FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihren Abschlag auch in Raten zahlen. Bitte lassen Sie sich dazu von uns schnellstmöglich telefonisch beraten: 0371 525 – 2524 (Mo-Do  8-18 Uhr / Fr. 8-15 Uhr).

    Auch, wenn Sie Ihre Abschläge einmal nicht pünktlich zahlen können, melden Sie sich bitte schnell telefonisch bei uns: Nur so können Sie unnötige Mahngebühren vermeiden. Wir nehmen uns sehr gern Zeit für Sie.

  2. Die Entgelte für Niederschlagswasser bemessen sich nach bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen eines Grundstückes. Die Art der befestigten Fläche wird dabei je nach Wasserdurchlässigkeit unterschiedlich bewertet. Die Flächen werden mit einem Abminderungsfaktor multipliziert – das ergibt die Fläche, die für die Berechnung wichtig ist. So ergeben sich zum Beispiel für asphaltierte Flächen andere Entgelte als für Flächen mit Rasengittersteinen. Dies gilt auch für Dachflächen - unter anderem werden mit Dachziegeln gedeckte Dächer anders bewertet als Gründächer. Die Entgelte für Niederschlagswasser werden unterteilt in: Entgelt für die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser-Anlagennutzung). Entgelt für die Abwasserentsorgung (Niederschlagswasser-Entsorgung). Sie brauchen ausführliche Informationen zum Anschluss Ihres Grundstücks an die öffentlichen Abwasseranlagen? Die erhalten Sie beim Netzbetreiber inetz.
  3. Das alles kann unser eins-Onlineservice:

    • Rechnungen sowie alle wichtigen Vertragsinformationen ansehen
    • persönliche Daten ansehen und ändern
    • Zählerstand eintragen und Verbrauchsübersicht anzeigen lassen
    • Abschläge ansehen und ändern
    • Bankdaten erfassen, ansehen und ändern
    • Tarif wechseln
    • Umzug melden
    • Informationen zum aktuellen Kontostand

    Neugierig? Schauen Sie doch gleich mal rein. Registrieren Sie sich ganz einfach mit Ihrer Vertragskontonummer und Ihrer Zählernummer. Bis gleich im eins-Onlineservice.

  4. Die Preissicherheit umfasst nicht alle Preisbestandteile. Von der Preissicherheit ausgenommen sind Änderungen von Netznutzungsentgelten, Kosten des Messstellenbetriebes, der Umsatz- und Gassteuer, die Mehrbelastungen aufgrund der Einführung eines Emissionshandelssystems für Wärme und Verkehr auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (CO2-Preis), die Gasspeicherumlage sowie zusätzliche hoheitlich auferlegte Belastungen und außervertragliche Anpassungen gemäß dem Energiesicherungsgesetz.

    Die Entscheidung für ein Produkt mit Preissicherheit hat sich dennoch für Sie gelohnt. Denn die aktuelle Situation am Großhandelsmarkt für Erdgas führt dazu, dass sich die Beschaffungskosten erhöhen. Mit Ihrem Produkt haben Sie sich davor geschützt.

  5. Wir haben einen spezielles Produkt für Wärmepumpen. Prüfen Sie in unserem Produktfinder, ob das an Ihrer Verbrauchsstelle verfügbar ist. Wählen Sie dazu im Produktfinder die Kachel Strom aus und treffen die Auswahl "Heizstrom". Hier gehts zum Produktfinder 

  6. Der Betrag wird in Ihrer 1. Rechnung verrechnet. In der Rechnung wird der Betrag in der Entgeltberechnung als Nettobetrag ausgewiesen.
  7. Nein, eine kurzfristige Umrüstung ist nicht notwendig. Ab 2025 werden Brennwertthermen auf dem Markt sein, die bereits vollständig 100 % wasserstofftauglich sind. 

    Dies bedeutet, dass Hausbesitzer und Wohnungseigentümer, die eine Brennwertheizung besitzen, nicht sofort handeln müssen. Die neue Technologie, die ab 2025 verfügbar sein wird, bietet eine umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Heizsystemen. Diese neuen Brennwertthermen können vollständig mit Wasserstoff betrieben werden, einem zukunftsträchtigen Energieträger, der als saubere und nachhaltige Quelle für Wärme und Strom gilt.  

    Solche Heizsysteme sind besonders attraktiv für diejenigen, die ihre CO2-Emissionen verringern und einen Beitrag zur Energiewende leisten möchten. Zudem wird erwartet, dass der Preis für Wasserstoff in den kommenden Jahren sinken wird, was die Betriebskosten dieser Heizsysteme weiter senken könnte.  

    Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Umrüstung auf Wasserstoff nicht die einzige Lösung für eine nachhaltige Heizung ist. Es gibt auch andere erneuerbare Technologien, wie Wärmepumpen oder Solarthermie, die eine sinnvolle Alternative sein können. Daher sollte immer eine individuelle Betrachtung der Gegebenheiten vor Ort und der persönlichen Präferenzen erfolgen.  

    Zusätzlich ist zu beachten, dass, auch wenn eine kurzfristige Umrüstung nicht notwendig ist, eine langfristige Planung sinnvoll ist. Sollten größere Reparaturen an der bestehenden Heizungsanlage anstehen oder das Ende der Lebensdauer nahe sein, könnte es sinnvoll sein, den Umstieg auf eine Brennwertheizung, die mit Wasserstoff betrieben werden kann, in Betracht zu ziehen. Das Warten auf die neuen, wasserstofftauglichen Brennwertthermen kann also eine Überlegung wert sein. Aber wie bei jeder Investitionsentscheidung sollten verschiedene Faktoren, wie Kosten, Umweltauswirkungen und technische Anforderungen, berücksichtigt werden. 

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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