FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Ganz schnell und bequem können Sie den Zählerstand im eins-Onlineservice eintragen. Oder rufen Sie uns an: (0371) 525 - 2525

  2.  

    Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen zu empfangen. Für die Ausstellung von E-Rechnungen gelten gesetzliche Übergangsregelungen. Ab dem 01.01.2027 ist eins verpflichtet, E-Rechnungen im B2B-Bereich auszustellen.  

  3. Nein, eine Verrechnung mit Strom- oder Gasrechnungen ist derzeit nicht möglich.
    Die Einlösung erfolgt ausschließlich über den Prämienshop.

  4. Nach Installation und Anbindung der Wallbox ans eins-Backend erfassen wir automatisch alle dienstlichen Ladevorgänge. Auf Basis des privaten Stromtarifs des Mitarbeitenden erstellen wir monatlich eine Übersicht über Menge und Kosten – als Grundlage für Ihre interne Rückvergütung.

  5. Die Registrierung erfolgt direkt in der App. Sie geben Ihre E‑Mail‑Adresse ein, legen ein Passwort fest. Dann bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse und hinterlegen anschließend Ihre Zahlungsdaten.

  6. Sie sind Mieter? Dann klären Sie das bitte mit dem Eigentümer oder Verwalter. Sie sind selbst Eigentümer/Verwalter? Dann wenden Sie sich an den zuständigen Netzbetreiber.
  7. Ja, Ihre Wärmepumpe fällt unter die Regelungen des § 14a EnWG, da die maximale elektrische Leistungsaufnahme Ihrer Anlage 4,5 kW beträgt und damit die Schwelle von 4,2 kW überschreitet. Laut § 14a EnWG gelten Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW, die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, als steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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