FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Sie können Ihren Abschlag jederzeit erhöhen, um sich vor einer Nachzahlung in der nächsten Jahresrechnung zu schützen. Einmal pro Abrechnungsturnus können Sie Ihren Abschlag auch senken. Nutzen Sie dazu den eins-Onlineservice.

    Sie sind noch nicht registriert? Mit Ihrer Vertragskontonummer und Zählernummer können Sie ein persönliches Konto anlegen. Beide Nummern finden Sie auf allen Ihren eins Vertrags- und Rechnungsunterlagen.

    Sie können mit einem persönlichen Ansprechpartner bei eins auch einen Termin vereinbaren. Wir unterstützen Sie sehr gern.

  2. Melden Sie Ihren Auszug doch ganz einfach online über unseren eins-Onlineservice. Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden.

    Bitte beachten Sie, dass wir für den Auszug die Angaben des neuen Eigentümers benötigen.

    Gern können Sie uns auch eine E-Mail senden an: kundenservice@eins.de. Bei Fragen rufen Sie uns einfach an: (0371) 525 - 2525


  3. In unserem eins-Onlineservice können Sie alle Daten zu Ihrem Vertrag einsehen - auch Ihren aktuellen Tarif.

    Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden.

    Auch in Ihrer Rechnung oder der Vertragsbestätigung können Sie nachlesen, in welchem Tarif derzeit abgerechnet wird.

  4. Erdgas ist ein Naturprodukt. Es kann unterschiedliche Energiegehalte aufweisen. So kann mit einem Kubikmeter Erdgas mit einem hohen Energiegehalt länger geheizt werden, als mit einem geringeren. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt die Abrechnung unter Beachtung des tatsächlichen Energiegehaltes vor. Deshalb wird die vom Zähler in Kubikmetern abgelesene Verbrauchsmenge (Volumen) in Kilowattstunden (tatsächlicher Energiegehalt) umgerechnet.
  5. Private Haushalte sowie beispielsweise kleine Unternehmen und grundlegende soziale Dienste zählen zu den gesetzlich geschützten Kunden.derzeit ergeben sich für Sie keine Veränderungen.dennoch bitten wir Sie um einen verantwortungsvollen Umgang im Verbrauch. Gemeinsam sollten wir versuchen, möglichst viel Energie zu sparen, wenn es beispielsweise um die Verwendung von Warmwasser geht. Das kurzfristige außervertragliche Preisanpassungsrecht (§24 Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung) im Rahmen der Stufe 2 des Notfallplan Gas ist seitens der Bundesregierung noch nicht ausgerufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern unter (0371) 525 – 2528 zur Verfügung. Direkte Auswirkungen auf die Stromversorgung können aktuell ausgeschlossen werden. Für die Sicherstellung der Fernwärme-Versorgung steht uns ein breiter Mix an Energieträgern und Erzeugungsanlagen zur Verfügung.
  6. Durch die Soforthilfe werden auch unabhängig vom Verbrauch gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31. Dezember 2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen. Bei allen Kund*innen, die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der Rechnung für Dezember 2022.

  7. Sie erhalten von uns einen Bonus? Der wird in Ihrer Rechnung in der Entgeltberechnung - meist auf Seite 2 - ausgewiesen. Bitte beachten Sie, dass hier der Nettowert angegeben ist. Sie haben einen Sofortbonus vereinbart? Der wird Ihnen direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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