E-Rechnung Geschäftskunden

Ihre Geschäftskundenrechnung wird künftig digital bereitgestellt.

Ab dem 1. Januar 2027 wird die E-Rechnung zur Pflicht

Durch das Wachstumschancengesetz wird die elektronische Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen schrittweise zum verbindlichen Standard. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 ist der Versand elektronischer Rechnungen verpflichtend. Daher stellen wir unsere Rechnungsprozesse für Geschäftskunden auf den elektronischen Versand im ZUGFeRD-Format um.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle umsatzsteuerpflichtigen Geschäftskunden – auch kleinere Unternehmen und Selbständige. Ziel ist die vollständige Digitalisierung des Rechnungsaustauschs und der Umsatzsteuerübermittlung.

Was müssen Sie jetzt tun?

Teilen Sie uns bitte Ihre E-Mail-Adresse für den Empfang elektronischer Rechnungen über das folgende Formular mit. So können wir Ihnen Ihre Rechnungen künftig zuverlässig im ZUGFeRD-Format elektronisch zustellen.

Erfassungsformular ausfüllen und E-Rechnung empfangen

Fakten im Überblick

  • Die E-Rechnung wird im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen schrittweise verpflichtend eingeführt.

  • Eine einfache PDF-Datei ist keine E-Rechnung im gesetzlichen Sinn.

  • Wir stellen die Rechnungsstellung für Geschäftskunden auf ein elektronisches Rechnungsformat um.

  • Für die zuverlässige Zustellung benötigen wir Ihre aktuelle Rechnungs-E-Mail-Adresse.

  • Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungs- oder ERP-Software ZUGFeRD-Rechnungen verarbeiten kann.

  • Als Privatkunde besteht für Sie kein Handlungsbedarf.

Die E-Rechnung wird Standard

Was ist die E-Rechnung?
 
Vorab: Eine einfache PDF gilt nicht als E-Rechnung im gesetzlichen Sinne, da ihr strukturierte Daten fehlen. Die E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, welche elektronisch ausgestellt, übermittelt und weiterverarbeitet werden kann. So lassen sich Rechnungsdaten direkt in Buchhaltungs- oder ERP-Systeme übernehmen. 
Was ist das ZUGFeRD-Format?

Für die elektronische Rechnungsstellung nutzen wir das ZUGFeRD-Format. ZUGFeRD ("Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland") kombiniert eine für Menschen lesbare PDF mit strukturierten Rechnungsdaten im XML-Format. Sie erhalten wie gewohnt eine PDF-Datei, in der zusätzlich XML-Daten eingebettet sind. Damit können geeignete Buchhaltungs- oder ERP-Systeme die Rechnungsdaten automatisch verarbeiten.
Was sind die Vorteile der E-Rechnung?

Die E-Rechnung ermöglicht eine schnellere Abwicklung, da Postlaufzeiten entfallen und die Verarbeitung automatisiert erfolgt. Zudem ist die Übermittlung sicherer, da die Rechnung nicht verloren gehen kann und GoBD-konform archiviert wird. Ein weiterer Pluspunkt sind die geringeren Kosten, da weder Druck- noch Portogebühren anfallen.
Was ist jetzt zu tun?

Bitte teilen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse über das verlinkte Formular mit, damit wir Ihnen Ihre E-Rechnungen künftig zuverlässig elektronisch zustellen können.

 

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Sie enthält Rechnungsdaten in einer Form, die elektronisch weiterverarbeitet werden kann. Dadurch können Rechnungsinformationen zum Beispiel direkt in Buchhaltungs- oder ERP-Systeme übernommen werden. Wichtig ist: Eine einfache PDF-Datei gilt nicht als E-Rechnung im gesetzlichen Sinn, da sie in der Regel keine strukturierten Rechnungsdaten enthält. 

 

Wir bereiten die Umstellung der Rechnungsstellung für unsere Geschäftskunden auf die gesetzlich vorgesehene elektronische Rechnung vor. Damit wir Ihre Rechnungen künftig zuverlässig elektronisch zustellen. Bald können Sie hier Ihre Daten selbst erfassen.

 

Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen zu empfangen. Für die Ausstellung von E-Rechnungen gelten gesetzliche Übergangsregelungen. Ab dem 01.01.2027 ist eins verpflichtet, E-Rechnungen im B2B-Bereich auszustellen.  

 

Wir verwenden für die elektronische Rechnungsstellung das Format ZUGFeRD. ZUGFeRD verbindet eine für Menschen lesbare PDF-Datei mit strukturierten Rechnungsdaten im XML-Format. Dabei erhalten Sie weiterhin eine lesbare PDF-Datei. Zusätzlich enthält diese Datei strukturierte Rechnungsdaten im XML-Format, die von geeigneten Buchhaltungs- oder ERP-Systemen elektronisch verarbeitet werden können.

 

Wir benötigen Ihre Rechnungs-E-Mail-Adresse, damit wir Ihnen Ihre E-Rechnungen künftig zuverlässig elektronisch zustellen können. Derzeit arbeiten wir noch an einer technischen Lösung für die Umsetzung.

 

Da ZUGFeRD eine lesbare PDF-Komponente enthält, kann die Rechnung grundsätzlich wie eine PDF-Datei angezeigt werden. Für die automatisierte Verarbeitung der strukturierten Rechnungsdaten benötigen Sie eine Buchhaltungs- oder ERP-Software, die ZUGFeRD verarbeiten kann.

 

Nein. Die gesetzliche Pflicht zur E-Rechnung betrifft grundsätzlich den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen, also den B2B-Bereich. Privatkundinnen und Privatkunden sind von dieser Regelung nicht betroffen. 

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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