Erdgas
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Soforthilfe und Preisbremsen
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Grund- und Ersatzversorgung einfach erklärt.
Alle privaten Haushalte haben Anspruch auf die Versorgung mit Energie. Das ist gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz definiert.
Demnach werden Haushalte in der Grund- und Ersatzversorgung mit Strom oder Gas beliefert – und zwar vom sogenannten Grund- und Ersatzversorger, dem Energie-Anbieter mit den meisten Kund*innen in Ihrem Netzgebiet.
Die Ersatzversorgung gewährleistet, dass Verbraucher*innen jederzeit mit Energie versorgt werden. Auch dann, wenn ein Energieanbieter die Belieferung einstellt. Dies ist in der heutigen Situation wichtiger denn je. In diesem Fall werden die Kund*innen des Anbieters in die Ersatzversorgung aufgenommen.
Tarifinformation Ersatzversorgung für Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden
Preisblatt Ersatzversorgung für Haushaltskunden (Preisstand 01.07.2023)
Preisblatt Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit einem Erdgasverbrauch von mehr als 10.000 kWh (Preisstand 01.07.2023)
Preisblatt Ersatzversorgung für Haushaltskunden (Preisstand 01.04.2023)
Preisblatt Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit einem Erdgasverbrauch von mehr als 10.000 kWh (Preisstand 01.04.2023)
Preisblatt Ersatzversorgung für Haushaltskunden (Preisstand 01.01.2023)
Preisblatt Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit einem Erdgasverbrauch von mehr als 10.000 kWh (Preisstand 01.01.2023)
Preisblatt Ersatzversorgung für Haushaltskunden (Preisstand 01.10.2022)
Preisblatt Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit einem Erdgasverbrauch von mehr als 10.000 kWh (Preisstand 01.10.2022)
Was passiert, wenn ein Energieversorger einer Kundin / einem Kunden kündigt?
Verbraucher*innen, deren Energievertrag gekündigt wurde, werden zuerst in die Ersatzversorgung aufgenommen. Damit bleibt eine weitere Versorgung mit Energie gewährleistet. Aus der Ersatzversorgung können sie jederzeit zu einem neuen Energieversorger wechseln. Nach drei Monaten in der Ersatzversorgung werden sie automatisch in die Grundversorgung überführt. Wichtig zu wissen: In der Ersatzversorgung können die Preise zum 1. und 15. eines Monats (ohne Ankündigungsfrist, ohne Preisanpassungsschreiben und nur mit Veröffentlichung auf der Website) und in der Grundversorgung zum 1. eines Monats angepasst werden.
Wer ist mein Grund- und Ersatzversorger?
Grund- und Ersatzversorger ist der Energieanbieter mit den meisten Kund*innen in einem Netzgebiet. In der Regel sind dies lokale Stadtwerke oder regionale Flächenversorger. eins ist für das Medium Gas Grund- und Ersatzversorger für große Teile von Südwestsachsen und für das Medium Strom Grund- und Ersatzversorger für Chemnitz.
Weitere Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung finden Sie auch auf der Website der Bundesnetzagentur.
Tarifinformation Grundversorgung
Für die Energiebelieferung mit Erdgas in unserem Grundversorgungsgebiet finden Sie im folgenden die aktuellen Preise zu unserem Grundversorgungstarif einserdgas Basis.
Preisblatt einserdgas Basis (Netzgebiet der inetz GmbH)
Preisblatt einserdgas Basis (außerhalb der inetz GmbH)