FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Ihr Erdgaspreis setzt sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis (Preis pro Kilowattstunde) zusammen.
  2. Nein, eine Verrechnung mit Strom-, Gas- oder Internetrechnungen ist derzeit nicht möglich.
    Die Einlösung erfolgt ausschließlich über den Prämienshop.

  3. Nach Installation und Anbindung der Wallbox ans eins-Backend erfassen wir automatisch alle dienstlichen Ladevorgänge. Auf Basis des privaten Stromtarifs des Mitarbeitenden erstellen wir monatlich eine Übersicht über Menge und Kosten – als Grundlage für Ihre interne Rückvergütung.

  4. Die Registrierung erfolgt direkt in der App. Sie geben Ihre E‑Mail‑Adresse ein, legen ein Passwort fest. Dann bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse und hinterlegen anschließend Ihre Zahlungsdaten.

  5. Sie sind Mieter? Dann klären Sie das bitte mit dem Eigentümer oder Verwalter. Sie sind selbst Eigentümer/Verwalter? Dann wenden Sie sich an den zuständigen Netzbetreiber.
  6. Ja, Ihre Wärmepumpe fällt unter die Regelungen des § 14a EnWG, da die maximale elektrische Leistungsaufnahme Ihrer Anlage 4,5 kW beträgt und damit die Schwelle von 4,2 kW überschreitet. Laut § 14a EnWG gelten Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW, die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, als steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

  7. Netzentgelte sind Kosten vom Netzbetreiber für den Transport und die Verteilung von Erdgas. Sie wirken sich auf Ihren Erdgaspreis aus.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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