FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Wärmepumpen sind sehr umweltfreundlich, da sie erneuerbare Energiequellen nutzen und keine direkten CO2-Emissionen verursachen. Im Vergleich zu einer Ölheizung kann eine Wärmepumpe die CO2-Emissionen um bis zu 50% reduzieren. Zudem trägt die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen zur weiteren Reduktion des CO2-Ausstoßes bei. Durch die Kombination mit einer Photovoltaikanlage kann die Umweltfreundlichkeit weiter gesteigert werden, indem der benötigte Strom selbst erzeugt wird.

  2. Die Abrechnung erfolgt einmal pro Monat über das in Ihrer eins‑E-Mobil-App hinterlegte Zahlungsmittel. Auf der Rechnung werden alle Ladevorgänge einzeln aufgeführt – inklusive Standort, Datum, Uhrzeit, geladener Energiemenge, Preis pro kWh und eventuellen Blockiergebühren. Die Abrechnung umfasst sowohl Ladevorgänge an eins‑Ladepunkten als auch Roaming‑Ladevorgänge.

  3. Melden Sie Ihren Umzug doch ganz bequem online über unseren eins-Onlineservice. Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden.

    WICHTIG: Aufgrund einer neu ab 6. Juni 2025 geltenden EU-Richtlinie können Umzüge nur noch in die Zukunft erfolgen. Denken Sie deshalb daran, sich rechtzeitig an- und abzumelden -  mindestenst 14 Tage vorher. Erfahren Sie hier mehr dazu.

    Diese Daten brauchen Sie für Ihre alte Wohnung:

    • Vertragskontonummer
    • Zählernummer
    • Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)
    • Datum der geplanten Schlüsselübergabe
    • Zählerstand - kann nach Übergabe nachgereicht werden
    • ggf. neue Adresse für die Zusendung der Schlussrechnung

    Für Ihre neue Wohnung:

    • Anschrift (PLZ, Wohnort, Str. , Hausnummer)
    • Zählernummer
    • Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)
    • Datum der Schlüsselübernahme
    • Zählerstand - kann nach Übergabe nachgereicht werden
    • Telefonnummer für Rückfragen

    Schauen Sie doch auch gleich in unsere Checklisten für Strom und Erdgas oder Internet und Telefon - damit Sie für Ihren Umzug gewappnet.

    Hier erfahren Sie alles zum Umzug.

  4. Neuanlagen

    •  ≥ 100 kW(p)

    Bestandsanlagen

    • ≥ 100 kW(p) mit Inbetriebnahme ab 01.01.2016
    • ≥ 500 kW(p) mit Inbetriebnahme ab 01.08.2014

    Anlagen mit einer Leistung unterhalb der aufgeführten Leistungsgrenzen können freiwillig an der Direktvermarktung teilnehmen.

  5. Wenn Sie angemeldet sind, finden Sie in der rechten oberen Ecke ein kleines Benutzer-Symbol. Klicken Sie bitte auf dieses Feld. Nun können Sie unter "Kundennummern - und Benutzerkontoverwaltung" ein weiteres Vertragskonto hinzuzufügen.

  6. Die Anmeldung ist für Sie generell kostenlos.

    Erst bei der Benutzung der Ladestationen fallen für Sie die entsprechend vorweg in der App angezeigten Kosten an.

  7. Anspruchsberechtigt sind Kund*innen, die die gelieferte Wärme zu eigenen Zwecken verbrauchen oder den Mietern zur Nutzung zur Verfügung stellen, sofern der Jahresverbrauch 1. 500. 000 Kilowattstunden je Entnahmestelle und Jahr nicht übersteigt oder der Letztverbraucher kein zugelassenes Krankenhaus ist. Ausnahmsweise sind auch Kund*innen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1. 500. 000 Kilowattstunden anspruchsberechtigt, die: Wärme im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergesellschaft im Sinne des Wohnungseigentümergesetzes beziehen,die zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen,die staatlich, staatlich anerkannten oder gemeinnützigen Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- oder Forschungsbereichs oder eine Bildungseinrichtung der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts, ein eingetragener Verein sind,die Einrichtungen der medizinischen(1) oder beruflichen Rehabilitation(2), Werkstätten für Menschen mit Behinderung(3), andere Leistungserbringer(4) oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind. Fußnoten: 1 Soweit sie keine Krankenhäuser sind. 2 Nach § 51 SGB IX. 3 Nach § 219 SGB IX. 4 Nach § 60 SGB IX. Eine Mitteilungspflicht, wie im Erdgasbereich, ist für solche ausnahmsweise anspruchsberechtigten Kunden nicht vorgesehen. Ebenfalls ist keine Stichtagsbetrachtung wie im Erdgasbereich vorgesehen.der Entlastungsbetrag beläuft sich auf die Höhe des Septemberabschlages 2022 zuzüglich eines Aufschlages von 20 %. Ist der Kunde zur Zahlung eines nach einem anderen Verfahren ermittelten Abschlags verpflichtet als der Leistung von 12 Abschlagszahlungen innerhalb eines jährlichen Abschlagszeitraums, so ist ein entsprechender monatlicher Durchschnitt zu bilden. Dieser ermittelt sich aus der Summe der Abschlagszahlungen, die der Kunde für seinen Wärmebezug im letzten Abrechnungszeitraum zu zahlen verpflichtet war, geteilt durch die Anzahl der auf diesen Abrechnungszeitraum entfallenden Monate. Sind mit der Durchschnittsbildung jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen nicht angemessen berücksichtigt, so ist der Abschlag heranzuziehen, den vergleichbare Kunden zahlen. Die Entlastung der Kunden für den Monat Dezember erfolgt durch Überweisung auf das Konto des Kunden bis spätestens 31.dezember 2022, sofern uns hierfür eine Bankverbindung vorliegt. Sofern uns keine Bankverbindung vorliegt, wird der Entlastungsbetrag in der nächsten Jahresrechnung berücksichtigt. Eine Aufrechnung mit offenen Forderungen gegen ihre Kunden ist den Wärmeversorgungsunternehmen nicht gestattet.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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