FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Damit es mit dem Glasfaserausbau schneller vorangeht, fördern Bund und Land den Glasfaserausbau in Sachsen. Zunächst muss Ihre Immobilie im Fördergebiet liegen. Außerdem muss Ihre Immobilie eine geringe “Versorgungsrate” haben, um einen vollständig geförderten Glasfaseranschluss bis in den Hausanschlussraum (Vollförderung) zu erhalten. Diese wird in einem Markterkundungsverfahren (MEV) bestimmt, bei dem die Telekommunikationsanbieter die maximale Internetgeschwindigkeit melden. Dieses MEV wird vor Beginn eines Förderprojektes vom Landkreis oder der Gemeinde in Auftrag gegeben.
Die Förderung bis zur Grundstücksgrenze (Teilförderung) gilt nur für Adresspunkte, die direkt an die Glasfasertrasse grenzen, um Adresspunkte mit Vollförderung zu erschließen. Erst auf dem Grundstück und im Gebäude sind geringe Eigenkosten fällig. Wenn alle Faktoren nicht auf Sie zutreffen, wird Ihr Grundstück im aktuellen Förderprogramm leider nicht an das Glasfasernetz angeschlossen.
Auf unserer Website können Sie prüfen, ob ihre Adresse im geförderten Ausbau dabei ist. Geben Sie dafür Ihre Adresse in die Verfügbarkeitsprüfung ein.
Wenn Sie Ihre Adresse nicht finden oder Fragen zu dem Förderstaus Ihrer Immobilie haben, wenden Sie sich bitte an Ihren entsprechenden Landkreis, Stadt oder Gemeinde.
Moderne Wärmepumpen sind auch bei niedrigen Temperaturen äußerst effizient. Selbst bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt können sie genügend Wärme aus der Umgebungsluft gewinnen, um Ihr Zuhause angenehm zu beheizen.
- Die Zähler sind Eigentum des Netzbetreibers. Die Ablesung erfolgt jährlich. Weitere Information erhalten Sie vom zuständigen Netzbetreiber.
Sie sind Eigentümer oder Verwalter und benötigen für die Abrechnung an die Mieter eine Anpassung des Abrechnungszeitraumes? Gern kann das umgestellt werden - auf den 31.03, 30.06, 30.09. oder 31.12. eines Jahres.
Was müssen Sie dafür tun? Melden Sie sich bei uns. Wir senden Ihnen ein Formular zu. Bitte senden Sie uns das Formular dann ausgefüllt zurück. Wir kümmern uns um alles weitere.
Das sollten Sie noch wissen:
- Die Umstellung ist nur für künftige Rechnungen möglich.
- Eine erstmalige Umstellung ist kostenfrei.
- Brauchen Sie noch eine Abrechnung für die Vergangenheit (Zeitraum darf noch nicht abgerechnet sein)? Gern erstellen wir Ihnen eine Zwischenabrechnung - die ist kostenpflichtig. Bitte melden Sie sich dazu bei uns.
Es erfolgt keine Auszahlung des Startguthabens. Der Betrag wird mit den Monatsrechnungen verrechnet.
Ja, die Netzentgeltreduzierung gemäß §14a EnBW greift auch, wenn der Netzbetreiber keinen Eingriff vornimmt. Allein die Möglichkeit des Eingriffs wird bereits honoriert.
Ihre Bankdaten können Sie ganz bequem selbst im eins-Onlineservice ändern. Klicken Sie einfach im Feld "Bankdaten" auf "Bankdaten ändern".
Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.