FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Ihr Erdgaspreis setzt sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis (Preis pro Kilowattstunde) zusammen.
  2. Ja. Sofern die installierte Leistung von Wärmepumpen oder Anlagen zur Raumkühlung eine Leistung von 11 kW überschreitet, findet im Falle einer Direktsteuerung der Einzelanlage (Einzelanlagensteuerung) nicht ein Mindestleistungswert von 4,2 kW, sondern stattdessen ein Wert von 40 Prozent der installierten Leistung, Anwendung. Entsprechende Unterschiede ergeben sich auch in der Berechnungsformel im Falle der Steuerung über ein smartes  Energiemanagement.

  3. eins bietet verschiedene Produkte an. Nutzen Sie ganz einfach unseren Produktfinder und finden Sie Ihr Produkt.

    Oder lassen Sie sich von uns beraten: 0371 525 2525 oder in einem persönlichen Gapräch in unserem Kundencenter - vereinbaren Sie doch gleich einen Termin.

  4. Im Berechnungsnachweis auf Ihrer Rechnung finden Sie hinter dem Zählerstand eine Fußnote. Die erklärt, wie der Stand abgelesen bzw. ob er rechnerisch ermittelt wurde.

    Schauen Sie sich unsere Musterrechnung an. Hier steht das nochmals detailliert für Sie erklärt.

  5. Die Bestellung des Powerline Communication (PLC) empfehlen wir, wenn Sie keine Internetverbindung in Ihrem Zählerplatz anliegen haben – denn nur mit einer funktionsfähigen Internetverbindung können Sie die ganzen Vorteile und digitalen Dienste des intelligenten Zählers auch nutzen.
  6. Das Wachstumschancengesetz bezieht sich auf Leistungen, die zwischen Unternehmen abgerechnet werden - es handelt sich hierbei um sogenannte B2B-Geschäfte (Business to Business).

    Für ausgehende Rechnungen besteht derzeit keine Verpflichtung zum Versand als E-Rechnung. Die von der Bundesregierung erstellte Übergangsregelegung zum Wachstumschancengesetzt besagt, dass im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 alle Rechnungsaussteller selbst entscheiden können, ob eine E-Rechnung ausgestellt wird.

    eins stellt momentan noch keine E-Rechnungen aus.

    Details zur Übergangsregelung können Sie auch im Fragen-Antworten-Katalog auf der Inernetseite des Bundesfinanministerium nachlesen: Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025.

    Gern senden wir Ihnen sämtlichen Schriftverkehr per E-Mail zu. Dokumente, wie zum Beispiel Rechnungen, erhalten Sie dann als Anhang im pdf-Format. Stellen Sie die Versandart ganz einfach selbst um - im eins-Onlineservice.

  7. Ja, solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, dürfen Gasheizungen auch ab 2024 neu eingebaut werden. Sie müssen jedoch in der Lage sein, in Zukunft auch mit Wasserstoff betrieben werden zu können (H2-ready). 

    Dies bedeutet, dass Gasheizungen, die nach 2024 installiert werden, auf eine mögliche Umstellung der Gasversorgung auf Wasserstoff vorbereitet sein müssen. Diese Anforderung ist Teil der Bemühungen der Bundesregierung, die CO2-Emissionen im Wärmesektor zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben. Dieses "H2-ready" Konzept ist darauf ausgerichtet, die Infrastruktur für eine künftige Versorgung mit grünem Wasserstoff zu schaffen.  

    Grüner Wasserstoff ist ein vielversprechendes Element im Rahmen der Energiewende, da er aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird und bei seiner Verbrennung nur Wasser freisetzt.  

    Es ist wichtig zu beachten, dass die Umrüstung einer Gasheizung auf Wasserstoff nicht zwangsläufig einfach ist. Manche Modelle können mit gewissen Anpassungen umgerüstet werden, während andere komplett ersetzt werden müssen. Daher ist es wichtig, sich vor dem Kauf einer neuen Gasheizung ausführlich über die Möglichkeiten der Umrüstung zu informieren. 

    Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Umstellung auf Wasserstoff auch eine Anpassung der Gasnetze erfordert. Diese Aufgabe obliegt den Netzbetreibern, die hierfür erhebliche Investitionen tätigen müssen. Es ist daher unklar, wann und in welchem Umfang Wasserstoff tatsächlich als Heizgas zur Verfügung stehen wird. Insgesamt bedeutet die "H2-ready" Anforderung für Gasheizungen also, dass sowohl die Heiztechnik als auch die Infrastruktur für die Energiewende fit gemacht werden. Es handelt sich hierbei um einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung. 

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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