FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Ganz schnell und bequem können Sie den Zählerstand im eins-Onlineservice eintragen. Oder rufen Sie uns an: (0371) 525 - 2525

  2. Überschuss- und Residualmengen

    • Überschuss: Mehrproduktion als Eigenverbrauch vor Ort → Vermarktung der überschüssigen Erzeugungs-/Einspeisemengen durch eins
    • Residual: Geringere Erzeugungsmengen im Vergleich zum gesamten Stromverbrauch → Zusatzbezug der fehlenden Residualmengen durch eins

    Herkunftsnachweise (HKN)

    • Beleg für die grüne Herkunft Ihres Stroms
    • Entstehen nur bei sonstiger Direktvermarktung (Doppelvermarktungsverbot gemäß §80 EEG 2023)

    Redispatch 2.0

    • Dient der Erhaltung der Netzstabilität und ermöglicht es dem Netzbetreiber, bei Engpässen abzuregeln.
    • Anlagenbetreiber unterliegen verschiedenen Pflichten und müssen dem Netzbetreiber u. a. bestimmte Stamm- und Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten sowie Echtzeitdaten übermitteln.
    • Pflichten gelten i. d. R. für steuerbare Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie konventionellen Energieträgern und Stromspeichern mit einer Leistung von mindestens 100 kW(p). Darüber hinaus sind auch Anlagen mit einer geringeren Leistung betroffen, sofern diese jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind.
  3. So einfach geht’s:

    1. Öffnen Sie in der Bonuswelt den Menüpunkt „Punkte einlösen“.
    2. Wechseln Sie zum Prämienshop.
    3. Wählen Sie Ihre Wunschprämie aus und bestellen Sie diese.

    Es stehen Ihnen mehr als 200 attraktive Prämien zur Auswahl – von Alltagsprodukten bis hin zu hochwertigen Artikeln.

  4. Die aktuelle Versorgungslage ist derzeit gesichert. Als regionaler Energieversorger sorgen wir zuverlässig dafür, dass Haushalte in der Region stabil mit Strom und Erdgas versorgt werden. Wir beobachten die Entwicklungen kontinuierlich und reagieren vorausschauend, um die Versorgung auch weiterhin zuverlässig sicherzustellen.

  5. Schön, dass Sie künftig Ihre Beträge abbuchen lassen möchten. So können wir auch Guthaben schneller an Sie auszuzahlen. Nutzen Sie doch gleich das vorbereitete SEPA-Mandat oder erteilen Sie uns die Erlaubnis zur Abbuchung per E-Mail an kundenservice@eins.de.

  6. Die Preisanpassung ist in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrem Produkt geregelt.

  7. Ja. Die RFID‑Karte kann als Alternative zur App genutzt werden. Sie eignet sich besonders für Nutzer*innen, die ohne Smartphone laden möchten oder häufig an denselben Standorten laden. Die Karte wird mit Ihrem eins‑Konto verknüpft und monatlich abgerechnet. Außerdem ist unsere eins-RFID-Ladekarte kostenlos erhältlich.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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