FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Der geworbene Kunde profitiert von unseren Tarifen und Angeboten. Gerade bei Gutscheincode-Aktionen lohnt sich Kunden-werben-Kunden besonders.

  2. eins bietet verschiedene Produkte an. Nutzen Sie ganz einfach unseren Produktfinder und finden Sie Ihr Produkt.

    Oder lassen Sie sich von uns beraten: 0371 525 2525 oder in einem persönlichen Gapräch in unserem Kundencenter - vereinbaren Sie doch gleich einen Termin.

  3. Im Berechnungsnachweis auf Ihrer Rechnung finden Sie hinter dem Zählerstand eine Fußnote. Die erklärt, wie der Stand abgelesen bzw. ob er rechnerisch ermittelt wurde.

    Schauen Sie sich unsere Musterrechnung an. Hier steht das nochmals detailliert für Sie erklärt.

  4. Die Bestellung des Powerline Communication (PLC) empfehlen wir, wenn Sie keine Internetverbindung in Ihrem Zählerplatz anliegen haben – denn nur mit einer funktionsfähigen Internetverbindung können Sie die ganzen Vorteile und digitalen Dienste des intelligenten Zählers auch nutzen.
  5. Das Wachstumschancengesetz bezieht sich auf Leistungen, die zwischen Unternehmen abgerechnet werden - es handelt sich hierbei um sogenannte B2B-Geschäfte (Business to Business).

    Für ausgehende Rechnungen besteht derzeit keine Verpflichtung zum Versand als E-Rechnung. Die von der Bundesregierung erstellte Übergangsregelegung zum Wachstumschancengesetzt besagt, dass im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 alle Rechnungsaussteller selbst entscheiden können, ob eine E-Rechnung ausgestellt wird.

    eins stellt momentan noch keine E-Rechnungen aus.

    Details zur Übergangsregelung können Sie auch im Fragen-Antworten-Katalog auf der Inernetseite des Bundesfinanministerium nachlesen: Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025.

    Gern senden wir Ihnen sämtlichen Schriftverkehr per E-Mail zu. Dokumente, wie zum Beispiel Rechnungen, erhalten Sie dann als Anhang im pdf-Format. Stellen Sie die Versandart ganz einfach selbst um - im eins-Onlineservice.

  6. Um Ihnen ein Angebot zu erstellen, benötigen wir:

    1. Technische Daten zur Anlage (u. a. Leistung, erwartete Erzeugung und Einspeisung pro Jahr, Standort, Ausrichtung etc.)
    2. Weitere Angaben zu Verteilnetzbetreiber, Marktstammdatenregister-Nr. sowie dem Vermarktungszeitraum
    3. Lastgangdaten der letzten 24 Monate (oder Ertragsgutachten bei Neuanlagen) 
    4. Ansprechpartner des Anlagenbetreibers
    5. Bankdaten
    6. Technischer Ansprechpartner für die Herstellung der Fernsteuerbarkeit
  7. Die in der App angegebenen Preise haben keine Preisgarantie.

    Ändern sich für uns die Kosten für die Beschaffung, die Verteilung oder die Belieferung mit Strom, werden wir die Preise entsprechend anpassen. Ausschlaggebend hierfür können u. a. Änderungen von Steuern oder staatlichen Abgaben und Umlagen sein. Die jeweils geltenden Preise werden vor dem Starten eines Ladevorgangs in der App angezeigt.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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