FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Die Auszahlung des eins-Klimaboni erhalten Sie circa vier Wochen nachdem Sie Ihr E-Auto bei der eins registriert haben. Gerne übernehmen wir die Abwicklung jedes Jahr aufs Neue für Sie.
  2. Ja, die Kombination einer Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage (PV) und E-Mobilität ist eine hervorragende Möglichkeit, die Energieeffizienz zu maximieren und die Betriebskosten zu senken. Durch die PV-Anlage kann der benötigte Strom selbst erzeugt werden, was die Betriebskosten der Wärmepumpe reduziert. Überschüssiger Strom kann für die Ladung von Elektrofahrzeugen genutzt werden. Diese Kombination macht Ihr Zuhause auch unabhängiger von Energieversorgern.

  3. Der eins-Onlineservice ist das Kundenportal von eins. Hier haben Sie alle Daten zu Ihrem Vertrag im Blick. Außerdem können Sie selbst Anpassungen vornehmen. Neugierig? Schauen Sie doch gleich mal rein. Registrieren Sie sich ganz einfach mit Ihrer Vertragskontonummer und Ihrer Zählernummer. Bis gleich im eins-Onlineservice. 

  4. Wärmepumpen sind relativ wartungsarm im Vergleich zu konventionellen Heizsystemen. Einmal jährlich sollte eine Inspektion durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden, um die Effizienz und die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Die Lebensdauer von Wärmepumpen liegt bei etwa 20 bis 25 Jahren, wobei regelmäßige Wartung die Lebensdauer verlängern kann. Einige Komponenten wie der Verdichter können bei Bedarf ausgetauscht werden, was die Lebensdauer weiter erhöht.

  5. Fördermöglichkeiten bestehen unter anderem für Wärmeversorgung, Photovoltaik und Speicher, Wärmenetze, Energieeffizienz, Prozesswärme und Ladeinfrastruktur.

  6. Damit es mit dem Glasfaserausbau schneller vorangeht, fördern Bund und Land den Glasfaserausbau in Sachsen. Zunächst muss Ihre Immobilie im Fördergebiet liegen. Außerdem muss Ihre Immobilie eine geringe “Versorgungsrate” haben, um einen vollständig geförderten Glasfaseranschluss bis in den Hausanschlussraum (Vollförderung) zu erhalten. Diese wird in einem Markterkundungsverfahren (MEV) bestimmt, bei dem die Telekommunikationsanbieter die maximale Internetgeschwindigkeit melden. Dieses MEV wird vor Beginn eines Förderprojektes vom Landkreis oder der Gemeinde in Auftrag gegeben.  

    Die Förderung bis zur Grundstücksgrenze (Teilförderung) gilt nur für Adresspunkte, die direkt an die Glasfasertrasse grenzen, um Adresspunkte mit Vollförderung zu erschließen. Erst auf dem Grundstück und im Gebäude sind geringe Eigenkosten fällig. Wenn alle Faktoren nicht auf Sie zutreffen, wird Ihr Grundstück im aktuellen Förderprogramm leider nicht an das Glasfasernetz angeschlossen. 

    Auf unserer Website können Sie prüfen, ob ihre Adresse im geförderten Ausbau dabei ist. Geben Sie dafür Ihre Adresse in die Verfügbarkeitsprüfung ein.

    Wenn Sie Ihre Adresse nicht finden oder Fragen zu dem Förderstaus Ihrer Immobilie haben, kontaktieren Sie uns unter 0371 525 5555 oder breitband@eins.de

  7. Moderne Wärmepumpen sind auch bei niedrigen Temperaturen äußerst effizient. Selbst bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt können sie genügend Wärme aus der Umgebungsluft gewinnen, um Ihr Zuhause angenehm zu beheizen.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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