Abwasser
eins nimmt die Abwasserableitung und -Behandlung im Auftrag der Stadt Chemnitz vor. Sehen Sie, was alles dazugehört:
- die Sammlung, Ableitung und Behandlung des in öffentliche Abwasseranlagen eingeleiteten Abwassers
- die Übernahme und Reinigung von Abwasser und Schlämmen aus Kleinkläranlagen sowie abflusslosen Gruben
- der Betrieb und die Instandhaltung der öffentlichen Abwasseranlagen
- die Beratung des Eigentümers bei Planung, Investitionen und Konzepten
- kaufmännische Aufgaben wie Abrechnung und Inkasso
Auf den Internetseiten des Entsorgungsbetriebes der Stadt Chemnitz finden Sie weiterführende Informationen rund um die Abwasserentsorgung.
Bitte beantragen Sie den Anschluss und die Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage, die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage sowie die Herstellung, Veränderung oder Beseitigung von Anschlusskanälen mit dem Antragsformular "Antrag auf Genehmigung" des Entsorgungsbetriebes der Stadt Chemnitz. Senden Sie bitte die Antragsunterlagen an "netzanschluss@inetz.de". Ist die digitale Zusendung nicht möglich, senden Sie die Antragsunterlagen bitte in Papierform an eins energie in sachsen GmbH Co. KG, Postfach 411468, 09030 Chemnitz.
Abwasserentgelte
Für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen und für die Entsorgung der Abwässer ist ein Entgelt zu zahlen – getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser. Es gelten die aktuellen Preisblätter (Stand: 1. Januar 2019). Diese können Sie in unserem Kundencenter in der Johannisstraße 1 in 09111 Chemnitz erhalten oder wir senden sie Ihnen kostenfrei zu – fragen Sie einfach bei uns nach. Ganz schnell und bequem können Sie sich die Preisblätter auch hier herunterladen.
Schmutzwasser
Die Entgelte für Schmutzwasser richten sich nach dem Trinkwasserverbrauch. Sie zahlen pro 1 Kubikmeter verbrauchten Trinkwassers auch 1 Kubikmeter Abwasser. Die Entgelte setzen sich zusammen aus:
- dem Entgelt für die Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser-Anlagennutzung)
- dem Entgelt für die Abwasserentsorgung (Schmutzwasser-Entsorgung)
Niederschlagswasser
Die Entgelte für Niederschlagswasser bemessen sich nach bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen eines Grundstückes. Die Art der befestigten Fläche wird dabei je nach Wasserdurchlässigkeit unterschiedlich bewertet.
Die Flächen werden mit einem Abminderungsfaktor multipliziert – das ergibt die Fläche, die für die Berechnung wichtig ist. So ergeben sich zum Beispiel für asphaltierte Flächen andere Entgelte als für Flächen mit Rasengittersteinen. Dies gilt auch für Dachflächen - unter anderem werden mit Dachziegeln gedeckte Dächer anders bewertet als Gründächer.
Die Entgelte für Niederschlagswasser werden unterteilt in:
- Entgelt für die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser-Anlagennutzung)
- Entgelt für die Abwasserentsorgung (Niederschlagswasser-Entsorgung)
Sie brauchen ausführliche Informationen zum Anschluss Ihres Grundstücks an die öffentlichen Abwasseranlagen? Die erhalten Sie beim Netzbetreiber inetz.