Gebäudeenergieausweis
"Gütesiegel" für die energetische Qualität Ihres Hauses
Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten? Dann brauchen Sie einen Gebäudeenergieausweis – das ist Pflicht.
Was beinhaltet der Gebäudeenergieausweis?
- Er gibt Energiekennwerte an, mit denen die energetische Einordnung des Gebäudes erfolgt.
- Er zeigt Vergleichswerte zu anderen Gebäuden auf.
- Er enthält Modernisierungsempfehlungen, um die Energieeffizienz zu steigern bzw. zu verbessern.
Gern erstellt Ihnen eins den Gebäudeenergieausweis für Ihr Wohngebäude (nach Vorgaben der Energieeinsparverordnung – EnEV 2014). Zertifizierte Energieberater stehen Ihnen dabei zur Seite.
Benötigen Sie einen Energieausweis für Nichtwohngebäude? Dann vermitteln wir Ihnen gern einen kompetenten Ansprechpartner.
Preise und Antrag
Beantragen Sie ganz einfach Ihren Gebäudeenergieausweis bei uns. Füllen Sie dazu den Auftrag zur Erstellung des Gebäudeenergieausweises aus. Bei der verbrauchsbasierten Variante denken Sie bitte zusätzlich daran, auch das ausgefüllte Datenerfassungsblatt an uns zurückzusenden.
Die Formulare und unsere aktuelle Preisliste finden Sie hier:
Auftrag Gebäudeenergieausweis
Datenerfassungsblatt - verbrauchsbasiert
Preisliste
Der verbrauchsbasierte Gebäudeenergieausweis
Er orientiert sich ausschließlich am Energiebedarf, der sich aus dem Heizenergieverbrauch der letzten drei Abrechnungszeiträume ergibt. Verbrauchsgewohnheiten in baugleichen Immobilien können sehr unterschiedlich sein. Die Aussagefähigkeit des Energieausweises ist deshalb differenziert zu betrachten und fachlich umstritten. Der verbrauchsbasierte Energieausweis ist zugelassen für:
- Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten
- bestehende Wohngebäude bis 4 Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde und die die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen
- bestehende Wohngebäude bis 4 Wohneinheiten, für die der Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde
- Nichtwohngebäude
Bei gemischt genutzten Immobilien (Wohnraum und Gewerbe) muss jeder Bereich separat erfasst werden, sodass grundsätzlich zwei Energieausweise zu erstellen sind.
Der bedarfsbasierte Gebäudeenergieausweis
Er bewertet einzelne technische Komponenten der Gebäudesubstanz, wie verbautes Material, Dämmung der Gebäudehülle oder die Lüftungs- und Heizungsanlagen. Er ist im Vergleich zum verbrauchsbasierten Gebäudeenergieausweis aufwändiger, aber qualitativ besser und aussagefähiger. Der bedarfsbasierte Gebäudeenergieausweis lässt einen objektübergreifenden Vergleich zu. Nicht berücksichtigt wird das Nutzerverhalten. Der bedarfsbasierte Gebäudeenergieausweis ist vorgeschrieben für:
- alle neu gebauten Häuser
- Wohngebäude bis 4 Wohneinheiten, die vor dem 1.11.1977 errichtet wurden
- Modernisierungen, Erweiterungsbauten und Sanierungen im großen Stil
Bei gemischt genutzten Immobilien (Wohnraum und Gewerbe) muss jeder Bereich separat erfasst werden, sodass grundsätzlich zwei Energieausweise zu erstellen sind.
Gültigkeit
Alle Gebäudeenergieausweise sind ab Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig. Werden zwischenzeitlich energetische Verbesserungen am Gebäude vorgenommen, ist es besser einen neuen Ausweis zu erstellen. Denn so können energetische Vorteile potenziellen Mietern oder Käufern einwandfrei nachgewiesen werden. Die Immobilie kann damit einen besseren Marktwert erhalten.