
E-Auto-Förderung einfach erklärt
Wer bekommt Geld, wie viel gibt es und wie läuft der Antrag ab?
Ab 2026 gibt es in Deutschland wieder eine staatliche Förderung für Elektroautos. Anders als früher ist sie sozial gestaffelt und richtet sich gezielt an Privathaushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Ziel ist es, den Umstieg auf Elektromobilität bezahlbarer zu machen. Das dafür eingerichtete Budget: 3 Milliarden Euro bis 2029 (ca. 800.000 Fahrzeuge).
Für wen gilt die E‑Auto‑Förderung 2026?
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen – Unternehmen oder Selbstständige sind nicht antragsberechtigt.
Sie erhalten die Förderung, wenn:
- Sie ein neues Elektroauto kaufen oder leasen
- das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 erstmals zugelassen wird
- Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 80.000 € beträgt (plus 5.000 € pro Kind, maximal bis 90.000 €)
- Sie das Auto mindestens 36 Monate halten
Gefördert werden nur Neufahrzeuge, keine Gebrauchtwagen.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden reine Elektroautos (BEV), Plug‑in‑Hybride oder Fahrzeuge mit Range Extender, wenn sie entweder maximal 60 g CO₂/km ausstoßen oder mindestens 80 km rein elektrisch fahren können. Der Listenpreis des Fahrzeugs spielt keine Rolle.
Wie viel Förderung kann ich bekommen?
Die Förderung liegt zwischen 1.500 € und 6.000 € – abhängig von Fahrzeugtyp, Einkommen und Kinderzahl.
Grundförderung:
- 3.000 € für reine Elektroautos
- 1.500 € für Plug‑in‑Hybride / Range Extender
Zusätzliche Zuschläge:
- +1.000 €, wenn das Haushaltseinkommen unter 60.000 € liegt
- +2.000 €, wenn das Haushaltseinkommen unter 45.000 € liegt
- +500 € pro Kind, maximal 1.000 €
Maximal sind also 6.000 € Förderung möglich, z. B. für Familien mit niedrigem Einkommen.
Wichtig zu wissen: Es geht nicht um den Bruttolohn
Bei der E‑Auto‑Förderung 2026 zählt nicht Ihr Bruttogehalt, sondern das sogenannte „zu versteuernde Einkommen“ (zvE). Es handelt sich um den Betrag, der nach Abzug verschiedener Kosten und Freibeträge vom Finanzamt zur Berechnung der Einkommensteuer herangezogen wird.
Einfach gesagt:
- Bruttoeinkommen: Ihr gesamter Jahresverdienst vor Abzügen
- Zu versteuerndes Einkommen (zvE): Brutto minus z. B.
- Werbungskosten
- Sonderausgaben (z. B. Versicherungen)
- Freibeträge (z. B. für Kinder)
Das zvE liegt in der Regel deutlich unter dem Bruttolohn!
Wo finden Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen?
Im Einkommensteuerbescheid (ausdrücklich benannt als „zu versteuerndes Einkommen“, meist auf Seite 2 oder 3)
Warum ist das wichtig für die Förderung?
Die Einkommensgrenzen der E‑Auto‑Förderung (z. B. 80.000 € bzw. 90.000 € mit Kindern) beziehen sich immer auf das zu versteuernde Haushaltseinkommen, nicht auf das Bruttojahresgehalt.
Viele Haushalte liegen deshalb trotz höherem Bruttolohn noch innerhalb der Fördergrenzen. Bei getrennter Veranlagung von Ehepartnern müssen die Beträge entsprechend zusammengerechnet werden. Als Berechnungsgrundlage sind die beiden letzten Einkommenssteuerbescheide relevant, aus diesen wird der Durchschnitt gebildet.

Wie funktioniert die Beantragung?
Die Antragstellung ist bewusst einfach gehalten und erfolgt online. Das entsprechende Portal wird voraussichtlich Mai 2026 auf der Seite des Bundesumweltministeriums freigeschalten.
Schritt‑für‑Schritt:
- E‑Auto kaufen oder leasen
- Fahrzeug zulassen (ab 01.01.2026)
- Online‑Antrag stellen (voraussichtlich ab Mai 2026)
- Unterlagen hochladen, z. B. Zulassungsbescheinigung, Kauf‑ oder Leasingvertrag, die letzten beiden Steuerbescheide zum Einkommensnachweis (2023 und 2024)
- Auszahlung der Förderung nach Prüfung
Wichtig: Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden, solange das Fahrzeug 2026 neu zugelassen wurde. Entscheidend ist das Zulassungsdatum, nicht der Kaufvertrag.
Kurz zusammengefasst:
- Förderung für Privatpersonen
- 1.500 – 6.000 € Zuschuss
- Kauf oder Leasing
- zu versteuerndes Einkommen bis 80.000 € (mit Kindern bis 90.000 €)
- Antrag ab Mai 2026, rückwirkend möglich
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