FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Die Trennung zwischen privatem und dienstlichem Laden wird durch die separaten Ladekarten und die zugehörige Abrechnungssoftware gewährleistet.

    Sollte ihr Mitarbeitender die Wallbox ebenfalls für das private Laden nutzen wollen, bekommen Sie über eins eine separate Ladekarte zur Verfügung gestellt. Die Ladevorgänge werden durch die separaten Ladekarten getrennt erfasst, sodass private und dienstliche Nutzungen klar abgegrenzt und korrekt abgerechnet werden können.

  2. Das ist ein von uns individuell vergebenes Kennzeichen für Ihr SEPA-Mandat. Das wird beispielsweise bei allen Abbuchungen von Ihrem Konto mit angegeben.
  3. Ihr Abschlag ist eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an Ihrem voraussichtlichen jährlichen Energieverbrauch und dem Preis. In der Jahresverbrauchsabrechnung werden die geleisteten Abschlagszahlungen mit Ihrem tatsächlich ermittelten Verbrauch verrechnet. Weil die Preise für Erdgas so stark angestiegen sind und um Sie vor hohen Nachzahlungen zu schützen, haben wir Ihren Abschlag erhöht.
  4. Die Förderung beträgt:

    • maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
    • maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder
    • maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt,

    abhängig von der umgesetzten Maßnahme wie Vorverkabelung oder Installation von Wallboxen.

  5. In manchen Fällen nehmen wir eine erneute Abbuchung vor - bitte sorgen Sie dann für ausreichend Deckung auf Ihrem Konto. In anderen Fällen bitten wir Sie um Überweisung. Wie es in Ihrem Fall weitergeht, erfahren Sie in einem Brief von uns.

    Hat sich Ihr Konto geändert? Dann passen Sie Ihre Bankdaten doch ganz einfach und bequem selbst im eins-Onlineservice an.

    Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden. Oder teilen Sie uns Ihre neuen Bankdaten mit - am besten per E-Mail an: kundenservice@eins.de

  6. Gern schauen wir mit Ihnen gemeinsam, was möglich ist.

    Bitte rufen Sie uns dazu an: 0371 525 - 2525

  7. Angeschrieben werden alle Grundstückseigentümer, die einen komplett geförderten Glasfaser-Anschluss erhalten oder deren Grundstück direkt an der geplanten Ausbautrasse liegt. Damit der Internetanschluss bis ins Haus verlegt werden kann, ist die Einwilligung aller Eigentümer der Immobilie nötig. Wenn Sie kein Brief bekommen haben, kann folgende Gründe haben: 
    1. In der Regel werden die Schreiben über einen gewissen Zeitraum versetzt versendet. Jedoch sind uns nicht alle Eigentümer namentlich bekannt, deswegen versenden wir in diesem Fall einen unpersonalisierten Brief an die Adresse, die für einen Glasfaseranschluss vorgesehen ist. Wenn Sie nicht selbst an der Adresse wohnhaft sind, fragen Sie Ihre Mieter, ob diese einen Brief von eins erhalten haben.
    Alternativ schauen Sie einfach in unserer Verfügbarkeitsprüfung nach, ob Ihre Adresse beim Ausbau dabei ist. Dort können Sie auch direkt die Gestattung (Einwilligung zum Glasfaserausbau) abgeben. 
    2. Ihre Adresse ist tatsächlich nicht für den Ausbau im Rahmen der von eins gewonnenen Förderprojekte dabei. Das tut mir leid. Da bedeutet, ihre Immobilie ist laut gültigem Förderprogramm mit ausreichend Internetgeschwindigkeit versorgt oder Ihr Grundstück liegt nicht direkt an der geplanten Glasfasertrasse (bspw. 2. Reihe). Sie können uns mitteilen, dass Sie einen Glasfaseranschluss möchten. Geben Sie dafür Ihre Adresse in der Verfügbarkeitsprüfung ein und klicken Sie dann auf "Interessenten-Registrierung". eins prüft dann, ob ihr Grundstück im Rahmen der Netzverdichtung an das Glasfasernetz angeschlossen werden kann.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

  • Kununu Top Company 2026
  • Logo Kundenurteil
  • TÜV Siegel Kundenzufriedenheit
  • Logo Klinaneutrale Webseite