FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Es gibt verschiedene Montagearten für Photovoltaikanlagen, darunter Aufdach-, Indach-, Flachdach- und Fassadenmontage. Die Wahl der Montageart hängt von den spezifischen Gegebenheiten Ihrer Immobilie ab. 

    Die Aufdachmontage ist die gebräuchlichste Montageart für Photovoltaiksysteme. Bei dieser Art der Montage werden die Solarmodule auf einer bestehenden Dachstruktur installiert. Das kann auf fast jedem Dachtyp erfolgen, ob Schrägdach oder Flachdach. Die Vorteile dieser Montageart sind die einfache Installation und die Optimierung der Sonneneinstrahlung, da das Dach meist die höchste Stelle des Gebäudes ist. 

    Die Indachmontage, auch als gebäudeintegrierte Photovoltaik (BIPV) bekannt, ist eine weitere Option. Hierbei werden die Photovoltaikmodule direkt in die Dachstruktur eingebaut und ersetzen somit herkömmliche Dachmaterialien. Dies bietet eine ästhetisch ansprechendere Lösung und kann die Baukosten reduzieren, da die Kosten für Dachmaterialien eingespart werden. Allerdings ist der Installationsaufwand höher und die Effizienz kann aufgrund der geringeren Belüftung etwas niedriger sein. 

    Die Flachdachmontage ist ideal für große gewerbliche Gebäude mit ausgedehnten Flachdachflächen. Solarmodule können entweder direkt auf der Dachoberfläche montiert oder auf Gestellen installiert werden, die eine optimale Neigung und Ausrichtung zur Sonne ermöglichen. Die Installation erfordert jedoch eine sorgfältige Planung, um sicherzustellen, dass das Dach das zusätzliche Gewicht tragen kann und die Dachhaut nicht beschädigt wird. 

    Die Fassadenmontage ist eine weitere Option, besonders für Hochhäuser oder Gebäude in städtischen Gebieten, wo der Dachraum begrenzt sein kann. Die Module werden hierbei vertikal an der Außenseite des Gebäudes installiert. Sie dienen nicht nur der Stromerzeugung, sondern können auch als Sonnenschutz und zur Verbesserung der Gebäudeästhetik beitragen. 

    Die Wahl der Montageart hängt von vielen Faktoren ab, darunter die Dachform und -ausrichtung, der Standort des Gebäudes, die lokalen klimatischen Bedingungen, die verfügbare Fläche sowie Ihr Budget und Ihre ästhetischen Vorlieben. Es ist empfehlenswert, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, um die am besten geeignete Montageart für Ihre spezifischen Bedürfnisse zu ermitteln. 

  2. Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung. Ihre vertraglich geregelten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gelten weiterhin.

    Erfahren Sie hier mehr zur neuen EU-Richtline zum "Lieferantenwechsel in 24 Stunden".

  3. Sie sind Mieter? Dann klären Sie das bitte mit dem Eigentümer oder Verwalter. Sie sind selbst Eigentümer/Verwalter? Dann wenden Sie sich an den zuständigen Netzbetreiber.
  4. Ja, Ihre Wärmepumpe fällt unter die Regelungen des § 14a EnWG, da die maximale elektrische Leistungsaufnahme Ihrer Anlage 4,5 kW beträgt und damit die Schwelle von 4,2 kW überschreitet. Laut § 14a EnWG gelten Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW, die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, als steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

  5. Netzentgelte sind Kosten vom Netzbetreiber für den Transport und die Verteilung von Erdgas. Sie wirken sich auf Ihren Erdgaspreis aus.

  6. Überschuss- und Residualmengen

    • Überschuss: Mehrproduktion als Eigenverbrauch vor Ort → Vermarktung der überschüssigen Erzeugungs-/Einspeisemengen durch eins
    • Residual: Geringere Erzeugungsmengen im Vergleich zum gesamten Stromverbrauch → Zusatzbezug der fehlenden Residualmengen durch eins

    Herkunftsnachweise (HKN)

    • Beleg für die grüne Herkunft Ihres Stroms
    • Entstehen nur bei sonstiger Direktvermarktung (Doppelvermarktungsverbot gemäß §80 EEG 2023)

    Redispatch 2.0

    • Dient der Erhaltung der Netzstabilität und ermöglicht es dem Netzbetreiber, bei Engpässen abzuregeln.
    • Anlagenbetreiber unterliegen verschiedenen Pflichten und müssen dem Netzbetreiber u. a. bestimmte Stamm- und Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten sowie Echtzeitdaten übermitteln.
    • Pflichten gelten i. d. R. für steuerbare Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie konventionellen Energieträgern und Stromspeichern mit einer Leistung von mindestens 100 kW(p). Darüber hinaus sind auch Anlagen mit einer geringeren Leistung betroffen, sofern diese jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind.
  7. eins baut in vielen Kommunen in Sachsen Glasfasernetze aus. Einen Überblick über unsere Ausbaugebiete finden Sie hier. Um einen Glasfaser-Anschluss verlegt zu bekommen, benötigen wir eine Gestattung von jedem Eigentümer der Immobilie. Ihre Immobilie befindet sich in einem unserer Ausbaugebiete? Dann können Sie gleich hier Ihre Gestattung abgeben. Sie möchten Ihre Eigentümer-Gestattung von einer anderen Person in Ihrem privaten Umfeld ausfüllen lassen? Kein Problem. Dann benötigen wir lediglich einen Nachweis, dass diese Person in Ihrem Namen die Gestattung abgeben darf. Die Vollmacht kann einfach bei der Abgabe der Gestattung hochgeladen werden.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

  • Kununu Top Company 2024 Arbeitgebersiegel
  • Logo Kundenurteil
  • TÜV Siegel Kundenzufriedenheit
  • Logo Klinaneutrale Webseite