FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Vielleicht hat sich die Mahnung einfach nur mit Ihrer Zahlung überschnitten. Dann ist die Mahnung hinfällig.

    Sie haben schon vor längerer Zeit gezahlt? Schauen sie bitte auf Ihrem Kontoauszug nach, ob bei der Überweisung alles richtig angegeben wurde (Kontonummer, Verwendungszweck). Es stimmt alles? Bitte melden Sie sich bei uns (0371 525 2525). Halten Sie am besten gleich Ihren Kontoauszug bereit, dann können wir die Daten abgleichen und begeben uns für Sie in die Spur.

  2. Um genügend Erdgas für den Winter vorrätig zu haben, werden die Erdgasspeicher in Deutschland mit Hochdruck gefüllt. Die Kosten für die Befüllung der Speicher werden auf alle Gaskunden umgelegt. Dafür wurde die Gasspeicherumlage nach § 35a ff. EnWG eingeführt. Sie beträgt 0,059 ct/kWh netto. Die Gasspeicherumlage ist für einen Zeitraum vom 01. 10. 2022 bis 31. 03. 2025 vorgesehen. Innerhalb dieser Zeit ist, je nach Entwicklung der Lage, alle 3 Monate eine Anpassung möglich.
  3. Gefördert wird der vollständige Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern – ausschließlich für Bewohnerinnen und Bewohner. Das umfasst:

    • Wallboxen und Ladepunkte (Typ 2 oder CCS), min. 11 kW bis max. 22 kW
    • Netzanschluss inkl. Baukostenzuschuss
    • Vorverkabelung und Kabelwege
    • Energiemanagementsystem, Transformatoren, technische Komponenten
    • Notwendige Baumaßnahmen und Grundflächen­anpassungen

    Nicht förderfähig: Planungs- und Genehmigungskosten, laufende Betriebskosten, Leasinggebühren.

  4. Überschuss- und Residualmengen

    • Überschuss: Mehrproduktion als Eigenverbrauch vor Ort → Vermarktung der überschüssigen Erzeugungs-/Einspeisemengen durch eins
    • Residual: Geringere Erzeugungsmengen im Vergleich zum gesamten Stromverbrauch → Zusatzbezug der fehlenden Residualmengen durch eins

    Herkunftsnachweise (HKN)

    • Beleg für die grüne Herkunft Ihres Stroms
    • Entstehen nur bei sonstiger Direktvermarktung (Doppelvermarktungsverbot gemäß §80 EEG 2023)

    Redispatch 2.0

    • Dient der Erhaltung der Netzstabilität und ermöglicht es dem Netzbetreiber, bei Engpässen abzuregeln.
    • Anlagenbetreiber unterliegen verschiedenen Pflichten und müssen dem Netzbetreiber u. a. bestimmte Stamm- und Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten sowie Echtzeitdaten übermitteln.
    • Pflichten gelten i. d. R. für steuerbare Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie konventionellen Energieträgern und Stromspeichern mit einer Leistung von mindestens 100 kW(p). Darüber hinaus sind auch Anlagen mit einer geringeren Leistung betroffen, sofern diese jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind.
  5. So einfach geht’s:

    1. Öffnen Sie in der Bonuswelt den Menüpunkt "Prämienshop".
    2. Wählen Sie Ihre Wunschprämie aus und bestellen Sie diese.

    Es stehen Ihnen mehr als 200 attraktive Prämien zur Auswahl – von Alltagsprodukten bis hin zu hochwertigen Artikeln.

  6. Die aktuelle Versorgungslage ist derzeit gesichert. Als regionaler Energieversorger sorgen wir zuverlässig dafür, dass Haushalte in der Region stabil mit Strom und Erdgas versorgt werden. Wir beobachten die Entwicklungen kontinuierlich und reagieren vorausschauend, um die Versorgung auch weiterhin zuverlässig sicherzustellen.

  7. Schön, dass Sie künftig Ihre Beträge abbuchen lassen möchten. So können wir auch Guthaben schneller an Sie auszuzahlen. Nutzen Sie doch gleich das vorbereitete SEPA-Mandat oder erteilen Sie uns die Erlaubnis zur Abbuchung per E-Mail an kundenservice@eins.de.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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