FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Die Energiesteuer, die auch Erdgas umfasst, ist eine vom Staat erhobene Verbrauchssteuer auf Energieträger.
Sie ist in § 2 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) geregelt und wurde 2006 aus dem Mineralölsteuergesetz (MinöStG) übernommen.
Die Höhe der Erdgassteuer ist seit 2017 konstant geblieben. Sie beträgt 0,55 ct/kWh.
Einmal im Jahr - für die jährliche Abrechnung - wird der Zählerstand benötigt. Zuständig dafür ist der Netzbetreiber. Entweder er kommt selbst vor Ort für die Ablesung oder Sie werden um Selbstablesung gebeten - dann bekommen Sie eine entsprechende Selbstablesekarte zugeschickt.
So lesen Sie dann Ihren Zählerstand selbst ab.Sie haben ein intelligentes Messsystem? Dann müssen Sie keinen Stand mitteilen. Die Ablesung erfolgt per Fernauslesung.
einsstrom E-Mobil können Sie bequem online abschließen. Gehen Sie hierzu einfach auf den E-Mobil-Konfigurator und geben Sie hier die erforderlichen Daten ein. Wie der Produktabschluss, erfolgt auch die Kommunikation nach Abschluss des Produktes online. In unserem eins-Onlineservice stehen Ihnen zahlreiche Funktionen zur Verfügung. Wichtige Informationen wie beispielsweise Ihre Vertragsbestätigung oder den Abschlagsplan erhalten Sie bequem per E-Mail. Daher ist es wichtig, dass Sie uns bei Produktabschluss eine stets erreichbare E-Mail-Adresse mitteilen. Mit einsstrom E-Mobil können Sie langfristig planen – denn wir garantieren Ihnen den abgeschlossenen Preis für 24 Monate. Ausgenommen von dieser Preisgarantie sind Änderungen von Steuern, staatlichen Abgaben und Umlagen sowie sonstige hoheitliche Belastungen. Die Erstvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.der Vertrag verlängert sich danach um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Natürlich erhalten Sie mit dem Produkt zu 100 Prozent Ökostrom, siehe Herkunftsnachweis.
- Ja, Ihre Versorgung über Fernwärme ist sicher. Die Wärmenetze in den Gebieten, in denen Fernwärme anliegt, sind sehr gut ausgebaut und gewährleisten auch in langen kalten Wintern die Wärmeversorgung. Da die Netze zudem überwacht werden, können auch Störungen und Ausfälle frühzeitig erkannt und behoben werden. In Chemnitz ist die Fernwärmeversorgung beispielsweise über den Betrieb der beiden Kohleblöcke im Heizkraftwerk Nord sichergestellt. Ein Gasmangel führt also nicht dazu, dass die Wärmeversorgung in Gebieten, in denen Fernwärme anliegt, eingeschränkt ist. Trotzdem bitten wir Sie, sparsam und verantwortungsvoll mit Ihrem Energieverbrauch umzugehen. Als Fernwärmeerzeuger für Privatkund*innen zählt eins außerdem zu den geschützten Kunden. Daher wird eins auch während einer Gasmangellage priorisiert behandelt.
eins bietet verschiedene Produkte an. Nutzen Sie ganz einfach unsere Produktfinder.
Oder lassen Sie sich von uns beraten: (0371) 525 - 2525 oder persönlich in unserem Kundencenter. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.
- Auch wenn eine gesetzliche Pflicht zum Schutz weiterer sensibler Kunden über die oben genannten Kundengruppen hinaus nicht besteht, empfiehlt es sich für Geschäftskunden, frühzeitig mit dem Netzbetreiber in Kontakt zu treten, um gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln. Daher sollten sich Unternehmen mit Blick auf eine drohende Gasmangellage fragen, wie hoch ihr Potenzial ist, die eigenen Verbrauchsmengen zu reduzieren. Darüber hinaus sollte geklärt werden, welche Argumente für eine Weiterbelieferung sprechen und weshalb das jeweilige Unternehmen von einer Abschaltung besonders schwer betroffen wäre. Diese Argumente sollten unbedingt auch in den von Netzbetreibern zur Verfügung gestellten Fragebögen übermittelt werden.
- Direkte Auswirkungen auf die Stromversorgung können aktuell ausgeschlossen werden. Im Fall einer Gasmangellage könnte von der Bundesnetzagentur angeordnet werden, dass Gaskraftwerke heruntergefahren werden. Dann springen aber Reservekraftwerke ein, die kurzfristig die benötigte Stromleistung bereitstellen und mit anderen Energieträgern wie z. B. Kohle betrieben werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt hat eine Reduktion der Gaslieferungen also keine Auswirkungen auf die Stromversorgung in unserer Region. Für die Sicherstellung der Fernwärme-Versorgung steht uns ein breiter Mix an Energieträgern und Erzeugungsanlagen zur Verfügung, so dass wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einer Einschränkung bei der Wärmeversorgung ausgehen.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.