FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Wenn Sie angemeldet sind, finden Sie in der rechten oberen Ecke ein kleines Benutzer-Symbol. Klicken Sie bitte auf dieses Feld. Nun können Sie unter "Kundennummern - und Benutzerkontoverwaltung" ein weiteres Vertragskonto hinzuzufügen.
Die Anmeldung ist für Sie generell kostenlos.
Erst bei der Benutzung der Ladestationen fallen für Sie die entsprechend vorweg in der App angezeigten Kosten an.
- Anspruchsberechtigt sind Kund*innen, die die gelieferte Wärme zu eigenen Zwecken verbrauchen oder den Mietern zur Nutzung zur Verfügung stellen, sofern der Jahresverbrauch 1. 500. 000 Kilowattstunden je Entnahmestelle und Jahr nicht übersteigt oder der Letztverbraucher kein zugelassenes Krankenhaus ist. Ausnahmsweise sind auch Kund*innen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1. 500. 000 Kilowattstunden anspruchsberechtigt, die: Wärme im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergesellschaft im Sinne des Wohnungseigentümergesetzes beziehen,die zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen,die staatlich, staatlich anerkannten oder gemeinnützigen Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- oder Forschungsbereichs oder eine Bildungseinrichtung der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts, ein eingetragener Verein sind,die Einrichtungen der medizinischen(1) oder beruflichen Rehabilitation(2), Werkstätten für Menschen mit Behinderung(3), andere Leistungserbringer(4) oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind. Fußnoten: 1 Soweit sie keine Krankenhäuser sind. 2 Nach § 51 SGB IX. 3 Nach § 219 SGB IX. 4 Nach § 60 SGB IX. Eine Mitteilungspflicht, wie im Erdgasbereich, ist für solche ausnahmsweise anspruchsberechtigten Kunden nicht vorgesehen. Ebenfalls ist keine Stichtagsbetrachtung wie im Erdgasbereich vorgesehen.der Entlastungsbetrag beläuft sich auf die Höhe des Septemberabschlages 2022 zuzüglich eines Aufschlages von 20 %. Ist der Kunde zur Zahlung eines nach einem anderen Verfahren ermittelten Abschlags verpflichtet als der Leistung von 12 Abschlagszahlungen innerhalb eines jährlichen Abschlagszeitraums, so ist ein entsprechender monatlicher Durchschnitt zu bilden. Dieser ermittelt sich aus der Summe der Abschlagszahlungen, die der Kunde für seinen Wärmebezug im letzten Abrechnungszeitraum zu zahlen verpflichtet war, geteilt durch die Anzahl der auf diesen Abrechnungszeitraum entfallenden Monate. Sind mit der Durchschnittsbildung jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen nicht angemessen berücksichtigt, so ist der Abschlag heranzuziehen, den vergleichbare Kunden zahlen. Die Entlastung der Kunden für den Monat Dezember erfolgt durch Überweisung auf das Konto des Kunden bis spätestens 31.dezember 2022, sofern uns hierfür eine Bankverbindung vorliegt. Sofern uns keine Bankverbindung vorliegt, wird der Entlastungsbetrag in der nächsten Jahresrechnung berücksichtigt. Eine Aufrechnung mit offenen Forderungen gegen ihre Kunden ist den Wärmeversorgungsunternehmen nicht gestattet.
Bei einem Todesfall benötigen wir:
- Zählernummer
- Name und Adresse
- Marktlokatins-Identifikationsnummer (MaLo-ID)
- Datum der Wohnungsabgabe
- eine Rechnungsadresse
- Anschrift | Empfänger für die Schlussrechnung
Aufgrund einer neu ab 6. Juni 2025 geltenden EU-Richtlinie können Umzüge nur noch in die Zukunft erfolgen. Melden Sie sich daher so schnell wie möglich bei uns.
Eine Vertragslaufzeit für das gesamte Paket gibt es nicht – jedoch für die einzelnen Paketbestandteile E-Fahrzeug-Leasing und Stromprodukt einsstrom E-Mobil. Die jeweilige E-Fahrzeug-Leasingdauer hängt von der Fahrzeugauswahl ab und kann im persönlichen Beratungstermin beim Autohaus individuell bestimmt werden. Das Stromprodukt einsstrom E-Mobil hat eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten.
- Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Sie haben schon einen Vertrag mit uns abgeschlossen? Gern prüfen wir für Sie, ob ein Wechsel in ein Ökostromprodukt möglich ist. Bitte melden Sie sich bei uns - per E-Mail an e-mobile@eins.de.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.