FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Ja, wir benötigen eine Gestattung (Einwilligung zum Glasfaserausbau) von jedem im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. Sie möchten Ihre Eigentümer-Gestattung von einer anderen Person in Ihrem privaten Umfeld ausfüllen lassen? Kein Problem. Dann benötigen wir lediglich einen Nachweis, dass diese Person in Ihrem Namen die Gestattung abgeben darf. Die Vollmacht kann einfach bei der Abgabe der Gestattung hochgeladen werden. Hier geben Sie die Gestattung ab: Verfügbarkeitsprüfung

  2. Nein. Dieser Ansatz wäre für die Verteilnetzbetreiber schlicht und ergreifend nicht praktikabel.der Aufwand zur Rationierung wäre nicht einfach nur hoch, sondern nicht zu leisten. Beispiel Industriekunden: Der Netzbetreiber müsste täglich die Absperrarmaturen schließen und öffnen. Beispiel Privathaushalte: Hier wären Rationierungen noch komplizierter.der Netzbetreiber müsste die Hauptabsperreinrichtungen bei jedem Kunden einzeln schließen bzw. öffnen. Das ist schon rein logistisch nicht möglich. Beide Beispiele zeigen, weshalb tägliche Gas-Rationierungen kein nützliches und damit kein sinnvolles Instrument sind. Praktikabler ist der Aufruf des Netzbetreibers an die Kund*innen, ihren Verbrauch zu reduzieren. Die Absperrarmaturen könnten offen bleiben. Privathaushalte sollen dann freiwillig ihren Verbrauch reduzieren, so dass insgesamt die Versorgung länger erhalten bliebe. Die Industrie wiederum könnte ihren Produktionsprozess an die vorgegebene, reduzierte Gasmenge anpassen und so einen Beitrag leisten, um die Privathaushalte vor einem Ausfall der Versorgung zu schützen.
  3. Ihr Strompreis setzt sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis (Preis pro Kilowattstunde) zusammen.
  4. Die Gestattung ist nicht gleichbedeutend mit sofortigem Baustart. Um die künftige Trasse bestmöglich verlegen zu können, benötigt eins zu Beginn eine Rückmeldung aller Eigentümer, die einen Glasfaser-Anschluss wünschen. Schon währenddessen beginnt die konkrete Planungsphase. Während der Planungsphase wird eine von eins beauftragte Planungsfirma/ ein Tiefbauunternehmen mit Ihnen in einem Vor-Ort-Termin die Arbeiten auf Ihrem Grundstück abstimmen. Diese Termine werden durch die ausführende Firma selbst vergeben, nicht durch eins. Dabei können Besonderheiten berücksichtigt und Fragen individuell beantwortet werden. Sobald sich auf ein Verlege-Konzept geeinigt wurde, können die Bauarbeiten beginnen. Die Bauarbeiten beinhalten die Errichtung des Glasfasernetzes, inklusive Tiefbauarbeiten auf dem Grundstück bis in die Immobilie und der Installation der aktiven Technik und der Zugangs- und Gebäudenetze.
    Weitere Informationen zum Glasfaserausbau finden Sie hier.
    Wenn die Planungs- und Bauphase abgeschlossen ist übernimmt eins alle Aufgaben im laufenden Betrieb des Glasfasernetzes. eins stellt das Netz allen Anbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung, bietet aber auch selbst attraktive Internettarife an.

  5. Sie sind Mieter? Dann klären Sie das bitte mit dem Eigentümer oder Verwalter. Sie sind selbst Eigentümer/Verwalter? Dann wenden Sie sich an den zuständigen Netzbetreiber.
  6. Ja, Ihre Wärmepumpe fällt unter die Regelungen des § 14a EnWG, da die maximale elektrische Leistungsaufnahme Ihrer Anlage 4,5 kW beträgt und damit die Schwelle von 4,2 kW überschreitet. Laut § 14a EnWG gelten Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW, die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, als steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

  7. Netzentgelte sind Kosten vom Netzbetreiber für den Transport und die Verteilung von Erdgas. Sie wirken sich auf Ihren Erdgaspreis aus.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

  • Kununu Top Company 2024 Arbeitgebersiegel
  • Logo Kundenurteil
  • TÜV Siegel Kundenzufriedenheit
  • Logo Klinaneutrale Webseite