FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Überschuss- und Residualmengen

    • Überschuss: Mehrproduktion als Eigenverbrauch vor Ort → Vermarktung der überschüssigen Erzeugungs-/Einspeisemengen durch eins
    • Residual: Geringere Erzeugungsmengen im Vergleich zum gesamten Stromverbrauch → Zusatzbezug der fehlenden Residualmengen durch eins

    Herkunftsnachweise (HKN)

    • Beleg für die grüne Herkunft Ihres Stroms
    • Entstehen nur bei sonstiger Direktvermarktung (Doppelvermarktungsverbot gemäß §80 EEG 2023)

    Redispatch 2.0

    • Dient der Erhaltung der Netzstabilität und ermöglicht es dem Netzbetreiber, bei Engpässen abzuregeln.
    • Anlagenbetreiber unterliegen verschiedenen Pflichten und müssen dem Netzbetreiber u. a. bestimmte Stamm- und Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten sowie Echtzeitdaten übermitteln.
    • Pflichten gelten i. d. R. für steuerbare Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie konventionellen Energieträgern und Stromspeichern mit einer Leistung von mindestens 100 kW(p). Darüber hinaus sind auch Anlagen mit einer geringeren Leistung betroffen, sofern diese jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind.
  2. So einfach geht’s:

    1. Öffnen Sie in der Bonuswelt den Menüpunkt "Prämienshop".
    2. Wählen Sie Ihre Wunschprämie aus und bestellen Sie diese.

    Es stehen Ihnen mehr als 200 attraktive Prämien zur Auswahl – von Alltagsprodukten bis hin zu hochwertigen Artikeln.

  3. Die aktuelle Versorgungslage ist derzeit gesichert. Als regionaler Energieversorger sorgen wir zuverlässig dafür, dass Haushalte in der Region stabil mit Strom und Erdgas versorgt werden. Wir beobachten die Entwicklungen kontinuierlich und reagieren vorausschauend, um die Versorgung auch weiterhin zuverlässig sicherzustellen.

  4. Schön, dass Sie künftig Ihre Beträge abbuchen lassen möchten. So können wir auch Guthaben schneller an Sie auszuzahlen. Nutzen Sie doch gleich das vorbereitete SEPA-Mandat oder erteilen Sie uns die Erlaubnis zur Abbuchung per E-Mail an kundenservice@eins.de.

  5. Die Auszahlung des eins-Klimaboni erhalten Sie circa vier Wochen nachdem Sie Ihr E-Auto bei der eins registriert haben. Gerne übernehmen wir die Abwicklung jedes Jahr aufs Neue für Sie.
  6. Ja, die Kombination einer Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage (PV) und E-Mobilität ist eine hervorragende Möglichkeit, die Energieeffizienz zu maximieren und die Betriebskosten zu senken. Durch die PV-Anlage kann der benötigte Strom selbst erzeugt werden, was die Betriebskosten der Wärmepumpe reduziert. Überschüssiger Strom kann für die Ladung von Elektrofahrzeugen genutzt werden. Diese Kombination macht Ihr Zuhause nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch unabhängiger von Energieversorgern. (Mehr zu PV und E-Mobilität → verlinken?)

  7. Der eins-Onlineservice ist das Kundenportal von eins. Hier haben Sie alle Daten zu Ihrem Vertrag im Blick. Außerdem können Sie selbst Anpassungen vornehmen. Neugierig? Schauen Sie doch gleich mal rein. Registrieren Sie sich ganz einfach mit Ihrer Vertragskontonummer und Ihrer Zählernummer. Bis gleich im eins-Onlineservice. 

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

  • Kununu Top Company 2026
  • Logo Kundenurteil
  • TÜV Siegel Kundenzufriedenheit
  • Logo Klinaneutrale Webseite