FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Hier kommen mehrere Entwicklungen positiv zum Tragen. Zum einen gewinnt LNG-Gas (flüssiges Erdgas, das mit Spezialtankschiffen transportiert wird) mehr und mehr an Bedeutung. LNG-Gas stammt unter anderem aus Nordamerika, Australien oder Katar. Zum anderen haben die deutsche Gaswirtschaft und auch wir von eins schon vor längerem die Weichen für eine Gasversorgung 2. 0 gestellt: Einerseits um die Abhängigkeit von externen Lieferquellen zu reduzieren – und andererseits vor allem aus Klimaschutzgründen.der umweltschonende Energieträger Erdgas – speziell im Vergleich zu Öl – wird sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten Schritt für Schritt zum klimaneutralen Gas aus nachhaltigen, europäischen Quellen wandeln. Die Beimischung klimaneutraler Gase in das Gasverteilnetz ist bereits heute gängige Praxis und wird in der Zukunft massiv ausgebaut werden. Die großen Heizungsbauer arbeiten an neuen gasbasierten Heiztechnologien, die komplett mit CO2-neutralem Wasserstoff betrieben werden können. Die gute Nachricht ist, dass die bestehenden Verteilnetze und Anlagen auch für klimaneutrale Gase geeignet sind. Das hat Vorteile nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die Versorgungssicherheit. Und das, ohne dass dabei die bewährten Qualitäten von Gas, also Komfort, Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit, auf der Strecke bleiben.
  2. Aufgrund einer neu ab 6. Juni 2025 geltenden EU-Richtlinie können Umzüge nur noch in die Zukunft erfolgen. Denken Sie deshalb daran, sich rechtzeitig an- und abzumelden -  mindestenst 14 Tage vorher. Erfahren Sie hier mehr dazu.

    Sie können Sie Ihren Umzug in unserem eins-Onlineservice vornehmen. Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden.

    Die Zählerstände melden Sie gern einfach nach der Übergabe nach. Erfahren Sie alles Wichtige zu Ihrem Umzug. Schauen Sie auch gleich in unsere Checklisten - mit eins sind Sie für Ihren Umzug gewappnet.

  3. Unser Empfehlerprogramm "eins für Freunde" gibt es seit dem 22.04.2025 nicht mehr. Empfehlen Sie eins dennoch gern weiter und lassen Sie Freunde und Bekannte von unseren Produkten und unserem Service profitieren.

    Hier gehts zu unserem Produktfinder.

     

  4. Ja, solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, dürfen Gasheizungen auch ab 2024 neu eingebaut werden. Sie müssen jedoch in der Lage sein, in Zukunft auch mit Wasserstoff betrieben werden zu können (H2-ready). 

    Dies bedeutet, dass Gasheizungen, die nach 2024 installiert werden, auf eine mögliche Umstellung der Gasversorgung auf Wasserstoff vorbereitet sein müssen. Diese Anforderung ist Teil der Bemühungen der Bundesregierung, die CO2-Emissionen im Wärmesektor zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben. Dieses "H2-ready" Konzept ist darauf ausgerichtet, die Infrastruktur für eine künftige Versorgung mit grünem Wasserstoff zu schaffen.  

    Grüner Wasserstoff ist ein vielversprechendes Element im Rahmen der Energiewende, da er aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird und bei seiner Verbrennung nur Wasser freisetzt.  

    Es ist wichtig zu beachten, dass die Umrüstung einer Gasheizung auf Wasserstoff nicht zwangsläufig einfach ist. Manche Modelle können mit gewissen Anpassungen umgerüstet werden, während andere komplett ersetzt werden müssen. Daher ist es wichtig, sich vor dem Kauf einer neuen Gasheizung ausführlich über die Möglichkeiten der Umrüstung zu informieren. 

    Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Umstellung auf Wasserstoff auch eine Anpassung der Gasnetze erfordert. Diese Aufgabe obliegt den Netzbetreibern, die hierfür erhebliche Investitionen tätigen müssen. Es ist daher unklar, wann und in welchem Umfang Wasserstoff tatsächlich als Heizgas zur Verfügung stehen wird. Insgesamt bedeutet die "H2-ready" Anforderung für Gasheizungen also, dass sowohl die Heiztechnik als auch die Infrastruktur für die Energiewende fit gemacht werden. Es handelt sich hierbei um einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung. 

  5. In manchen Fällen nehmen wir eine erneute Abbuchung vor - bitte sorgen Sie dann für ausreichend Deckung auf Ihrem Konto. In anderen Fällen bitten wir Sie um Überweisung. Wie es in Ihrem Fall weitergeht, erfahren Sie in einem Brief von uns.

    Hat sich Ihr Konto geändert? Dann passen Sie Ihre Bankdaten doch ganz einfach und bequem selbst im eins-Onlineservice an.

    Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden. Oder teilen Sie uns Ihre neuen Bankdaten mit - am besten per E-Mail an: kundenservice@eins.de

  6. Gern schauen wir mit Ihnen gemeinsam, was möglich ist.

    Bitte rufen Sie uns dazu an: 0371 525 - 2525

  7. Angeschrieben werden alle Grundstückseigentümer, die einen komplett geförderten Glasfaser-Anschluss erhalten oder deren Grundstück direkt an der geplanten Ausbautrasse liegt. Damit der Internetanschluss bis ins Haus verlegt werden kann, ist die Einwilligung aller Eigentümer der Immobilie nötig. Wenn Sie kein Brief bekommen haben, kann folgende Gründe haben: 
    1. In der Regel werden die Schreiben über einen gewissen Zeitraum versetzt versendet. Jedoch sind uns nicht alle Eigentümer namentlich bekannt, deswegen versenden wir in diesem Fall einen unpersonalisierten Brief an die Adresse, die für einen Glasfaseranschluss vorgesehen ist. Wenn Sie nicht selbst an der Adresse wohnhaft sind, fragen Sie Ihre Mieter, ob diese einen Brief von eins erhalten haben.
    Alternativ schauen Sie einfach in unserer Verfügbarkeitsprüfung nach, ob Ihre Adresse beim Ausbau dabei ist. Dort können Sie auch direkt die Gestattung (Einwilligung zum Glasfaserausbau) abgeben. 
    2. Ihre Adresse ist tatsächlich nicht für den Ausbau im Rahmen der von eins gewonnenen Förderprojekte dabei. Das tut mir leid. Da bedeutet, ihre Immobilie ist laut gültigem Förderprogramm mit ausreichend Internetgeschwindigkeit versorgt oder Ihr Grundstück liegt nicht direkt an der geplanten Glasfasertrasse (bspw. 2. Reihe). Sie können uns mitteilen, dass Sie einen Glasfaseranschluss möchten. Geben Sie dafür Ihre Adresse in der Verfügbarkeitsprüfung ein und klicken Sie dann auf "Interessenten-Registrierung". eins prüft dann, ob ihr Grundstück im Rahmen der Netzverdichtung an das Glasfasernetz angeschlossen werden kann.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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