FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Die Preisanpassung ist in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrem Produkt geregelt.
Ja. Die RFID‑Karte kann als Alternative zur App genutzt werden. Sie eignet sich besonders für Nutzer*innen, die ohne Smartphone laden möchten oder häufig an denselben Standorten laden. Die Karte wird mit Ihrem eins‑Konto verknüpft und monatlich abgerechnet. Außerdem ist unsere eins-RFID-Ladekarte kostenlos erhältlich.
- Ihr Erdgaspreis setzt sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis (Preis pro Kilowattstunde) zusammen.
Nein, eine Verrechnung mit Strom-, Gas- oder Internetrechnungen ist derzeit nicht möglich.
Die Einlösung erfolgt ausschließlich über den Prämienshop.Nach Installation und Anbindung der Wallbox ans eins-Backend erfassen wir automatisch alle dienstlichen Ladevorgänge. Auf Basis des privaten Stromtarifs des Mitarbeitenden erstellen wir monatlich eine Übersicht über Menge und Kosten – als Grundlage für Ihre interne Rückvergütung.
Die Registrierung erfolgt direkt in der App. Sie geben Ihre E‑Mail‑Adresse ein, legen ein Passwort fest. Dann bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse und hinterlegen anschließend Ihre Zahlungsdaten.
- Sie sind Mieter? Dann klären Sie das bitte mit dem Eigentümer oder Verwalter. Sie sind selbst Eigentümer/Verwalter? Dann wenden Sie sich an den zuständigen Netzbetreiber.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.


