FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Sie schließen einen Vertrag in Ihrem Wunschprodukt ab und um alles Weitere kümmern wir uns für Sie. Und so funktionierts:

    1. Wählen Sie Ihr Wunschprodukt - am besten gleich online.
    2. Schließen Sie den Auftrag ab.
    3. Wir kündigen für Sie bei Ihrem derzeitigen Versorger
    4. Sie erhalten von uns eine Bestätigung / Information. 

    Oder lassen Sie sich von uns beraten: (0371) 525 - 2525 oder in unserem Kundencenter - vereinbaren Sie doch gleich einen Termin.

  2. Strom und Erdgas:
    Ein Tarifwechsel aus der Grundversorgung (einsstrom Basis | einserdgas Basis) ist jederzeit möglich. Bei anderen Tarifen ist das abhängig von der Vertragslaufzeit und den Regelungen in den Geschäftsbedingungen. Im eins-Onlineservice können Sie Ihren Tarifwechsel selbst vornehmen.

    hier gehts zum eins-Onlinservice

    Oder lassen Sie sich von uns beraten, telefonisch (0371) 525 - 2525 oder in unserem Kundencenter - vereinbaren Sie doch gleich einen Termin.

    Internet und Telefonie:
    Innerhalb der ersten 12 Monate nach erstmaligem Vertragsbeginn können Sie einmalig in einen anderen Tarif wechseln - die Vertragslaufzeit bleibt sogar bestehen. Natürlich können Sie auch danach jederzeit wechseln - dann beginnt die Vertragslaufzeit neu.

    Das ist wichtig dazu: Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch nach einem Tarifwechsel mindestens einen Monat vorher schriftlich mit.

  3. Die Verantwortlichen der Unternehmen aus der Gasbranche beobachten die aktuellen Entwicklungen sehr genau. Von Abschaltungen potenziell betroffene Kund*innen werden rechtzeitig vorab in der Regel per E-Mail und ggf. mit telefonischer Vorankündigung durch den Netzbetreiber informiert. Eine objektive Sachstandsaufklärung zu einer möglichen Gasmangellage ist uns ein wichtiges Anliegen. Dazu ist Ihr Netzbetreiber in den letzten Wochen bereits auf Sie zugekommen, um Erreichbarkeit, Kommunikationskanäle und Ansprechpartner*innen zu aktualisieren und für den Ernstfall vorbereitet zu sein und um unverzüglich Anordnungen der BNetzA Folge leisten zu können.
  4. Ja, die Förderung für Ladeinfrastruktur richtet sich ausdrücklich auch an Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften, die Ladepunkte für Bewohner umsetzen möchten.

  5.  

    Ja. Ausnahmen können beispielsweise für Rechnungen an private Endverbraucher, bestimmte steuerfreie Umsätze, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro oder bestimmte weitere Sonderfälle gelten. 

  6. eins bietet verschiedene Produkte an. Nutzen Sie ganz einfach unseren Produktfinder - prüfen Sie die Verfügbarkeit unserer Produkte und finden Sie Ihr Produkt.

    Oder lassen Sie sich von uns beraten. Rufen Sie uns gern - (0371) 525 - 2525 - oder vereinbaren Sie einen Termin.

  7. Sie erhalten pro erfolgreich vermittelten Vertrag 5.000 Bonuspunkte, die sie im Prämienshop in der Bonuswelt in attraktive Prämien eintauschen können. Das entspricht einem Wert in Höhe von 50 €.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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