FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Melden Sie Ihren Umzug bei eins ganz bequem in nur wenigen Schritten - am besten gleich online über unseren eins-Onlineservice.
Erfahren Sie hier, wie es geht und was alles benötigt wird - Umzug melden - so gehts
WICHTIG: Aufgrund einer neu ab 6. Juni 2025 geltenden EU-Richtlinie können Umzüge nur noch in die Zukunft erfolgen. Denken Sie deshalb daran, sich rechtzeitig an- und abzumelden - mindestenst 14 Tage vorher. Erfahren Sie hier mehr dazu.Die Prämie wird auf Ihr Konto überwiesen. Dafür müssen Sie nach der erfolgreichen Empfehlung nur noch die Bankdaten angeben.
Bei Fragen schreiben Sie uns gern an info@eins-fuer-freunde.de.Ja, wir benötigen eine Gestattung (Einwilligung zum Glasfaserausbau) von jedem im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. Sie möchten Ihre Eigentümer-Gestattung von einer anderen Person in Ihrem privaten Umfeld ausfüllen lassen? Kein Problem. Dann benötigen wir lediglich einen Nachweis, dass diese Person in Ihrem Namen die Gestattung abgeben darf. Die Vollmacht kann einfach bei der Abgabe der Gestattung hochgeladen werden. Hier geben Sie die Gestattung ab: Verfügbarkeitsprüfung
- Nein. Dieser Ansatz wäre für die Verteilnetzbetreiber schlicht und ergreifend nicht praktikabel.der Aufwand zur Rationierung wäre nicht einfach nur hoch, sondern nicht zu leisten. Beispiel Industriekunden: Der Netzbetreiber müsste täglich die Absperrarmaturen schließen und öffnen. Beispiel Privathaushalte: Hier wären Rationierungen noch komplizierter.der Netzbetreiber müsste die Hauptabsperreinrichtungen bei jedem Kunden einzeln schließen bzw. öffnen. Das ist schon rein logistisch nicht möglich. Beide Beispiele zeigen, weshalb tägliche Gas-Rationierungen kein nützliches und damit kein sinnvolles Instrument sind. Praktikabler ist der Aufruf des Netzbetreibers an die Kund*innen, ihren Verbrauch zu reduzieren. Die Absperrarmaturen könnten offen bleiben. Privathaushalte sollen dann freiwillig ihren Verbrauch reduzieren, so dass insgesamt die Versorgung länger erhalten bliebe. Die Industrie wiederum könnte ihren Produktionsprozess an die vorgegebene, reduzierte Gasmenge anpassen und so einen Beitrag leisten, um die Privathaushalte vor einem Ausfall der Versorgung zu schützen.
- Ihr Strompreis setzt sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis (Preis pro Kilowattstunde) zusammen.
- Ihr Erdgaspreis setzt sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis (Preis pro Kilowattstunde) zusammen.
Ja. Sofern die installierte Leistung von Wärmepumpen oder Anlagen zur Raumkühlung eine Leistung von 11 kW überschreitet, findet im Falle einer Direktsteuerung der Einzelanlage (Einzelanlagensteuerung) nicht ein Mindestleistungswert von 4,2 kW, sondern stattdessen ein Wert von 40 Prozent der installierten Leistung, Anwendung. Entsprechende Unterschiede ergeben sich auch in der Berechnungsformel im Falle der Steuerung über ein smartes Energiemanagement.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

