KWV Auerbach Heizhaus

Wärme

KWV Auerbach

KWV Auerbach Onlineservice

Sie möchten Abschläge oder Zählerstände einfach und schnell online bearbeiten?
Dann melden Sie sich gern im Onlineservice von eins an.
Dieser steht allen Kund*innen der KWV Auerbach unter folgendem Link zur Verfügung:

Kooperation mit eins energie in sachsen

Mit eins energie in sachsen GmbH & Co. KG und der Kommunalen Wärmeversorgung Auerbach GmbH treffen zwei erfahrene Partner im Bereich Energieversorgung aufeinander und vereinen ihre Kompetenzen in einer Kooperation.

Die Kommunale Wärmeversorgung Auerbach GmbH wurde 1998 aus einem Eigenbetrieb der Stadt Auerbach gegründet. 51 Prozent hält die Stadt Auerbach und 49 Prozent die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, die mit der Betriebsführung beauftragt ist.

Wissenswertes zur Wärmeversorgung

Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen zum Primärenergiefaktor, CO2-Emissionsfaktor und einen Ausblick der Fernwärme-Erzeugung.

Infografik zu Primärenergie

Der Primärenergiefaktor (PEF) ist ein Kennwert zur Bewertung verbrauchter Energie. Er gibt an, wie hoch der energetische Ressourcenverbrauch zur Bereitstellung der Nutzenergie ist.

Konkret ist der PEF das Ergebnis der Berechnung, wie viel Energie bei Umwandlung und Übertragung an den Endverbraucher benötigt wird. Es werden Kohle und andere fossile Energiequellen gefördert, aufbereitet und transportiert, um die ursprüngliche Primärenergie in Nutzenergie umzuwandeln. Also jene Energie, die beim Verbraucher ankommt, um Strom oder Wärme im eigenen Haushalt einsetzen zu können.

Primärenergie bezeichnet dabei die Ausgangsenergie aus Kohle, Gas, Öl, Sonne oder Wind, die ohne Verluste zur Verfügung stehen könnte.

Der PEF informiert demnach darüber, wie hoch der Aufwand an Energie ist, um dem Endkunden eine Einheit Nutzenergie bereitzustellen.

Wichtig ist: Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die beispielsweise bei eins eingesetzt wird, berücksichtigt nicht nur energetische Verluste, sondern auch Gewinne. Da diese als Gutschriften gewertet werden, kann sich der PEF auf einen Wert < 1 belaufen.
KWK – also Kraft-Wärme-Kopplung – meint dabei die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme.

Je geringer der PEF der für Ihr Gebäude bezogenen Energie ausfällt, umso niedriger sind die Aufwendungen für Anlagentechnik bzw. baulichen Wärmeschutz (Dämmung), die Sie zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen für Ihr Gebäude erbringen müssen.

Aktuelle Kennwerte zum Primärenergiefaktor entnehmen Sie bitte im Folgenden:

Bescheinigung Wärmenetz am Heizwerk 1 der KWV

Bescheinigung Wärmenetz am Heizwerk 2 der KWV

Bescheinigung Wärmenetz am Heizwerk 3 der KWV

Bescheinigung Wärmenetz am Heizwerk 4 der KWV

Neuer Preisbestandteil

Einführung eines dritten Preisbestandteils neben Grund- und Arbeitspreis ab 01.01.2021. Grund ist das neu eingeführte seit 01.01.2021 in Kraft getretene Brennstoffemissionshandelsgesetz.

CO2-Emissionsfaktor

Der CO2-Emissionsfaktor gibt an, wie viel Kohlendioxid beim Energieverbrauch ausgestoßen wird.

Der Fernwärme kommt dabei eine besondere Rolle zu, da sie am effizientesten mit der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), wobei nicht nur Strom, sondern auch Wärme erzeugt werden kann.

Der CO2-Emissionsfaktor, der sich aus der KWK ergibt, wird vor allem durch die angewandte Methode bestimmt. Unterschieden wird in: die Stromgutschriftmethode und die Carnot-Methode.

Beide dienen dazu, Primärenergie, CO2-Emissionen und weitere Faktoren auf Strom und Wärme aufzuteilen.

Die Stromgutschriftmethode ist die rechtlich verpflichtende Berechnungsvorschrift.

Es werden demnach auch die Emissionen berücksichtigt, die bei der Gewinnung, Veredelung und dem Transport vor der Verwendung des Brennstoffs entstehen. Dadurch erhöht sich der Anteil des Produkts Strom am Kohlendioxid-Ausstoß im Vergleich zur Wärme.

Vertragsbestandteile und Anlagen Fernwärme

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)

 

Preisgrundlage und Preisanpassungen

Definition:

Die Ermittlung der Wärmepreise für die aktuell veröffentlichten Preisblätter bzw. individuellen Vereinbarungen erfolgt jährlich neu gemäß den Preisänderungsbestimmungen.

Neuer Preisbestandteil: 

Preisvereinbarung der Gasspeicherumlage

Muster: 

Wärmelieferungsvertrag

Referenzwerte Wärmeservice 

Ab 2018 erfolgte die Umstellung der Referenzwerte auf Basis 2015 = 100.
Ab 2022 erfolgt für den Lohnindex die Anpassung der Referenzwerte auf Basis 2020 = 100.

Der zentrale Heizungsindex (ZHI) wurde Februar 2019 ersetzt durch den Wärmepreisindex (WPI).

Jahreswerte (Veröffentlichung zum 01.04.)

Referenz2017201820192020202120222023
Investitionsindex (I)
FS. 17.2 lfd. Nr. 3
104,8101,8103,1104,6105,7107,8115,4
Erdgasindex (EG)
FS. 17.2 lfd. Nr. 632
107,894,092,596,297,7101,0180,1
Zentralheizungsindex (ZHI)
neu ab 2019 Wärmepreisindex (WPI)
101,9100,492,396,495,392,9118,0
Lohnindex (L)
FS. 16.4.3 D-Energieversorgung
114,0103,9105,5109,2111,3101,8103,5

Kundenservice

Sie erreichen uns unter:

Kommunale Wärmeversorgung
Auerbach GmbH in Auerbach/Vogtl

Eisenbahnstr. 45
08209 Auerbach/Vogtl
Telefon: (03744) 8294-0

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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