FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Die Eignung Ihrer Immobilie für eine Photovoltaikanlage hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Dachneigung, Ausrichtung, Beschattung und Statik. Ein Energieberater kann eine genaue Einschätzung vornehmen. Fordern Sie heute noch Ihr Beratungsangebot bei uns an. 

  2. eins ist Ihr Grund- und Ersatzversorger. Wir übernehmen damit automatisch die Versorgung. Es sei denn Sie entscheiden sich anders.

    Ein kleiner Tipp: Informieren Sie sich in unserem Produktfinder zu unseren Produkten – damit können Sie richtig sparen. Wir beraten Sie gern auch telefonisch: 0371 525 - 2525.

  3. Die Vertragsmitnahme ist durchaus möglich, hängt jedoch von Ihrem aktuellen Tarif ab.

    Melden Sie Ihren Umzug doch ganz einfach online über unseren eins-Onlineservice, dort können Sie sehen ob die Mitnahme möglich ist.

    Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden. Hier sehen Sie auch, ob Ihr aktuelles Produkt in Ihrem neuen zu Hause verfügbar ist.

    Siehaben Ihre neue Wohnung bereits übernommen, die Übergabe der alten Wohnung verzögert sich aber noch? Kein Problem, teilen Sie uns die bekannten Daten mit und melden Sie sich nochmals bei uns. Erfahren Sie hier alles Wichtige zu Ihrem Umzug.

    Schauen Sie doch auch gleich in unsere Checkliste - mit eins sind Sie für Ihren Umzug gewappnet.

    WICHTIG: Aufgrund einer neu ab 6. Juni 2025 geltenden EU-Richtlinie können Umzüge nur noch in die Zukunft erfolgen. Denken Sie deshalb daran, sich rechtzeitig an- und abzumelden -  mindestenst 14 Tage vorher. Erfahren Sie hier mehr dazu.

  4. Eine automatische Anpassung Ihres Abschlages erfolgt nicht. Sie können Ihren Abschlag gleich selbst im Onlineservice anpassen.

  5. Vom Echtzeit-Monitoring im Web-Portal über die Analyse Ihres Verbrauchs bis hin zu persönlichen Alarmbenachrichtigungen bei ungewöhnlichen Verbrauchsmustern. Ein sogenannter Smart Meter kann vieles – und noch mehr!

  6. Dein Strompreis setzt sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis (Preis pro Kilowattstunde) zusammen.

  7. Die Energiesteuer, die auch Erdgas umfasst, ist eine vom Staat erhobene Verbrauchssteuer auf Energieträger.

    Sie ist in § 2 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) geregelt und wurde 2006 aus dem Mineralölsteuergesetz (MinöStG) übernommen.

    Die Höhe der Erdgassteuer ist seit 2017 konstant geblieben. Sie beträgt 0,55 ct/kWh.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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