FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Ihre Daten können Sie ganz bequem selbst im eins-Onlineservice ändern.

    Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden.

    Natürlich können Sie uns auch gern anrufen ( 0371) 525 - 2525 oder eine E-Mail schreiben an: kundenservice@eins.de

  2. Melden Sie Ihren Umzug bei eins ganz bequem in nur wenigen Schritten - am besten gleich online über unseren eins-Onlineservice.

    Erfahren Sie hier, wie es geht und was alles benötigt wird - Umzug melden - so gehts 

    WICHTIG: Aufgrund einer neu ab 6. Juni 2025 geltenden EU-Richtlinie können Umzüge nur noch in die Zukunft erfolgen. Denken Sie deshalb daran, sich rechtzeitig an- und abzumelden -  mindestenst 14 Tage vorher. Erfahren Sie hier mehr dazu.

  3. Die Prämie wird auf Ihr Konto überwiesen. Dafür müssen Sie nach der erfolgreichen Empfehlung nur noch die Bankdaten angeben. 

    Bei Fragen schreiben Sie uns gern an info@eins-fuer-freunde.de.

  4. Ja, wir benötigen eine Gestattung (Einwilligung zum Glasfaserausbau) von jedem im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. Sie möchten Ihre Eigentümer-Gestattung von einer anderen Person in Ihrem privaten Umfeld ausfüllen lassen? Kein Problem. Dann benötigen wir lediglich einen Nachweis, dass diese Person in Ihrem Namen die Gestattung abgeben darf. Die Vollmacht kann einfach bei der Abgabe der Gestattung hochgeladen werden. Hier geben Sie die Gestattung ab: Verfügbarkeitsprüfung

  5. Schön, dass Sie künftig Ihre Beträge abbuchen lassen möchten. So können wir auch Guthaben schneller an Sie auszuzahlen. Nutzen Sie doch gleich das vorbereitete SEPA-Mandat oder erteilen Sie uns die Erlaubnis zur Abbuchung per E-Mail an kundenservice@eins.de.

  6. Die Preisanpassung ist in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrem Produkt geregelt.

  7. Erdgas ist ein Naturprodukt. Es kann unterschiedliche Energiegehalte aufweisen. So kann mit einem Kubikmeter Erdgas mit einem hohen Energiegehalt länger geheizt werden, als mit einem geringeren. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt die Abrechnung unter Beachtung des tatsächlichen Energiegehaltes vor. Deshalb wird die vom Zähler in Kubikmetern abgelesene Verbrauchsmenge (Volumen) in Kilowattstunden (tatsächlicher Energiegehalt) umgerechnet.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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