FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Das Wachstumschancengesetz bezieht sich auf Leistungen, die zwischen Unternehmen abgerechnet werden - es handelt sich hierbei um sogenannte B2B-Geschäfte (Business to Business).

    Für ausgehende Rechnungen besteht derzeit keine Verpflichtung zum Versand als E-Rechnung. Die von der Bundesregierung erstellte Übergangsregelegung zum Wachstumschancengesetzt besagt, dass im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 alle Rechnungsaussteller selbst entscheiden können, ob eine E-Rechnung ausgestellt wird.

    eins stellt momentan noch keine E-Rechnungen aus.

    Details zur Übergangsregelung können Sie auch im Fragen-Antworten-Katalog auf der Inernetseite des Bundesfinanministerium nachlesen: Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025.

    Gern senden wir Ihnen sämtlichen Schriftverkehr per E-Mail zu. Dokumente, wie zum Beispiel Rechnungen, erhalten Sie dann als Anhang im pdf-Format. Stellen Sie die Versandart ganz einfach selbst um - im eins-Onlineservice.

  2. Wenn kein abgelesener Zählerstand vorliegt, wird er rechnerisch ermittelt. Das passiert auf Basis Ihres Verbrauchs in der Vergangenheit.
  3. In folgenden Fällen werden keine Punkte gutgeschrieben:

    • Der Kunde widerruft den Vertrag innerhalb der Frist
    • Der Vertrag kommt nicht zustande (z.B. Bonitätsprüfung)
  4.  

    Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Sie enthält Rechnungsdaten in einer Form, die elektronisch weiterverarbeitet werden kann. Dadurch können Rechnungsinformationen zum Beispiel direkt in Buchhaltungs- oder ERP-Systeme übernommen werden. Wichtig ist: Eine einfache PDF-Datei gilt nicht als E-Rechnung im gesetzlichen Sinn, da sie in der Regel keine strukturierten Rechnungsdaten enthält. 

  5. Unsere öffentlichen Ladestationen bieten die Möglichkeit des sogenannten Ad-Hoc-Ladens. Dazu befindet sich an jedem Ladepunkt ein QR-Code-Aufkleber. Diesen scannen Sie mit Ihrem Smartphone ein und folgen dann den Hinweisen auf der sich öffnenden mobilen Website.

    Registrieren Sie sich jedoch vorab in der eins-E-Mobil-App und starten auch den Ladevorgang über diese, so können Sie – anders als beim Ad-Hoc-Laden – von preislichen Vorteilen profitieren.

  6. Die Förderung für Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus wird online über ein Förderportal beantragt. Voraussetzung ist ein konkreter Kostenvoranschlag, der bereits bei Antragstellung vorliegen muss.

  7. Vielleicht hat sich die Mahnung einfach nur mit Ihrer Zahlung überschnitten. Dann ist die Mahnung hinfällig.

    Sie haben schon vor längerer Zeit gezahlt? Schauen sie bitte auf Ihrem Kontoauszug nach, ob bei der Überweisung alles richtig angegeben wurde (Kontonummer, Verwendungszweck). Es stimmt alles? Bitte melden Sie sich bei uns (0371 525 2525). Halten Sie am besten gleich Ihren Kontoauszug bereit, dann können wir die Daten abgleichen und begeben uns für Sie in die Spur.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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