abrechnung. Wohnen Sie zur Miete, erhalten Sie die Entlastungen über Ihre Betriebskostenvorauszahlung bzw. -abrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin.
Wie funktioniert die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse gilt für Stromkund*innen, die bisher weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben. Einfach erklärt, funktioniert die Strompreisbremse wie folgt: Für 80 % der Jahresverbrauchsprognose übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis in Höhe von 40 Ct/kWh liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Sollte kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet.
Sparen lohnt sich also, denn: verbraucht man mehr als 80 % des Vorjahresverbrauchs, muss dafür der in der Regel deutlich höhere Vertragspreis bezahlt werden.
Weitere Informationen rund um die Preisbremsen finden Sie auf unserem Blog.
Wie hoch ist meine Entlastung durch die Strompreisbremse? Eine Beispielrechnung.
Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.
Beispiel:
Durch die Energiekrise ist der Strompreis von Familie Müller von 30 ct/kWh auf 50 ct/kWh gestiegen. Ihre Stromrechnung würde sich dadurch deutlich erhöhen. Mit der Strompreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Preis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 ct/kWh.
Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (50 ct/kWh) und dem gedeckelten Preis (40 ct/kWh) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 4.500 kWh erhält sie somit für 80 % - also 3.600 kWh - eine Entlastung von 10 ct/kWh. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 360 €.
Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Strom zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist deutlich höher als ihr früherer Strompreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80%-Kontingent hinausgeht, muss sie 50 ct/kWh bezahlen.
Ab wann und wie bekomme ich die Entlastung?
Die Strompreisbremse tritt ab März 2023 in Kraft, wirkt aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse.
Durch die staatlichen Entlastungen reduziert sich Ihr Abschlag ab März 2023. Da die Entlastungen für Januar und Februar bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt werden, wird dieser besonders gering ausfallen.
Von wem erhalte ich die Entlastung, wenn ich im Januar oder Februar 2023 umgezogen bin?
Wenn Kund*innen im Januar oder Februar eine Schlussrechnung erhalten haben (z. B. aufgrund von Umzug), dann bekommen sie die Entlastung von dem Lieferanten, der sie im März versorgt. Liegt der Arbeitspreis des neuen Lieferanten unterhalb der Preisbremse, dann erhalten Kund*innen für Januar und Februar laut Gesetzt keine Entlastung.
Weitere Informationen rund um die Preisbremsen finden Sie auf unserem Blog.
Lohnt es sich überhaupt noch, Energie zu sparen?
Ja, sparen lohnt sich mehr denn je.
Zum einen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.
Zum anderen aus folgendem Grund: Mit der Jahresabrechnung wird wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Sie erhalten den staatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 80% Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs immer. Sparen belohnt der Staat also besonders.
Hier finden Sie Tipps zum Energiesparen.
Greift die Strompreisbremse auch bei größeren Unternehmen?
Zu den mittleren und großen Unternehmen werden Firmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gezählt. Bei diesen wird der Preis bei 13 Cent (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) für 70 % des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr – gedeckelt. Verbrauchen sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben.
Ist auch für die Zukunft mit höheren Energiepreisen zu rechnen?
Niemand kann heute eine seriöse Prognose dazu abgeben, wie sich die Preise in Zukunft entwickeln werden. Marktbeobachter gehen davon aus, dass sich die Strom- und Erdgaspreise auch mittelfristig auf einem höheren Niveau als vor der Krise einpendeln werden.
Auf folgender Seite finden Sie Informationen zur Gaspreisbremse