FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Ja, Ihre Wärmepumpe fällt unter die Regelungen des § 14a EnWG, da die maximale elektrische Leistungsaufnahme Ihrer Anlage 4,5 kW beträgt und damit die Schwelle von 4,2 kW überschreitet. Laut § 14a EnWG gelten Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW, die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, als steuerbare Verbrauchseinrichtungen.

  2. Netzentgelte sind Kosten vom Netzbetreiber für den Transport und die Verteilung von Erdgas. Sie wirken sich auf Ihren Erdgaspreis aus.

  3. Gefördert wird der vollständige Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern – ausschließlich für Bewohnerinnen und Bewohner. Das umfasst:

    • Wallboxen und Ladepunkte (Typ 2 oder CCS), min. 11 kW bis max. 22 kW
    • Netzanschluss inkl. Baukostenzuschuss
    • Vorverkabelung und Kabelwege
    • Energiemanagementsystem, Transformatoren, technische Komponenten
    • Notwendige Baumaßnahmen und Grundflächen­anpassungen

    Nicht förderfähig: Planungs- und Genehmigungskosten, laufende Betriebskosten, Leasinggebühren.

  4. Um Ihnen ein Angebot zu erstellen, benötigen wir:

    1. Technische Daten zur Anlage (u. a. Leistung, erwartete Erzeugung und Einspeisung pro Jahr, Standort, Ausrichtung etc.)
    2. Weitere Angaben zu Verteilnetzbetreiber, Marktstammdatenregister-Nr. sowie dem Vermarktungszeitraum
    3. Lastgangdaten der letzten 24 Monate (oder Ertragsgutachten bei Neuanlagen) 
    4. Ansprechpartner des Anlagenbetreibers
    5. Bankdaten
    6. Technischer Ansprechpartner für die Herstellung der Fernsteuerbarkeit
  5. Die in der App angegebenen Preise haben keine Preisgarantie.

    Ändern sich für uns die Kosten für die Beschaffung, die Verteilung oder die Belieferung mit Strom, werden wir die Preise entsprechend anpassen. Ausschlaggebend hierfür können u. a. Änderungen von Steuern oder staatlichen Abgaben und Umlagen sein. Die jeweils geltenden Preise werden vor dem Starten eines Ladevorgangs in der App angezeigt.

  6. eins baut in vielen Kommunen in Sachsen Glasfasernetze aus. Um einen Glasfaser-Anschluss verlegt zu bekommen, benötigen wir eine Einwilligung zum Ausbau (Gestattung) von jedem Eigentümer der Immobilie. Prüfen Sie hier, ob wir an Ihrer Adresse Glasfaser ausbauen. Dort können Sie gleich Ihre Gestattung abgeben. 

  7. Ja. Bitte geben Sie uns dazu kurz Bescheid - per E-Mail an kundenservice@eins.de oder telefonisch unter (0371) 525 - 2525.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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