Heizungsbonus
Jetzt modernisieren und künftig bei den Heizkosten sparen!
Mit einem Erdgas-Brennwertkessel nutzen Sie zusätzlich die im Abgas enthaltene Wärme und erreichen Nutzungsgrade von bis zu 107 Prozent. Er passt seine Leistung optimal dem tatsächlichen Wärmebedarf an. Bis zu 40 Prozent weniger Energieverbrauch und bis zu vier Tonnen CO2-Einsparung pro Jahr und Haushalt überzeugen. Im Vergleich mit anderen Heizsystemen ist Erdgas-Brennwerttechnik ein unkomplizierter und kostengünstiger Weg zu mehr Energieeffizienz. So sparen Sie Energie, reduzieren die Heizkosten und schonen Ressourcen und Klima.
Sie tauschen Ihre veraltete, bereits mit Erdgas betriebene Heizungsanlage gegen eine moderne Erdgas- Brennwertheizung mit einer maximalen Leistung von 25 kW aus? Dann gewähren wir einen Bonus von 200 EUR (brutto). Bei Installation eines Brennwertgerätes der Firmen VAILLANT, BRÖTJE oder BOSCH-JUNKERS erhöht sich der Zuschuss für die Heizungserneuerung mit Unterstützung des betreffenden Geräteherstellers
auf 300 EUR (brutto).
Die Bonusbeträge von Vaillant, Brötje und Junkers werden bei einer Heizungserneuerung einmalig pro installiertem Brennwertgerät gewährt. Als Nachweis gilt die jeweilige Herstellernummer. Eine Doppelvergütung im Rahmen anderer Aktionen dieser Gerätehersteller ist ausgeschlossen. Es wird der Bezug von zugehörigem Regelungs-, Anschluss- und Abgaszubehör des jeweiligen Geräteherstellers vorausgesetzt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie die Förderung erhalten?
- Sie haben einen Erdgasnetzanschluss in den Netzgebieten der inetz GmbH, Mitnetz Gas mbH, Energieversorgung Marienberg GmbH sowie den Stadtwerken Annaberg-Buchholz, Schwarzenberg, Schneeberg, Oelsnitz und Olbernhau.
- Die Installation der Heizungsanlage wird durch einen in einem Installateurverzeichnis eingetragenen Vertragsinstallateur durchgeführt.
- Zum Zeitpunkt der Abrechnung der Fördermaßnahme beziehen Sie Erdgas und die neue Anlage ist in Betrieb genommen.
- Zum Zeitpunkt der jeweiligen Auszahlung der Förderung haben Sie einen ungekündigten Erdgasliefervertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr mit eins energie in sachsen GmbH & Co. KG.
Auszahlung der Fördersumme
Auszahlung des Förderbetrages für: |
nach Inbetriebnahme |
1 Jahr nach Inbetriebnahme |
Summe der Auszahlung |
Erneuerung einer bestehenden Heizungsanlage
(max. 25 kW)
bei Einbau eines Brennwertgerätes einer nicht genannten Marke |
100 EUR brutto |
100 EUR brutto |
200 EUR brutto |
Auszahlung des Förderbetrages für: |
nach Inbetriebnahme |
1 Jahr nach Inbetriebnahme |
1 Jahr nach Inbetriebnahme |
Erneuerung einer bestehenden Heizungsanlage
(max. 25 kW)
bei Einbau eines Brennwertgerätes von VAILLANT, BRÖTJE oder JUNKERS |
150 EUR brutto *
(* davon 100 EUR im Namen
und auf Rechnung des
jeweiligen Geräteherstellers) |
150 EUR brutto |
300 EUR brutto |
Wie erhalte ich die Förderung?
Das Antragsformular erhalten Sie auf Anfrage. Bitte stellen Sie den Antrag auf Förderung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer neuen Heizungsanlage. Wir senden Ihnen dann einen Vordruck für die Abrechnung. Den ausgefüllten Vordruck schicken Sie zusammen mit den Rechnungen des Installationsbetriebes
innerhalb eines Monats nachdem die Heizungsanlage in Betrieb genommen wurde an die unten stehende Adresse. Das Förderprogramm endet am 31. Dezember 2023 oder bis das dafür geplante Fördervolumen ausgeschöpft ist. Bei den Förderbeträgen handelt es sich um Bruttobeträge, inklusive 19 % Umsatzsteuer.
Hinweis:
eins berät Sie gern zu den vielfältigen Möglichkeiten der Energieeffizienz unter www.eins.de . Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen bei der Deutschen Energie-Agentur unter www.energieeffizienz-online.info. Eine Aufstellung mit Energiedienstleistern, Anbietern von Energieaudits und Anbietern von Energieeffizienzmaßnahmen erhalten Sie auch über die Bundesstelle für Energieeffizienz. Informationen dazu unter www.bfee-online.de.