FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Die Vertragsmitnahme ist durchaus möglich, hängt jedoch von Ihrem aktuellen Tarif ab.

    Melden Sie Ihren Umzug doch ganz einfach online über unseren eins-Onlineservice, dort können Sie sehen ob die Mitnahme möglich ist.

    Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden. Hier sehen Sie auch, ob Ihr aktuelles Produkt in Ihrem neuen zu Hause verfügbar ist.

    Siehaben Ihre neue Wohnung bereits übernommen, die Übergabe der alten Wohnung verzögert sich aber noch? Kein Problem, teilen Sie uns die bekannten Daten mit und melden Sie sich nochmals bei uns. Erfahren Sie hier alles Wichtige zu Ihrem Umzug.

    Schauen Sie doch auch gleich in unsere Checkliste - mit eins sind Sie für Ihren Umzug gewappnet.

    WICHTIG: Aufgrund einer neu ab 6. Juni 2025 geltenden EU-Richtlinie können Umzüge nur noch in die Zukunft erfolgen. Denken Sie deshalb daran, sich rechtzeitig an- und abzumelden -  mindestenst 14 Tage vorher. Erfahren Sie hier mehr dazu.

  2. Eine automatische Anpassung Ihres Abschlages erfolgt nicht. Sie können Ihren Abschlag gleich selbst im Onlineservice anpassen.

  3. Vom Echtzeit-Monitoring im Web-Portal über die Analyse Ihres Verbrauchs bis hin zu persönlichen Alarmbenachrichtigungen bei ungewöhnlichen Verbrauchsmustern. Ein sogenannter Smart Meter kann vieles – und noch mehr!

  4. Dein Strompreis setzt sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis (Preis pro Kilowattstunde) zusammen.

  5. Die Energiesteuer, die auch Erdgas umfasst, ist eine vom Staat erhobene Verbrauchssteuer auf Energieträger.

    Sie ist in § 2 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) geregelt und wurde 2006 aus dem Mineralölsteuergesetz (MinöStG) übernommen.

    Die Höhe der Erdgassteuer ist seit 2017 konstant geblieben. Sie beträgt 0,55 ct/kWh.

  6. Einmal im Jahr - für die jährliche Abrechnung - wird der Zählerstand benötigt. Zuständig dafür ist der Netzbetreiber. Entweder er kommt selbst vor Ort für die Ablesung oder Sie werden um Selbstablesung gebeten - dann bekommen Sie eine entsprechende Selbstablesekarte zugeschickt.

    So lesen Sie dann Ihren Zählerstand selbst ab.

    Sie haben ein intelligentes Messsystem? Dann müssen Sie keinen Stand mitteilen. Die Ablesung erfolgt per Fernauslesung.

  7. einsstrom E-Mobil können Sie bequem online abschließen. Gehen Sie hierzu einfach auf den E-Mobil-Konfigurator und geben Sie hier die erforderlichen Daten ein. Wie der Produktabschluss, erfolgt auch die Kommunikation nach Abschluss des Produktes online. In unserem eins-Onlineservice stehen Ihnen zahlreiche Funktionen zur Verfügung. Wichtige Informationen wie beispielsweise Ihre Vertragsbestätigung oder den Abschlagsplan erhalten Sie bequem per E-Mail. Daher ist es wichtig, dass Sie uns bei Produktabschluss eine stets erreichbare E-Mail-Adresse mitteilen. Mit einsstrom E-Mobil können Sie langfristig planen – denn wir garantieren Ihnen den abgeschlossenen Preis für 24 Monate. Ausgenommen von dieser Preisgarantie sind Änderungen von Steuern, staatlichen Abgaben und Umlagen sowie sonstige hoheitliche Belastungen. Die Erstvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.der Vertrag verlängert sich danach um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Natürlich erhalten Sie mit dem Produkt zu 100 Prozent Ökostrom, siehe Herkunftsnachweis.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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