FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Die Mindestvertragslaufzeit hängt von den jewiligen Regelungen im Vertrag ab. In den Geschäftsbedingungen sind die Vertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und die Verlängerungsfrist geregelt. 

    Die Laufzeit Ihres Vertrages können Sie im eins-Onlineservice unter "Vertrag" einsehen.

  2. Der Schutz Ihrer Daten wird bei eins großgeschrieben. Auch auf unserer Homepage achten wir sorgfältig darauf. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.

  3. Im öffentlichen Raum geschieht das Verlegen des Kabels in der Regel als offener Tiefbau im Gehweg, aber andere Verlegemethoden sind möglich. Die Verlegung wird darüber hinaus mit dem zuständigen Wegebaulastträger abgestimmt.

    Für die Abzweigung von der Straße zu Ihrer Hauswand heben wir einen schmalen Graben aus (circa 30 Zentimeter breit und 60 Zentimeter tief). Selbstverständlich verschließen wir den Graben im Anschluss und stellen den Ursprungszustand wieder her. Dafür setzt sich zu gegebener Zeit das von eins beauftragte Tiefbauunternehmen mit Ihnen in Verbindung. Gemeinsam vereinbaren Sie einen Termin für die Grundstücksbegehung. Bei der Grundstücksbegehung wird der spätere Verlauf des Glasfaserkabels auf dem Grundstück dokumentiert (Verlegekonzept). Hier werden auch hilfreiche Informationen, wie Besonderheiten im Erdreich, aufgenommen.

  4. In der Verfügbarkeitsprüfung sind alle Adressen hinterlegt, welche im Zuge des Glasfaser-Ausbaus in den Ausbaugebieten der eins mit Glasfaser erschlossen werden können (vollgeförderte Objekte und teilgeförderte Objekte). Sollte für Ihre Adresse kein Glasfaseranschluss verfügbar sein, Sie aber dennoch einen Glasfaser-Anschluss wünschen, können Sie uns dies darüber mitteilen. Indem Sie nach Eingabe der Adresse auf "Interessenten-Registrierung" klicken. Wir prüfen, ob ihr Grundstück im Rahmen der Netzverdichtung an das Glasfasernetz angeschlossen werden kann.

  5. Am 14. November 2022 hat der Bundesrat abschließend über die geplanten Soforthilfen für Gas und Wärmeversorgung entschieden. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier.
  6. Ja, das empfehlen wir sogar. So vermeiden Sie eine Nachzahlung oder Rückerstattung in der nächsten Rechnung. Gern ermitteln wir für Sie einen angemessenen Betrag. Teilen Sie uns einfach Ihren aktuellen Zählerstand mit (telefonisch 0371 525 - 2525 oder per E-Mail an kundenservice@eins.de). Damit berechnen wir Ihren Abschlag anhand Ihres Verbrauches neu.

  7. Es erfolgt keine Auszahlung des Startguthabens. Der Betrag wird mit den Monatsrechnungen verrechnet. 

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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