Versorgungssicherheit: Preisbremsen und Soforthilfe
Neu: Musterrechnung mit Entlastungsbetrag und Erklärung
Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung mit Ihrem Entlastungsbetrag? Hier finden Sie eine Musterrechnung einfach erklärt.
Musterrechnung mit Entlastungsbetrag
Neu: Information über neue Abschläge
Im Februar/März erhielten Sie die Information über Ihre persönliche Entlastung. Ab Mitte April informieren wir Sie über Ihre neuen Abschläge. Die Höhe Ihres neuen Abschlags finden Sie dann in Ihrem persönlichen Schreiben. Bei den meisten Kund*innen sinken die Abschläge aufgrund der Entlastung durch die Preisbremse.
Während der Umstellung haben wir die Abbuchungen ausgesetzt. Im April nehmen wir die Abbuchungen wieder auf:
- Falls der Abschlag von Ihrem Konto eingezogen wird, müssen Sie sich um nichts kümmern.
- Kunden mit Dauerauftrag bitten wir, den Betrag entsprechend der persönlichen Abschlagsinformation Mitte April anzupassen.
Je nach Einzelfall werden zu viel oder zu wenig gezahlte Abschläge in der Jahresrechnung als Guthaben oder Nachzahlung verrechnet.
Unsere Mitarbeiter*innen im Kundenservice bemühen sich nach Kräften, für Sie da zu sein und Ihnen beratend zur Seite zu stehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass das im Moment nicht jederzeit möglich ist. Wir erhalten über verschiedene Kanäle (z.B. E-Mail, Telefon, Social Media) sehr viele Anfragen und versuchen, sie alle zu beantworten.
Bitte nutzen Sie auch gern unseren Onlineservice für u. a.:
- Zählerstand eintragen
- Abschlag anpassen
- Umzug melden
Strompreisbremse
Gas- und Wärmepreisbremse
Soforthilfe Dezember
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Kern dieses Maßnahmenpakets sind Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar zunächst bis zum 31. Dezember 2023.
Als Kundin und Kunde von eins brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Preisbremsen bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie rechtzeitig mit einem Schreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für Sie konkret auswirken.
Einfach erklärt funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
- für Gas 12 ct/kWh,
- für Fernwärme 9,5 ct/kWh und
- für Strom 40 ct/kWh.
Die Preisbremsen sollen die stark angestiegenen Energiepreise abfedern. Allerdings liegen die Energiepreise trotzdem deutlich über den Preisen der letzten Jahre. Daher bleibt Energiesparen das Gebot der Stunde. Sparen lohnt sich mehr denn je, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.
Weitere Informationen über die Soforthilfe und die Preisbremsen finden Sie hier:
Energie-Blog
Themen rund um die Energiekrise finden Sie in unserem Energie-Blog