FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Nach Installation und Anbindung der Wallbox ans eins-Backend erfassen wir automatisch alle dienstlichen Ladevorgänge. Auf Basis des privaten Stromtarifs des Mitarbeitenden erstellen wir monatlich eine Übersicht über Menge und Kosten – als Grundlage für Ihre interne Rückvergütung.
- Sie sind Mieter? Dann klären Sie das bitte mit dem Eigentümer oder Verwalter. Sie sind selbst Eigentümer/Verwalter? Dann wenden Sie sich an den zuständigen Netzbetreiber.
Unseren Kundenservice erreichen Sie telefonisch: (0371) 525 - 2525
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 15:00 UhrSie haben Fragen zu Telefon, Internet und Fernsehen?
Wir sind für Sie da: (0371) 525 - 5555
Montag bis Freitag von 8:00 bis 19:00 Uhr
Bei einer Abbuchung von eins finden Sie auf Ihrem Kontoauszug immer die Vertragskontonummer. Vielleicht hilft Ihnen das ja schon bei der Zuordnung.
Ansonsten rufen Sie gern bei uns an (0371) 525 - 2525oder vereinbaren Sie einen Termin für unser Kundencenter - dann schauen wir uns das gemeinsam an.
Eine Bitte - buchen Sie den Betrag nicht gleich zurück. Dadurch entstehen Kosten. Lassen Sie uns gemeinsam klären, wofür die Abbuchung ist.
Das übernehmen wir für Sie. Wenn Sie mit eins einen Auftrag abschließen, dann erlauben Sie uns damit, in Ihrem Auftrag zu kündigen. Sie müssen nichts weiter tun.
Vielleicht hat sich die Mahnung einfach nur mit Ihrer Zahlung überschnitten. Dann ist die Mahnung hinfällig.
Sie haben schon vor längerer Zeit gezahlt? Schauen sie bitte auf Ihrem Kontoauszug nach, ob bei der Überweisung alles richtig angegeben wurde (Kontonummer, Verwendungszweck). Es stimmt alles? Bitte melden Sie sich bei uns (0371 525 2525). Halten Sie am besten gleich Ihren Kontoauszug bereit, dann können wir die Daten abgleichen und begeben uns für Sie in die Spur.
- Um genügend Erdgas für den Winter vorrätig zu haben, werden die Erdgasspeicher in Deutschland mit Hochdruck gefüllt. Die Kosten für die Befüllung der Speicher werden auf alle Gaskunden umgelegt. Dafür wurde die Gasspeicherumlage nach § 35a ff. EnWG eingeführt. Sie beträgt 0,059 ct/kWh netto. Die Gasspeicherumlage ist für einen Zeitraum vom 01. 10. 2022 bis 31. 03. 2025 vorgesehen. Innerhalb dieser Zeit ist, je nach Entwicklung der Lage, alle 3 Monate eine Anpassung möglich.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.