FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Haben Sie mehr verbraucht als sonst? Dann erhöht sich auch Ihr Abschlag, so wird eine hohe Nachzahlung in der nächsten Rechnung vermieden. Ist Ihr Abschlag gestiegen, obwohl nicht mehr verbraucht wurde? Sagen Sie uns einfach Bescheid. Oder passen Sie Ihren Abschlag gleich selbst im eins-Onlineservice an - so gehts am schnellsten.

  2. Nicht unbedingt. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Vertrag, Ihrem Tarif oder zu einzelnen Vertragsbestandteilen haben, hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter. Oft lassen sich offene Fragen bereits in einem persönlichen Gespräch klären.

    Service & Kontakt

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 18 Uhr und Freitag: 8 bis 15 Uhr

    (0371) 525 - 2525

    Kundenservice@eins.de

    Termin vereinbaren

  3. Die Einrichtung Ihrer FRITZ!Box ist in wenigen Schritten erledigt. Je nachdem, welches Modell Sie nutzen, finden Sie alle wichtigen Schritte – inklusive Anschlussgrafiken – in unserer bebilderten Anleitung.
  4. Ihre Mitarbeitenden erhalten auf Wunsch eine weitere Ladekarte ausschließlich für das private Laden. Private Ladevorgänge lassen sich so klar abgrenzen – die Kontrolle über die Abrechnung bleibt bei Ihnen.

  5. Das Produkt einsstrom E-Mobil können Sie in einem ausgewählten Versorgungsgebiet jederzeit online in unserem E-Mobil-Konfigurator abschließen. Werden Sie an der betroffenen Verbrauchsstelle bereits von eins mit Strom versorgt, so können Sie – unabhängig von einer eventuell noch bestehenden Vertragsbindung – sofort mit dem Produkt einsstrom E-Mobil beliefert werden. Eine Abrechnung in Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT) ist jedoch erst mit Einbau des Zweitarifzählers möglich. Für die bis zu diesem Zeitpunkt im Produkt verbrauchten Kilowattstunden gilt der Preis im Hochtarif (HT). Werden Sie an der betroffenen Verbrauchsstelle aktuell von einem anderen Versorger mit Strom beliefert, so hängt der Wechselzeitpunkt grundsätzlich davon ab, welche Vertragsbindung Sie bei diesem noch haben. Gern übernehmen wir für Sie die Kündigung Ihres Vertrages. Möchten Sie jedoch von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sollten Sie Ihre Kündigung beim Vorversorger am besten selbst einreichen. Nur so können auch knappe Fristen eingehalten werden. Bitte beachten Sie, dass die Zeit von Produktabschluss bis hin zur Durchführung des Zählerwechsels aufgrund mehrerer umfangreicher Prozesse einige Wochen in Anspruch nehmen kann.

  6. Natürlich können Sie auch als Gewerbekunde das eins-E-Mobil-Paket abschließen. Unsere Partner-Autohäuser unterbreiten Ihnen im persönlichen Beratungstermin auch gern ein auf Sie zugeschnittenes Gewerbe-Angebot für das E-Fahrzeug-Leasing.

  7. Enthalten sind:

    • Stromsteuer - ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer auf Strom im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird in voller Höhe an den Bund abgeführt.
    • Erneuerbare Energien Umlage (EEG-Umlage) - ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Sie dient der Förderung von erneuerbaren bzw. regenerativen Energien. Also Energiequellen, die praktisch unerschöpflich sind oder sich schnell erneuern (z. B. Windenergie oder Solarenergie). Seit dem 1. Juli 2022 müssen Stromkunen keine EEG-Umlage mehr über ihre Stromrechnung zahlen.
    • Aufschlag für besondere Netznutzung (bis 31.12.2024 § 19 StromNEV-Umlage) -Letztverbrauche können unter bestimmten Voraussetzungen ein individuelles Netzentgelt (Kosten für die Durchleitung von Strom und Erdgas) beantragen. Die daraus resultierenden entgangenen Erlöse werden als Aufschlag auf die Netzentgelte anteilig auf alle Letztverbraucher umgelegt.

    • Offshore Netzumlage - gleicht Kosten aufgrund von Ausfällen (durch Störungen oder verszögerte Anbindung) von Offshore-Windanlagen aus.

    • Umlage AbLaV (abschaltbare Lasten Verordnung) - ist eine Verordnung zur kurzfristigen Stromunterbrechung bei Industriebetrieben. Die kurzfristige Abschaltung erfolgt freiwillig. Dafür wird eine Vergütung gezahlt. Das dient zur Erhaltung der Netzstabilität. Die Kosten werden auf den Strompreis an den Verbraucher umgelegt.

    • Konzessionsabgabe - ist ein Entgelt, das an Kommunen für das eingeräumte Nutzungsrecht gezahlt werden.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

  • Kununu Top Company 2026
  • Logo Kundenurteil
  • TÜV Siegel Kundenzufriedenheit
  • Logo Klinaneutrale Webseite