FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
- Die Bestellung des Powerline Communication (PLC) empfehlen wir, wenn Sie keine Internetverbindung in Ihrem Zählerplatz anliegen haben – denn nur mit einer funktionsfähigen Internetverbindung können Sie die ganzen Vorteile und digitalen Dienste des intelligenten Zählers auch nutzen.
Die aktuelle Versorgungslage ist derzeit gesichert. Als regionaler Energieversorger sorgen wir zuverlässig dafür, dass Haushalte in der Region stabil mit Strom und Erdgas versorgt werden. Wir beobachten die Entwicklungen kontinuierlich und reagieren vorausschauend, um die Versorgung auch weiterhin zuverlässig sicherzustellen.
Schön, dass Sie künftig Ihre Beträge abbuchen lassen möchten. So können wir auch Guthaben schneller an Sie auszuzahlen. Nutzen Sie doch gleich das vorbereitete SEPA-Mandat oder erteilen Sie uns die Erlaubnis zur Abbuchung per E-Mail an kundenservice@eins.de.
Die Preisanpassung ist in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrem Produkt geregelt.
- Sie sind Mieter? Dann klären Sie das bitte mit dem Eigentümer oder Verwalter. Sie sind selbst Eigentümer/Verwalter? Dann wenden Sie sich an den zuständigen Netzbetreiber.
Ja, Ihre Wärmepumpe fällt unter die Regelungen des § 14a EnWG, da die maximale elektrische Leistungsaufnahme Ihrer Anlage 4,5 kW beträgt und damit die Schwelle von 4,2 kW überschreitet. Laut § 14a EnWG gelten Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW, die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, als steuerbare Verbrauchseinrichtungen.
Netzentgelte sind Kosten vom Netzbetreiber für den Transport und die Verteilung von Erdgas. Sie wirken sich auf Ihren Erdgaspreis aus.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.


