Ein Mann der vor einem Laptop sitzt und mit einem Taschenrechner Zahlen kalkuliert

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Was ist eigentlich eine Preisbremse für Strom und Gas?

Auch die Bundesregierung hat nun eine Strom- und Gaspreisbremse für Deutschland beschlossen. Sie legt einen gesetzten Preis pro Kilowattstunde fest, eine so genannte Obergrenze.

Die Energiekosten sind seit 2021 stark gestiegen. Viele Menschen wissen nicht, wie sie diese Mehrkosten stemmen sollen. Daher hat die Bundesregierung Strom- und Gaspreisbremsen für Deutschland beschlossen.

 

Zweistufiges Entlastungsprogramm bis zur Gaspreisbremse

Um die Gaspreisbremse regulär umzusetzen, bedarf es Zeit, genauer gesagt bis März dieses Jahres. Bis dahin sollen die Verbraucher*innen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von < 1,5 Mio. kWh aber nicht mit der finanziellen Belastung allein gelassen, sondern mit einer Soforthilfe entlastet werden.

Die einmalige Zahlung vom Staat erfolgt bis spätestens 31. Januar 2023 und wird durch den Energieversorger mit dem Dezemberabschlag abgewickelt. Der endgültige Entlastungsbetrag entspricht einem Zwölftel des Jahresverbrauches. Dieser wird anhand der Verbrauchsschätzung ermittelt, die der Abschlagsberechnung aus September 2022 zugrunde lag. Dieser wird in der nächsten Jahresrechnung ausgewiesen bzw. verrechnet. Beachten Sie bitte, dass die Dezemberhilfe nicht 1 zu 1 ihrem Abschlag im Dezember 2022 entspricht.

Wer in einem Mietshaus wohnt und keinen direkten Vertrag mit dem Gasversorger hat, bekommt die Summe von seiner Hausverwaltung auf die Betriebskosten mit der Nebenkostenabrechnung gutgeschrieben bzw. berücksichtigt.

Ab März 2023 folgt mit Stufe 2 die Gaspreisbremse. Das heißt, dass ein Brutto-Preis von 12 ct/kWh für Erdgas festgelegt wird. Der gedeckelte Preis gilt für 80 % des Jahresverbrauchs, der im September 2022 angenommen wurde. Für jede über diese 80% hinaus verbrauchte Kilowattstunde gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Diese Bedingungen gelten auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Für Industriekunden gelten differenzierte Festlegungen.

 

Finanzielle Entlastungen für Wärmekund*innen

Auch für Fernwärme wird es eine Preisbremse geben, die den Brutto-Preis auf 9,5 ct/kWh drosselt. Der gedeckelte Preis gilt für 80 % der Verbrauchsmenge aus dem Vorjahr. Für Mieter*innen wird dieser Rabatt vom Vermieter umgelegt.

 

Und wie steht es um die Strompreise?

Genau wie für Gas und Fernwärme wird auch die Strompreisbremse ab März 2023, rückwirkend zum 01. Januar 2023, für eine Begrenzung der Stromkosten sorgen. Der Preis pro Kilowattstunde wird für private Verbraucher*innen sowie für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von < 30.000 kWh auf 40 ct/kWh brutto gedeckelt. Auch hier sind es 80 % des Vorjahresverbrauchs, für den diese Preisgrenze gilt.

 

Energie sparen lohnt sich

Für die, die in 2023 energiesparend leben, zahlt sich dies in 2024 aus, wenn der tatsächliche Jahresverbrauch von 2023 abgerechnet wird. Wer weniger Energie als 80 % der angenommenen Menge verbraucht, bekommt außerdem jede eingesparte Kilowattstunde zum Differenzpreis zurückerstattet.

 

Gedeckelte Preise für die Industrie

Mit einer eigenen Gas- und Wärmepreisbremse werden Industriebetriebe mit einem Jahresverbrauch von > 1,5 Mio. kWh und Krankenhäuser ab Januar 2023 finanziell entlastet. Hier werden 70 % des Verbrauches der industriellen Abnehmer, basierend auf dem Jahr 2021, staatlich subventioniert. Der Netto-Preis liegt hier für Gas bei 7 ct/kWh und für Wärme bei 7,5 ct/kWh.

Ebenso für 70 % des Vorjahresverbrauches gilt für Industriekunden ein gedeckelter Strompreis von 13 ct/kWh netto.

Übersicht der Kerninformationen

 Verbraucher*innen + Kleine und mittlere UnternehmenIndustrie
Gaspreis12 ct/kWh brutto für 80% des Kontingents7 ct/kWh netto für 70% des Kontingents
Wärmepreis9,5 ct/kWh brutto für 80% des Kontingents 7,5 ct/kWh netto für 70% des Kontingents
Strompreis40 ct/kWh brutto für 80% des Kontingents13 ct/kWh netto für 70% des Kontingents

 

Das Wichtigste auf einen Blick

Monatlicher Gasverbrauch1.250 kWh15.000 kWh / 12 = 1.250 kWh
80 % des monatlichen Gasverbrauchs 1.000 kWh 1.250 kWh x 0,8 = 1.000 kWh
 20 % des monatliches Gasverbrauchs 250 kWh 1.250 kWh x 0,2 = 250 kWh
 Monatliche Kosten bisher 100 € 1.250 kWh x 8 ct / kWh = 100 €
Monatliche Kosten neu
ohne Gaspreisbremse
275 €1.250 kWh x 22 ct / kWh = 275 €
Monatliche Kosten neu
mit Gaspreisbremse
175 €0 % zu 12 ct / kWh: 1.000 kWh x 12 ct / kWh    = 120 €
und
20 % 22 ct / kWh: 250 kWh x 22 ct / kWh 
= 55 €

Ergibt zusammen: 120 € + 55 € = 175 €

Wie entstehen Strom- und Gaspreise (ohne Preisbremse)?

Sowohl Strom- als auch Gaspreis sinken nach dem enormen Anstieg im August 2022 wieder. Da bleibt für Kund*innen die Frage, wieso die Preise auf der Energierechnung vorerst hoch bleiben. Um diese Frage zu beantworten, ist es wichtig, die Mechanismen zu verstehen, die dem Strom- und Gasmarkt zugrunde liegen.

 

Wie funktioniert die Strompreisbildung?

Den Strompreis bestimmt in Deutschland die in Leipzig sitzende Strombörse “European Energy Exchange” (EEX). Bei der Preisbildung wird das sogenannte Merit-Order-Prinzip (Einsatzreihenfolge) verwendet. Für die Stromversorgung werden zuerst die Kraftwerke genutzt, die den Strom am günstigsten anbieten können. Das betrifft vor allem erneuerbare Energien. Danach folgen weitere Kraftwerke, die in ihren Stromerzeugungskosten immer weiter ansteigen. Um den Strombedarf zu decken, wird somit das teuerste Kraftwerk als letztes eingesetzt. Dieses zuletzt eingesetzte, hochpreisige Kraftwerk bestimmt schlussendlich den Strompreis.

Der teuerste Strom wird aktuell in Kraftwerken erzeugt, die Erdgas oder Öl verbrennen. Im Zuge der Energiekrise ist die Ressource Gas enorm teuer geworden. Somit ist auch die Stromerzeugung mit Gas preislich in die Höhe geschossen.

Dennoch kommen die hohen Strompreise nicht vollumfänglich bei Endverbraucher*innen an. Denn die Energieversorger kaufen den Strom in Teilmengen (Tranchen) bereits bis zu drei Jahre im Voraus ein. Der Strompreis steigt allerdings bereits seit einigen Jahren und somit auch der kalkulierte Preis der Energieversorger. Dennoch liegen die Preissteigerungen für Endkund*innen von eins deutlich unter den Preissteigerungen an den Handelsmärkten.

 

Wie funktioniert die Gaspreisbildung?

Und wieso wird in den Medien von kurzfristigen Preissenkungen im Gas berichtet? Der Preis für den kurzfristigen Bezug von Erdgas über den sogenannten Spotmarkt wird ebenso an der deutschen Energiebörse EEX gebildet. Der Gas-Einkauf über den Spotmarkt erfolgt jedoch nur in sehr geringen Mengen, um einen höheren Bedarf auszugleichen, als er im Vorhinein vom Energieversorger angenommen wurde.

 

Wieso sinkt der Preis bei Endverbraucher*innen (noch) nicht?

Beschafft wird das Gas allerdings hauptsächlich langfristig in Tranchen und nicht am Spotmarkt. Die Energieversorger haben also in den letzten Monaten Gas für einen hohen Preis eingekauft. Die Preiserhöhungen haben Kund*innen erst zeitverzögert gespürt. Die aktuellen Preissenkungen können damit nicht zeitgleich an die Kund*innen weitergegeben werden, sondern kommen ebenfalls zeitverzögert bei den Verbraucher*innen an. Die langfristige Beschaffung hat jedoch zum Vorteil, dass kurzfristige, enorme Preissteigerungen ausgeglichen werden können. Somit wurde beispielsweise der hohe Preis-Peak im September 2022 ebenfalls nicht in der enormen Höhe an die Verbraucher*innen übertragen.

 

Ausnahme bei Industriekunden

Bei industriellen Großkunden ist das Vorgehen etwas anders. Sie haben Tarife, die verschiedene Beschaffungsstrategien berücksichtigen können. Die Vertragsmodelle, die eins für Geschäftskunden anbietet, finden Sie in unserem Dienstleistungskatalog.

 

Zusammenfassung

Zusammengefasst sinken zwar aktuell die Preise für Strom und Gas am Markt, bewegen sich aber immer noch auf einem hohen Niveau im Vergleich zum Sommer 2021, also vor dem Start der Energiekrise. Der an der Börse aktuelle Preis kann damit bei steigenden aber auch sinkenden Märkten nicht direkt an die Endverbraucher*innen weitergegeben werden.

Mit den Preisbremsen für Strom und Gas werden die Energiepreise für ein bestimmtes Kontingent pro Kilowattstunde auf einen bestimmten Maximalwert festgelegt. Somit können Verbraucher*innen dennoch finanziell entlastet werden.

Antworten auf Fragen zur aktuellen Entwicklung am Energiemarkt finden Sie in unseren FAQ oder auf eins.de/gasversorgung

    Autor/in

    Foto von Marie-Luise Fleißner

    Marie-Luise Fleißner

    Content Managerin

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