FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Nein. Wenn Sie einen Glasfaser-Anschluss von eins beantragen, müssen Sie nicht zwingend einen Internetvertag abschließen. eins stellt das Netz allen Anbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung, bietet aber auch selbst Internetprodukte für Privat- und Geschäftskunden an. Bestehende Verträge mit Internet- und Fernseh-Anbietern bleiben vom Netzausbau unbeeinflusst.

  2. RoamingPreise werden vom jeweiligen Partner festgelegt und können je nach Standort und Betreiber variieren.

    In der einsApp werden die genauen RoamingPreise vor Start des Ladevorgangs am jeweiligen Ladepunkt angezeigt.

    Die Abrechnung erfolgt monatlich über Ihr einsNutzerkonto.

  3. Sie können Ihren Abschlag jederzeit erhöhen, um sich vor einer Nachzahlung in der nächsten Jahresrechnung zu schützen. Einmal pro Abrechnungsturnus können Sie Ihren Abschlag auch senken. Nutzen Sie dazu den eins-Onlineservice.

    Sie sind noch nicht registriert? Mit Ihrer Vertragskontonummer und Zählernummer können Sie ein persönliches Konto anlegen. Beide Nummern finden Sie auf allen Ihren eins Vertrags- und Rechnungsunterlagen.

    Sie können mit einem persönlichen Ansprechpartner bei eins auch einen Termin vereinbaren. Wir unterstützen Sie sehr gern.

  4. Melden Sie Ihren Auszug doch ganz einfach online über unseren eins-Onlineservice. Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden.

    Bitte beachten Sie, dass wir für den Auszug die Angaben des neuen Eigentümers benötigen.

    Gern können Sie uns auch eine E-Mail senden an: kundenservice@eins.de. Bei Fragen rufen Sie uns einfach an: (0371) 525 - 2525


  5. In unserem eins-Onlineservice können Sie alle Daten zu Ihrem Vertrag einsehen - auch Ihren aktuellen Tarif.

    Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden.

    Auch in Ihrer Rechnung oder der Vertragsbestätigung können Sie nachlesen, in welchem Tarif derzeit abgerechnet wird.

  6. Erdgas ist ein Naturprodukt. Es kann unterschiedliche Energiegehalte aufweisen. So kann mit einem Kubikmeter Erdgas mit einem hohen Energiegehalt länger geheizt werden, als mit einem geringeren. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt die Abrechnung unter Beachtung des tatsächlichen Energiegehaltes vor. Deshalb wird die vom Zähler in Kubikmetern abgelesene Verbrauchsmenge (Volumen) in Kilowattstunden (tatsächlicher Energiegehalt) umgerechnet.
  7. Sie haben einen Sofortbonus vereinbart? Der Betrag wird Ihnen schon einige Wochen nach Vertragsbeginn auf Ihr Konto überwiesen. Deshalb finden Sie ihn nicht auf der Rechnung. Andere Boni werden in Ihrer Rechnung berücksichtigt. Diese werden als Nettobetrag im Berechnungsnachweis Ihrer Rechnung aufgeführt.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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