FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Ja, wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für Wallboxen und Ladeinfrastruktur, das Sie direkt für die Antragstellung nutzen können.

  2. Der Netzbetreiber inetz ist dazu berechtigt und verpflichtet, im Falle einer Gefährdung und Störung der Gasversorgung, netzbezogene und / oder marktbezogene Maßnahmen zu ergreifen. Dieser Verpflichtung unterliegen sowohl die Fernleitungsnetzbetreiber nach § 16 EnWG als auch die Ausspeisenetzbetreiber nach § 16a EnWG. Dadurch sollen Kundengruppen gemäß § 53a EnWG, z. B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle SLP-Kunden, geschützt werden, für die eine Versorgungspflicht besteht. Bei all ihren Maßnahmen unterliegen die Netzbetreiber strikten Verhältnismäßigkeitsvorgaben. Von mehreren gleich geeigneten Maßnahmen ist diejenige zu wählen, die zu geringeren negativen Auswirkungen auf die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystems führt.
  3. Je nach Projekt und Förderprogramm kann eine Kombination möglich sein. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben infrage kommen.

  4. Als Geschäftskunde von eins steht Ihnen Ihr*e Ansprechpartner*in gern zur Verfügung. Außerdem können Sie sich an den Netzbetreiber inetz wenden. Diesem sollten auch die entsprechenden Kontakte aus Ihrem Unternehmen sowie Informationen zur Erreichbarkeit vorliegen, um notfalls eine enge Abstimmung mit Ihnen durchführen zu können.den Kontakt hierzu finden Sie auch in Ihren entsprechenden Vertragsunterlagen. Das kurzfristige außervertragliche Preisanpassungsrecht (§24 Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung) im Rahmen der Stufe 2 des Notfallplan Gas ist seitens der Bundesregierung noch nicht ausgerufen.
  5. Aufgrund einer neuen EU-Richtlinie, die zum 6. Juni 2024 in Kraft tritt, können Ummeldungen und Lieferantenwechsel nur noch in die zukunft erfolgen. Die 24 Stunden beziehen sich dabei auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung. Ihre vertraglich geregelten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gelten weiterhin.

    Erfahren Sie hier mehr zur neuen EU-Richtline zum "Lieferantenwechsel in 24 Stunden".

  6. Das geht ganz automatisch. Sie registrieren sich im eins-Onlineservice und der Betrag wird automatisch Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben und in Ihrer nächsten Rechnung verrechnet. 

    Hier gehts zum eins-Onlineservice für bereits registrierte Nutzer.

  7. Hier finden Sie die Datenschutzerklärung nach Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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