FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Erfassen Sie Ihre Bankdaten doch gleich selbst im eins-Onlineservice.
Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden.
Oder erteilen Sie uns eine SEPA-Lastshriftmandat. Bitte senden Sie uns ausgefüllt und unterschrieben zu - am besten gleich per E-Mail an: kundenservice@eins.de
Gern können Sie Ihre Rechnungen bundesweit ganz bequem in vielen Einzelhandelsgeschäften an uns bezahlen. Verbinden Sie das doch gleich mit Ihrem Einkauf und sparen Sie sich so einen zusätzlichen Weg. Sehen Sie hier, wie einfach es geht.
Sobald Sie unser Stromprodukt einsstrom E-Mobil abgeschlossen haben, geben wir Ihre Daten an unsere Techniker weiter. Eine Anmeldung zum Netzanschluss (sog. ANA) ist grundsätzlich nicht erforderlich. Wir geben den Zählerwechsel beim wettbewerblichen Messstellenbetreiber in Auftrag und dieser wird im Anschluss den Zählerwechsel in terminlicher Abstimmung mit Ihnen vornehmen. Bitte beachten Sie, dass die Zeit von Produktabschluss bis hin zur Durchführung des Zählerwechsels aufgrund mehrerer umfangreicher Prozesse einige Wochen in Anspruch nehmen kann.
- Von der Bundesregierung wurden zum 01. 10. 2022 2 neue Umlagen beschlossen – die Gasspeicherumlage nach § 35a ff. Energiewirtschaftsgesetzt (EnWG) und die Gasbeschaffungsumlage nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG). Die beiden Umlagen treten zum 01. 10. 2022 in Kraft. Gasspeicherumlage: Um genügend Erdgas für den Winter vorrätig zu haben, werden die Erdgasspeicher in Deutschland mit Hochdruck gefüllt. Die Kosten für die Befüllung der Speicher werden auf alle Gaskunden umgelegt. Dafür wurde die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG eingeführt. Sie beträgt 0,059 ct/kWh. Gasbeschaffungsumlage: Russland liefert weniger Erdgas.deshalb müssen viele Gasimporteure (von denen auch eins Erdgas bezieht) ersatzweise zu hohen Preisen Erdgas beschaffen. Damit die Versorgung weiter gesichert die Unternehmen nicht insolvent gehen, führte die Bundesregierung zum 1. Oktober 2022 die Umlage nach der Verordnung nach § 26 EnSiG ein. Sie beträgt 2,419 ct/kWh. Auch die Beschaffungskosten sind enorm gestiegen. Das wirkt sich ebenfalls auf den Erdgaspreis aus.
Der Anschluss kann erst wieder freigeschalten werden, wenn alle rückständigen Forderungen, einschließlich der Sperr- und Wiederanschlusskosten bezahlt sind. Bitte überweisen Sie den geforderten Betrag und melden Sie sich dann bei uns. Wenn das Geld da ist, kümmern wir uns gleich darum, dass der Zähler wieder freigeschalten wird.
Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zur Ablesung des Zählers zusammengestellt:
Zählerstand ablesen für Turnusrechnung
Zählerstand ablesen für Endabrechnung
Das können Sie ganz einfach und bequem selbst im eins-Onlineservice tun. Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden.
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: kundenservice@eins.de
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.