FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Ja, wir benötigen eine Gestattung (Einwilligung zum Glasfaserausbau) von jedem im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. Sie möchten Ihre Eigentümer-Gestattung von einer anderen Person in Ihrem privaten Umfeld ausfüllen lassen? Kein Problem. Dann benötigen wir lediglich einen Nachweis, dass diese Person in Ihrem Namen die Gestattung abgeben darf. Die Vollmacht kann einfach bei der Abgabe der Gestattung hochgeladen werden. Hier geben Sie die Gestattung ab: Verfügbarkeitsprüfung

  2. eins baut in vielen Kommunen in Sachsen Glasfasernetze aus. Einen Überblick über unsere Ausbaugebiete finden Sie hier. Um einen Glasfaser-Anschluss verlegt zu bekommen, benötigen wir eine Gestattung von jedem Eigentümer der Immobilie. Ihre Immobilie befindet sich in einem unserer Ausbaugebiete? Dann können Sie gleich hier Ihre Gestattung abgeben. Sie möchten Ihre Eigentümer-Gestattung von einer anderen Person in Ihrem privaten Umfeld ausfüllen lassen? Kein Problem. Dann benötigen wir lediglich einen Nachweis, dass diese Person in Ihrem Namen die Gestattung abgeben darf. Die Vollmacht kann einfach bei der Abgabe der Gestattung hochgeladen werden.

  3. ONT ist die Abkürzung von Optical Network Termination.

    Ein ONT wird umgangssprachlich auch Glasfasermodem genannt und bildet die Schnittstelle zwischen dem Glasfasernetz des Providers und dem Heimnetzwerk. Ist das Glasfaserkabel über die Hauseinführung im Keller bzw. Hausanschlussraum montiert, bildet sie dort den Glasfaser-Anschlusspunkt. Von hier wird das Kabel zum Teilnehmeranschluss, dem ONT, geführt. Dieser wandelt das optische Signal der Glasfaser in ein elektrisches um.

    Daher wird der ONT auch als Medienkonverter bezeichnet. Damit der ONT genutzt werden kann, muss das Gerät mit Strom versorgt werden. Er ist also in der Nähe einer funktionierenden Steckdose zu montieren.

  4. Damit es mit dem Glasfaserausbau schneller vorangeht, fördern Bund und Land den Glasfaserausbau in Sachsen. Zunächst muss Ihre Immobilie im Fördergebiet liegen. Außerdem muss Ihre Immobilie eine geringe “Versorgungsrate” haben, um einen vollständig geförderten Glasfaseranschluss bis in den Hausanschlussraum (Vollförderung) zu erhalten. Diese wird in einem Markterkundungsverfahren (MEV) bestimmt, bei dem die Telekommunikationsanbieter die maximale Internetgeschwindigkeit melden. Dieses MEV wird vor Beginn eines Förderprojektes vom Landkreis oder der Gemeinde in Auftrag gegeben.  

    Die Förderung bis zur Grundstücksgrenze (Teilförderung) gilt nur für Adresspunkte, die direkt an die Glasfasertrasse grenzen, um Adresspunkte mit Vollförderung zu erschließen. Erst auf dem Grundstück und im Gebäude sind geringe Eigenkosten fällig. Wenn alle Faktoren nicht auf Sie zutreffen, wird Ihr Grundstück im aktuellen Förderprogramm leider nicht an das Glasfasernetz angeschlossen. 

    Auf unserer Website können Sie prüfen, ob ihre Adresse im geförderten Ausbau dabei ist. Geben Sie dafür Ihre Adresse in die Verfügbarkeitsprüfung ein.

    Wenn Sie Ihre Adresse nicht finden oder Fragen zu dem Förderstaus Ihrer Immobilie haben, wenden Sie sich bitte an Ihren entsprechenden Landkreis, Stadt oder Gemeinde. 

  5. Nur ganz wenige Router sind in der Lage, die optischen Signale aus der Glasfaser direkt zu verarbeiten. Wir empfehlen deshalb die Montage eines ONT. Ein weiterer Vorteil des ONT ist, dass (fast) jeder WLAN-Router per LAN-Kabel an den ONT angeschlossen werden kann.

  6. Schon heute kommen Netze mit 16 MBit/s und weniger an ihre technischen Leistungsgrenzen. Surfen in diesen Netzen mit mehreren Nutzern gleichzeitig, ist oft mit langen Ladezeiten oder ruckelndem Fernsehen verbunden. Die zunehmende Anwendung neuer Technologien benötigen immer mehr Leistung. Mit einem Glasfaseranschluss ist Ihre Immobilie schon heute für die Zukunft gewappnet. Physikalisch sind dem Potenzial von Glasfaser zur Übertragung kaum Grenzen gesetzt. Außerdem ist Glasfaser deutlich weniger störanfällig als Kupfer- oder Koaxialkabel. Informieren Sie sich auf unserer Website über den Glasfaserausbau von eins energie in sachsen. Dort können Sie auch nachschauen, ob wir für Ihre Immobilie einen Glasfaseranschluss realisieren können. Bei Interesse können Sie als Eigentümer die Genehmigung dafür über die Webseite abgeben. Weitere Vorteile von Glasfaserinternet erfahren Sie in unserem Blogbeitrag: "Glasfaser: nicht nur schneller, auch zukunftssicher"

    Nachdem der Eigentümer eine Gestattung (Einwilligung zum Glasfaserausbau) abgegeben hat, legen wir im Rahmen der Planungsphase den Verlauf der Trassen im öffentlichen Raum fest, inklusive der anzuschließenden Objekte.  Dabei ist es wichtig, Ihren individuellen Hausanschluss zu berücksichtigen. Dafür setzt sich zu gegebener Zeit das von eins beauftragte Tiefbauunternehmen mit Ihnen in Verbindung. Gemeinsam vereinbaren Sie einen Termin für die Grundstücksbegehung. Bei der Grundstücksbegehung wird der spätere Verlauf des Glasfaserkabels auf dem Grundstück dokumentiert (Verlegekonzept). Hier werden auch hilfreiche Informationen, wie Besonderheiten im Erdreich, aufgenommen. 
    In der anschließenden Bauphase verlegen wir die Glasfaser im öffentlichen Raum und auf Ihrem Grundstück. Im öffentlichen Raum geschieht das Verlegen des Kabels in der Regel als offener Tiefbau im Gehweg, aber andere Verlegemethoden sind möglich. Die Verlegung wird darüber hinaus mit dem zuständigen Wegebaulastträger abgestimmt.  Für die Abzweigung vom Gehweg zu Ihrer Hauswand heben wir einen schmalen Graben aus (circa 30 Zentimeter breit und 60 Zentimeter tief). Selbstverständlich verschließen wir den Graben im Anschluss und stellen den Ursprungszustand wieder her. 
    Im Mehrfamilienhaus montieren wir im Hausanschlussraum bzw. den Glasfaser-Abschlusspunkt. Von da aus erfolgt die Inhausverkabelung bis in jede Wohn- und Geschäftseinheit, um dort die Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose (also die Dose, an die sich Telefon oder Router anschließen lassen) zu installieren. Gleiches gilt fürs Einfamilienhaus, nur dass hier die Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose direkt neben den Glasfaser-Abschlusspunkt gesetzt wird.

  7. Angeschrieben werden alle Grundstückseigentümer, die einen komplett geförderten Glasfaser-Anschluss erhalten oder deren Grundstück direkt an der geplanten Ausbautrasse liegt. Damit der Internetanschluss bis ins Haus verlegt werden kann, ist die Einwilligung aller Eigentümer der Immobilie nötig. Wenn Sie kein Brief bekommen haben, kann folgende Gründe haben: 
    1. In der Regel werden die Schreiben über einen gewissen Zeitraum versetzt versendet. Jedoch sind uns nicht alle Eigentümer namentlich bekannt, deswegen versenden wir in diesem Fall einen unpersonalisierten Brief an die Adresse, die für einen Glasfaseranschluss vorgesehen ist. Wenn Sie nicht selbst an der Adresse wohnhaft sind, fragen Sie Ihre Mieter, ob diese einen Brief von eins erhalten haben.
    Alternativ schauen Sie einfach in unserer Verfügbarkeitsprüfung nach, ob Ihre Adresse beim Ausbau dabei ist. Dort können Sie auch direkt die Gestattung (Einwilligung zum Glasfaserausbau) abgeben. 
    2. Ihre Adresse ist tatsächlich nicht für den Ausbau im Rahmen der von eins gewonnenen Förderprojekte dabei. Das tut mir leid. Da bedeutet, ihre Immobilie ist laut gültigem Förderprogramm mit ausreichend Internetgeschwindigkeit versorgt oder Ihr Grundstück liegt nicht direkt an der geplanten Glasfasertrasse (bspw. 2. Reihe). Sie können uns mitteilen, dass Sie einen Glasfaseranschluss möchten. Geben Sie dafür Ihre Adresse in der Verfügbarkeitsprüfung ein und klicken Sie dann auf "Interessenten-Registrierung". eins prüft dann, ob ihr Grundstück im Rahmen der Netzverdichtung an das Glasfasernetz angeschlossen werden kann.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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