FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Anlagen, welche aus technischer Unmöglichkeit nicht steuerbar sind, sind von einer Entgeltreduzierung ausgenommen. Die technische Unmöglichkeit muss den Netzbetreiber angezeigt werden.
Haben Sie mehr verbraucht als sonst? Dann erhöht sich auch Ihr Abschlag, so wird eine hohe Nachzahlung in der nächsten Rechnung vermieden. Ist Ihr Abschlag gestiegen, obwohl nicht mehr verbraucht wurde? Sagen Sie uns einfach Bescheid. Oder passen Sie Ihren Abschlag gleich selbst im eins-Onlineservice an - so gehts am schnellsten.
Ihre Mitarbeitenden erhalten auf Wunsch eine weitere Ladekarte ausschließlich für das private Laden. Private Ladevorgänge lassen sich so klar abgrenzen – die Kontrolle über die Abrechnung bleibt bei Ihnen.
Das Produkt einsstrom E-Mobil können Sie in einem ausgewählten Versorgungsgebiet jederzeit online in unserem E-Mobil-Konfigurator abschließen. Werden Sie an der betroffenen Verbrauchsstelle bereits von eins mit Strom versorgt, so können Sie – unabhängig von einer eventuell noch bestehenden Vertragsbindung – sofort mit dem Produkt einsstrom E-Mobil beliefert werden. Eine Abrechnung in Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT) ist jedoch erst mit Einbau des Zweitarifzählers möglich. Für die bis zu diesem Zeitpunkt im Produkt verbrauchten Kilowattstunden gilt der Preis im Hochtarif (HT). Werden Sie an der betroffenen Verbrauchsstelle aktuell von einem anderen Versorger mit Strom beliefert, so hängt der Wechselzeitpunkt grundsätzlich davon ab, welche Vertragsbindung Sie bei diesem noch haben. Gern übernehmen wir für Sie die Kündigung Ihres Vertrages. Möchten Sie jedoch von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sollten Sie Ihre Kündigung beim Vorversorger am besten selbst einreichen. Nur so können auch knappe Fristen eingehalten werden. Bitte beachten Sie, dass die Zeit von Produktabschluss bis hin zur Durchführung des Zählerwechsels aufgrund mehrerer umfangreicher Prozesse einige Wochen in Anspruch nehmen kann.
Natürlich können Sie auch als Gewerbekunde das eins-E-Mobil-Paket abschließen. Unsere Partner-Autohäuser unterbreiten Ihnen im persönlichen Beratungstermin auch gern ein auf Sie zugeschnittenes Gewerbe-Angebot für das E-Fahrzeug-Leasing.
Enthalten sind:
- Stromsteuer - ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer auf Strom im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird in voller Höhe an den Bund abgeführt.
- Erneuerbare Energien Umlage (EEG-Umlage) - ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Sie dient der Förderung von erneuerbaren bzw. regenerativen Energien. Also Energiequellen, die praktisch unerschöpflich sind oder sich schnell erneuern (z. B. Windenergie oder Solarenergie). Seit dem 1. Juli 2022 müssen Stromkunen keine EEG-Umlage mehr über ihre Stromrechnung zahlen.
- Aufschlag für besondere Netznutzung (bis 31.12.2024 § 19 StromNEV-Umlage) -Letztverbrauche können unter bestimmten Voraussetzungen ein individuelles Netzentgelt (Kosten für die Durchleitung von Strom und Erdgas) beantragen. Die daraus resultierenden entgangenen Erlöse werden als Aufschlag auf die Netzentgelte anteilig auf alle Letztverbraucher umgelegt.
- Offshore Netzumlage - gleicht Kosten aufgrund von Ausfällen (durch Störungen oder verszögerte Anbindung) von Offshore-Windanlagen aus.
- Umlage AbLaV (abschaltbare Lasten Verordnung) - ist eine Verordnung zur kurzfristigen Stromunterbrechung bei Industriebetrieben. Die kurzfristige Abschaltung erfolgt freiwillig. Dafür wird eine Vergütung gezahlt. Das dient zur Erhaltung der Netzstabilität. Die Kosten werden auf den Strompreis an den Verbraucher umgelegt.
- Konzessionsabgabe - ist ein Entgelt, das an Kommunen für das eingeräumte Nutzungsrecht gezahlt werden.
- Rationierungen für Haushalte sind technisch kaum möglich (Details s. Frage 5). Wenn nicht genügend Gas für alle da ist, muss der Netzbetreiber handeln bzw. in der Notfallstufe kann zusätzlich die Bundesnetzagentur handeln.den Ausschlag gibt zunächst die Netztechnik: Abschaltungen sind die letzten Mittel, wenn nicht mehr genügend Gas für alle Anwendungen vorhanden ist und die Versorgung in Gänze gefährdet ist. Dabei gilt: Zuerst würden große Verbraucher wie die Industrie abgeschaltet. Privathaushalte sind erstmal geschützte Kunden und werden weiter versorgt (s. Frage 3). Bei Abschaltungen muss der Netzbetreiber abwägen und die Geeignetheit, Sachgerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit etwaiger Maßnahmen im Einzelfall prüfen - auch im Lichte der notwendigen Dauer von Maßnahmen. Eine detaillierte vorgegebene Abschaltreihenfolge gibt es nicht - auch nicht für Industrieunternehmen.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.