FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Das Wachstumschancengesetz bezieht sich auf Leistungen, die zwischen Unternehmen abgerechnet werden - es handelt sich hierbei um sogenannte B2B-Geschäfte (Business to Business).

    Für ausgehende Rechnungen besteht derzeit keine Verpflichtung zum Versand als E-Rechnung. Die von der Bundesregierung erstellte Übergangsregelegung zum Wachstumschancengesetzt besagt, dass im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 alle Rechnungsaussteller selbst entscheiden können, ob eine E-Rechnung ausgestellt wird.

    eins stellt momentan noch keine E-Rechnungen aus.

    Details zur Übergangsregelung können Sie auch im Fragen-Antworten-Katalog auf der Inernetseite des Bundesfinanministerium nachlesen: Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025.

    Gern senden wir Ihnen sämtlichen Schriftverkehr per E-Mail zu. Dokumente, wie zum Beispiel Rechnungen, erhalten Sie dann als Anhang im pdf-Format. Stellen Sie die Versandart ganz einfach selbst um - im eins-Onlineservice.

  2. Wenn kein abgelesener Zählerstand vorliegt, wird er rechnerisch ermittelt. Das passiert auf Basis Ihres Verbrauchs in der Vergangenheit.
  3. Unsere öffentlichen Ladestationen bieten die Möglichkeit des sogenannten Ad-Hoc-Ladens. Dazu befindet sich an jedem Ladepunkt ein QR-Code-Aufkleber. Diesen scannen Sie mit Ihrem Smartphone ein und folgen dann den Hinweisen auf der sich öffnenden mobilen Website.

    Registrieren Sie sich jedoch vorab in der eins-E-Mobil-App und starten auch den Ladevorgang über diese, so können Sie – anders als beim Ad-Hoc-Laden – von preislichen Vorteilen profitieren.

  4. Die Förderung für Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus wird online über ein Förderportal beantragt. Voraussetzung ist ein konkreter Kostenvoranschlag, der bereits bei Antragstellung vorliegen muss.

  5. Erdgas ist ein Naturprodukt. Es kann unterschiedliche Energiegehalte aufweisen. So kann mit einem Kubikmeter Erdgas mit einem hohen Energiegehalt länger geheizt werden, als mit einem geringeren. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt die Abrechnung unter Beachtung des tatsächlichen Energiegehaltes vor. Deshalb wird die vom Zähler in Kubikmetern abgelesene Verbrauchsmenge (Volumen) in Kilowattstunden (tatsächlicher Energiegehalt) umgerechnet.
  6. Sie haben einen Sofortbonus vereinbart? Der Betrag wird Ihnen schon einige Wochen nach Vertragsbeginn auf Ihr Konto überwiesen. Deshalb finden Sie ihn nicht auf der Rechnung. Andere Boni werden in Ihrer Rechnung berücksichtigt. Diese werden als Nettobetrag im Berechnungsnachweis Ihrer Rechnung aufgeführt.

  7. Ja, gemäß Telekommunikationsgesetz sind Sie berechtigt, einen ONT Ihrer Wahl zu nutzen, insofern dieser die notwendigen technischen Vorgaben erfüllt. Um die volle Funktionalität des Netzes sicherzustellen, muss der kundeneigene ONT die folgenden technischen Spezifikationen erfüllen.

    Je nach Ausbaugebiet ist zwischen GPON- und PtP- (AON) Netzgebieten zu unterscheiden:

    GPON:

    Konform mit den unten aufgeführten ITU-T Spezifikationen G.984.x inkl. aller Anhänge und Erweiterungen:

    • G.984.1 GPON Service Requirements
    • G.984.2 GPON Physical media dependent (PMD) layer specification, Class B+ Optik
    • G.984.3 GPON Transmission convergence layer specification
    • G.984.5 Enhancement Band
    • G.988 GPON OMCI

    PtP:

    • Konform mit 1000BASE-BX10-U oder 1000BASE-BX20-U
    • Tx-Wellenlänge 1310 nm
    • Rx-Wellenlänge 1490 nm


    Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Kundenservice Telekommunikation.

    Achtung! Für kundeneigene Geräte übernimmt eins keine Garantie der Übertragungsgeschwindigkeiten und keinen Support.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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