KWV Auerbach
KWV Auerbach Onlineservice
Sie möchten Abschläge oder Zählerstände einfach und schnell online bearbeiten?
Dann melden Sie sich gern im Onlineservice von eins an.
Dieser steht allen Kund*innen der KWV Auerbach unter folgendem Link zur Verfügung:
zum Onlineservice
Wärmepreisbremse
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Zum Maßnahmenpaket zählt eine Preisbremsen für Wärme. Die Preisbremse gilt ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar zunächst bis zum 31. Dezember 2023.
Kurz Zusammengefasst
- Die Preisbremse tritt am 1. März 2023 für Privat- und Geschäftskunden in Kraft.
- Sie gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 für Wärmekunden.
- Im März soll die Entlastung für Januar und Februar 2023 berücksichtigt werden.
- Im Februar werden die Kund*innen informiert.
- Die Kund*innen erhalten die Entlastungen bis Ende 2023
Die Entlastungen auf einen Blick
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Privat- und Gewerbekunden (1)
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Industriekunden (2)
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Wärmepreis |
9,5 ct/kWh brutto für 80% des Kontingents |
7,5 ct/kWh netto für 70% des Kontingents* |
(1) Privat- und Gewerbekunden: Wärme - Entnahmestelle kleiner als 1,5 kWh/a oder Wohnraumvermietung/WEG, zugelassene Pflege-, Rehaeinrichtungen (etc.), Einrichtung der medizinischen Rehabilitation, Einrichtung der beruflichen Rehabilitation
(2) Industriekunden: Wärme - Entnahmestelle größer als 1,5 kWh/a, Krankenhäuser
Je nach Medium unterscheidet sich die Grundlage für das Kontingent.
*exklusive Netznutzungsentgelte, Umlagen und Steuern
Lohnt es sich, Energie zu sparen?
Ja, sparen lohnt sich mehr denn je. Zum einen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt
wird. Sie erhalten nur für 70 % oder 80 % (siehe Tabelle) ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den monatlicher Entlastungsbetrag. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis ohne Entlastungsbetrag.
Zum anderen, weil mit der Jahresabrechnung wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet wird. Wer es schafft, seinen Verbrauch unter die Prozent-Marke zu drücken, erhält am Ende des Jahres im Rahmen der Abrechnung zusätzlich Geld zurück − die eingesparte Menge multipliziert mit dem höheren Vertragspreis. Sparen belohnt der Staat also besonders.
Soforthilfen für Gas und Wärme ab Dezember 2022
Am 14. November 2022 hat der Bundesrat abschließend über die geplanten Soforthilfen für Gas und Wärmeversorgung entschieden, die bereits im Dezember wirken sollen.
Dazu gehört die Übernahme eines Betrages von 1/12 des voraussichtlichen Jahresverbrauches.
Informationen zur Soforthilfe
Kooperation mit eins
Mit eins energie in sachsen und der Kommunalen Wärmeversorgung Auerbach GmbH treffen zwei und erfahrene Partner im Bereich Energieversorgung aufeinander und vereinen ihre Kompetenzen in einer Kooperation.
Die Kommunale Wärmeversorgung Auerbach GmbH wurde 1998 aus einem Eigenbetrieb der Stadt Auerbach gegründet. 51 Prozent hält die Stadt Auerbach und 49 Prozent die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, die mit der Betriebsführung beauftragt ist.
Preis- und Vertragsgrundlagen
Die Ermittlung der Wärmepreise für die aktuell veröffentlichten Preisblätter bzw. individuellen Vereinbarungen erfolgt jährlich neu gemäß den Preisänderungsbestimmungen.
Neuer Preisbestandteil ab 01.10.2022
Preisvereinbarung der Gasumlagen