FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Ja, Sie können die Möglichkeiten nutzen, den von eins zur Verfügung gestellten ONT zu verwenden.  Dieser ist für Sie kostenfrei und Sie haben so keine Anschaffungskosten. Zudem erfüllt er passgenau die Anforderungen des Glasfasernetzes.

  2. Teilen Sie uns einfach den richtigen Zählerstand, die Zählernummer, die Verbrauchstelle, das Ablesedatum und das Vertragskonto mit. Per E-Mail an kundenservice@eins.de oder telefonisch unter (0371) 525 - 2525. Wir prüfen alles Weitere für Sie. Ein Hinweis dazu: Rechnungskorrekturen können unter Umständen kostenpflichtig sein. Trifft das in Ihrem Fall zu, so werden Sie vorher darüber informiert.

  3. Technische Voraussetzungen sind:

    1. Einbau einer Fernsteuerung
    2. Registrierender Zähler zur viertelstundengenauen Erfassung und Bilanzierung der Einspeisedaten

    Diese Anforderungen dienen dem notwendigen Fernzugriff auf die Anlage sowie der bedarfsgerechten Steuerung. Bei Fragen zur Nachrüstung sprechen Sie uns gern an.

  4. Gern schauen wir mit Ihnen gemeinsam, was möglich ist.

    Bitte rufen Sie uns dazu an: 0371 525 - 2525

  5. Angeschrieben werden alle Grundstückseigentümer, die einen komplett geförderten Glasfaser-Anschluss erhalten oder deren Grundstück direkt an der geplanten Ausbautrasse liegt. Damit der Internetanschluss bis ins Haus verlegt werden kann, ist die Einwilligung aller Eigentümer der Immobilie nötig. Wenn Sie kein Brief bekommen haben, kann folgende Gründe haben: 
    1. In der Regel werden die Schreiben über einen gewissen Zeitraum versetzt versendet. Jedoch sind uns nicht alle Eigentümer namentlich bekannt, deswegen versenden wir in diesem Fall einen unpersonalisierten Brief an die Adresse, die für einen Glasfaseranschluss vorgesehen ist. Wenn Sie nicht selbst an der Adresse wohnhaft sind, fragen Sie Ihre Mieter, ob diese einen Brief von eins erhalten haben.
    Alternativ schauen Sie einfach in unserer Verfügbarkeitsprüfung nach, ob Ihre Adresse beim Ausbau dabei ist. Dort können Sie auch direkt die Gestattung (Einwilligung zum Glasfaserausbau) abgeben. 
    2. Ihre Adresse ist tatsächlich nicht für den Ausbau im Rahmen der von eins gewonnenen Förderprojekte dabei. Das tut mir leid. Da bedeutet, ihre Immobilie ist laut gültigem Förderprogramm mit ausreichend Internetgeschwindigkeit versorgt oder Ihr Grundstück liegt nicht direkt an der geplanten Glasfasertrasse (bspw. 2. Reihe). Sie können uns mitteilen, dass Sie einen Glasfaseranschluss möchten. Geben Sie dafür Ihre Adresse in der Verfügbarkeitsprüfung ein und klicken Sie dann auf "Interessenten-Registrierung". eins prüft dann, ob ihr Grundstück im Rahmen der Netzverdichtung an das Glasfasernetz angeschlossen werden kann.

  6. Nein. Wenn Sie einen Glasfaser-Anschluss von eins beantragen, müssen Sie nicht zwingend einen Internetvertag abschließen. eins stellt das Netz allen Anbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung, bietet aber auch selbst Internetprodukte für Privat- und Geschäftskunden an. Bestehende Verträge mit Internet- und Fernseh-Anbietern bleiben vom Netzausbau unbeeinflusst.

  7. RoamingPreise werden vom jeweiligen Partner festgelegt und können je nach Standort und Betreiber variieren.

    In der einsApp werden die genauen RoamingPreise vor Start des Ladevorgangs am jeweiligen Ladepunkt angezeigt.

    Die Abrechnung erfolgt monatlich über Ihr einsNutzerkonto.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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