FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Schön, dass Sie künftig Ihre Beträge abbuchen lassen möchten. So können wir auch Guthaben schneller an Sie auszuzahlen. Nutzen Sie doch gleich das vorbereitete SEPA-Mandat oder erteilen Sie uns die Erlaubnis zur Abbuchung per E-Mail an kundenservice@eins.de.
Die Preisanpassung ist in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrem Produkt geregelt.
Ja. Die RFID‑Karte kann als Alternative zur App genutzt werden. Sie eignet sich besonders für Nutzer*innen, die ohne Smartphone laden möchten oder häufig an denselben Standorten laden. Die Karte wird mit Ihrem eins‑Konto verknüpft und monatlich abgerechnet. Außerdem ist unsere eins-RFID-Ladekarte kostenlos erhältlich.
- Wenn kein abgelesener Zählerstand vorliegt, wird er rechnerisch ermittelt. Das passiert auf Basis Ihres Verbrauchs in der Vergangenheit.
In folgenden Fällen werden keine Punkte gutgeschrieben:
- Der Kunde widerruft den Vertrag innerhalb der Frist
- Der Vertrag kommt nicht zustande (z. B. Bonitätsprüfung)
Unsere öffentlichen Ladestationen bieten die Möglichkeit des sogenannten Ad-Hoc-Ladens. Dazu befindet sich an jedem Ladepunkt ein QR-Code-Aufkleber. Diesen scannen Sie mit Ihrem Smartphone ein und folgen dann den Hinweisen auf der sich öffnenden mobilen Website.
Registrieren Sie sich jedoch vorab in der eins-E-Mobil-App und starten auch den Ladevorgang über diese, so können Sie – anders als beim Ad-Hoc-Laden – von preislichen Vorteilen profitieren.
Die Förderung für Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus wird online über ein Förderportal beantragt. Voraussetzung ist ein konkreter Kostenvoranschlag, der bereits bei Antragstellung vorliegen muss.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.


