FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Das Wachstumschancengesetz bezieht sich auf Leistungen, die zwischen Unternehmen abgerechnet werden - es handelt sich hierbei um sogenannte B2B-Geschäfte (Business to Business).
Für ausgehende Rechnungen besteht derzeit keine Verpflichtung zum Versand als E-Rechnung. Die von der Bundesregierung erstellte Übergangsregelegung zum Wachstumschancengesetzt besagt, dass im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 alle Rechnungsaussteller selbst entscheiden können, ob eine E-Rechnung ausgestellt wird.
eins stellt momentan noch keine E-Rechnungen aus.
Details zur Übergangsregelung können Sie auch im Fragen-Antworten-Katalog auf der Inernetseite des Bundesfinanministerium nachlesen: Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025.
Gern senden wir Ihnen sämtlichen Schriftverkehr per E-Mail zu. Dokumente, wie zum Beispiel Rechnungen, erhalten Sie dann als Anhang im pdf-Format. Stellen Sie die Versandart ganz einfach selbst um - im eins-Onlineservice.- Wenn kein abgelesener Zählerstand vorliegt, wird er rechnerisch ermittelt. Das passiert auf Basis Ihres Verbrauchs in der Vergangenheit.
Unsere öffentlichen Ladestationen bieten die Möglichkeit des sogenannten Ad-Hoc-Ladens. Dazu befindet sich an jedem Ladepunkt ein QR-Code-Aufkleber. Diesen scannen Sie mit Ihrem Smartphone ein und folgen dann den Hinweisen auf der sich öffnenden mobilen Website.
Registrieren Sie sich jedoch vorab in der eins-E-Mobil-App und starten auch den Ladevorgang über diese, so können Sie – anders als beim Ad-Hoc-Laden – von preislichen Vorteilen profitieren.
- Hier kommen mehrere Entwicklungen positiv zum Tragen. Zum einen gewinnt LNG-Gas (flüssiges Erdgas, das mit Spezialtankschiffen transportiert wird) mehr und mehr an Bedeutung. LNG-Gas stammt unter anderem aus Nordamerika, Australien oder Katar. Zum anderen haben die deutsche Gaswirtschaft und auch wir von eins schon vor längerem die Weichen für eine Gasversorgung 2. 0 gestellt: Einerseits um die Abhängigkeit von externen Lieferquellen zu reduzieren – und andererseits vor allem aus Klimaschutzgründen.der umweltschonende Energieträger Erdgas – speziell im Vergleich zu Öl – wird sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten Schritt für Schritt zum klimaneutralen Gas aus nachhaltigen, europäischen Quellen wandeln. Die Beimischung klimaneutraler Gase in das Gasverteilnetz ist bereits heute gängige Praxis und wird in der Zukunft massiv ausgebaut werden. Die großen Heizungsbauer arbeiten an neuen gasbasierten Heiztechnologien, die komplett mit CO2-neutralem Wasserstoff betrieben werden können. Die gute Nachricht ist, dass die bestehenden Verteilnetze und Anlagen auch für klimaneutrale Gase geeignet sind. Das hat Vorteile nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die Versorgungssicherheit. Und das, ohne dass dabei die bewährten Qualitäten von Gas, also Komfort, Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit, auf der Strecke bleiben.
Aufgrund einer neu ab 6. Juni 2025 geltenden EU-Richtlinie können Umzüge nur noch in die Zukunft erfolgen. Denken Sie deshalb daran, sich rechtzeitig an- und abzumelden - mindestenst 14 Tage vorher. Erfahren Sie hier mehr dazu.
Sie können Sie Ihren Umzug in unserem eins-Onlineservice vornehmen. Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden.Die Zählerstände melden Sie gern einfach nach der Übergabe nach. Erfahren Sie alles Wichtige zu Ihrem Umzug. Schauen Sie auch gleich in unsere Checklisten - mit eins sind Sie für Ihren Umzug gewappnet.
Unser Empfehlerprogramm "eins für Freunde" gibt es seit dem 22.04.2025 nicht mehr. Empfehlen Sie eins dennoch gern weiter und lassen Sie Freunde und Bekannte von unseren Produkten und unserem Service profitieren.
Hier gehts zu unserem Produktfinder.Ja, solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, dürfen Gasheizungen auch ab 2024 neu eingebaut werden. Sie müssen jedoch in der Lage sein, in Zukunft auch mit Wasserstoff betrieben werden zu können (H2-ready).
Dies bedeutet, dass Gasheizungen, die nach 2024 installiert werden, auf eine mögliche Umstellung der Gasversorgung auf Wasserstoff vorbereitet sein müssen. Diese Anforderung ist Teil der Bemühungen der Bundesregierung, die CO2-Emissionen im Wärmesektor zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben. Dieses "H2-ready" Konzept ist darauf ausgerichtet, die Infrastruktur für eine künftige Versorgung mit grünem Wasserstoff zu schaffen.
Grüner Wasserstoff ist ein vielversprechendes Element im Rahmen der Energiewende, da er aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird und bei seiner Verbrennung nur Wasser freisetzt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Umrüstung einer Gasheizung auf Wasserstoff nicht zwangsläufig einfach ist. Manche Modelle können mit gewissen Anpassungen umgerüstet werden, während andere komplett ersetzt werden müssen. Daher ist es wichtig, sich vor dem Kauf einer neuen Gasheizung ausführlich über die Möglichkeiten der Umrüstung zu informieren.
Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Umstellung auf Wasserstoff auch eine Anpassung der Gasnetze erfordert. Diese Aufgabe obliegt den Netzbetreibern, die hierfür erhebliche Investitionen tätigen müssen. Es ist daher unklar, wann und in welchem Umfang Wasserstoff tatsächlich als Heizgas zur Verfügung stehen wird. Insgesamt bedeutet die "H2-ready" Anforderung für Gasheizungen also, dass sowohl die Heiztechnik als auch die Infrastruktur für die Energiewende fit gemacht werden. Es handelt sich hierbei um einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.