E-Rechnung

Ihre Rechnung wird digital

Information zur E-Rechnung

Die elektronische Rechnung wird im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen schrittweise zum neuen Standard. Auch wir stellen unsere Rechnungsprozesse für Geschäftskunden entsprechend um. Bereits seit dem 01. Januar 2025 müssen Geschäftskunden in Deutschland in der Lage sein, Rechnungen digital zu empfangen. Ab dem 01. Januar 2027 ist der Versand von elektronischen Rechnungen verpflichtend.

Für Sie bedeutet das: Rechnungen werden künftig in einem Format bereitgestellt, das sowohl lesbar als auch elektronisch weiterverarbeitbar ist. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur E-Rechnung und erfahren, welche Angaben wir von Ihnen benötigen, damit die Zustellung zuverlässig funktioniert. 

    Erfassungsformular ausfüllen und E-Rechnung empfangen

    Die E-Rechnung wird Standard

    Was ist die E-Rechnung?
     
    Vorab: Eine einfache PDF gilt nicht als E-Rechnung im gesetzlichen Sinne, da ihr strukturierte Daten fehlen. Die E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, welche elektronisch ausgestellt, übermittelt und weiterverarbeitet werden kann. So lassen sich Rechnungsdaten direkt in Buchhaltungs- oder ERP-Systeme übernehmen. 
    Welches Format soll genutzt werden?

    Für die elektronische Rechnungsstellung nutzen wir das ZUGFeRD-Format. ZUGFeRD ("Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland") kombiniert eine für Menschen lesbare PDF mit strukturierten Rechnungsdaten im XML-Format. Sie erhalten wie gewohnt eine PDF-Datei, in der zusätzlich XML-Daten eingebettet sind. Damit können geeignete Buchhaltungs- oder ERP-Systeme die Rechnungsdaten automatisch verarbeiten.
    Was sind die Vorteile der E-Rechnung?

    Die E-Rechnung ermöglicht eine schnellere Abwicklung, da Postlaufzeiten entfallen und die Verarbeitung automatisiert erfolgt. Zudem ist die Übermittlung sicherer, da die Rechnung nicht verloren gehen kann und GoBD-konform archiviert wird. Ein weiterer Pluspunkt sind die geringeren Kosten, da weder Druck- noch Portogebühren anfallen.
    Was ist jetzt zu tun?

    Bitte teilen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang mit, damit wir Ihnen künftig Ihre E-Rechnungen zuverlässig und elektronisch zustellen können. Wir entwickeln aktuell noch eine passende Lösung und halten Sie hierzu auf dem Laufenden.
    Eine Geschäftsfrau und ein Geschäftsmann besprechen sich am Tablet

    Gesetzliche Vorgaben und Bedeutung für Ihr Unternehmen

    Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) wird die papierbasierte Rechnungsstellung abgeschafft und die digitale Abrechnung weiter strukturiert. Das Ziel des Gesetzgebers ist die umfassende Digitalisierung des Rechnungsaustauschs und perspektivisch auch die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer samt Vorsteuerabzug.

    Betroffen sind alle umsatzsteuerpflichtigen Kunden, die im Sinne des Gesetzes als Geschäftskunden gelten. Das betrifft auch kleinere Unternehmen und Selbständige wie Friseure, Kanzleien oder eingetragene Kaufleute.

    Fragen und Antworten zum Thema E-Rechnung

     

    Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Sie enthält Rechnungsdaten in einer Form, die elektronisch weiterverarbeitet werden kann. Dadurch können Rechnungsinformationen zum Beispiel direkt in Buchhaltungs- oder ERP-Systeme übernommen werden. Wichtig ist: Eine einfache PDF-Datei gilt nicht als E-Rechnung im gesetzlichen Sinn, da sie in der Regel keine strukturierten Rechnungsdaten enthält. 

     

    Wir bereiten die Umstellung der Rechnungsstellung für unsere Geschäftskunden auf die gesetzlich vorgesehene elektronische Rechnung vor. Damit wir Ihre Rechnungen künftig zuverlässig elektronisch zustellen. Bald können Sie hier Ihre Daten selbst erfassen.

     

    Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen zu empfangen. Für die Ausstellung von E-Rechnungen gelten gesetzliche Übergangsregelungen. Ab dem 01.01.2027 ist eins verpflichtet, E-Rechnungen im B2B-Bereich auszustellen.  

     

    Wir verwenden für die elektronische Rechnungsstellung das Format ZUGFeRD. ZUGFeRD verbindet eine für Menschen lesbare PDF-Datei mit strukturierten Rechnungsdaten im XML-Format. Dabei erhalten Sie weiterhin eine lesbare PDF-Datei. Zusätzlich enthält diese Datei strukturierte Rechnungsdaten im XML-Format, die von geeigneten Buchhaltungs- oder ERP-Systemen elektronisch verarbeitet werden können.

     

    Wir benötigen Ihre Rechnungs-E-Mail-Adresse, damit wir Ihnen Ihre E-Rechnungen künftig zuverlässig elektronisch zustellen können. Derzeit arbeiten wir noch an einer technischen Lösung für die Umsetzung.

     

    Da ZUGFeRD eine lesbare PDF-Komponente enthält, kann die Rechnung grundsätzlich wie eine PDF-Datei angezeigt werden. Für die automatisierte Verarbeitung der strukturierten Rechnungsdaten benötigen Sie eine Buchhaltungs- oder ERP-Software, die ZUGFeRD verarbeiten kann.

     

    Nein. Die gesetzliche Pflicht zur E-Rechnung betrifft grundsätzlich den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen, also den B2B-Bereich. Privatkundinnen und Privatkunden sind von dieser Regelung nicht betroffen. 

      Ausgezeichnet für unsere Region

      Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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