FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
- Sie sind Mieter? Dann klären Sie das bitte mit dem Eigentümer oder Verwalter. Sie sind selbst Eigentümer/Verwalter? Dann wenden Sie sich an den zuständigen Netzbetreiber.
Ja, Ihre Wärmepumpe fällt unter die Regelungen des § 14a EnWG, da die maximale elektrische Leistungsaufnahme Ihrer Anlage 4,5 kW beträgt und damit die Schwelle von 4,2 kW überschreitet. Laut § 14a EnWG gelten Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW, die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, als steuerbare Verbrauchseinrichtungen.
Netzentgelte sind Kosten vom Netzbetreiber für den Transport und die Verteilung von Erdgas. Sie wirken sich auf Ihren Erdgaspreis aus.
- Für uns geht mit der Energieversorgung eine hohe Verantwortung einher – zum einen für unsere Kund*innen, zum anderen für das Gesamtgefüge des Energiekreislaufs, unter Umständen sogar für den sozialen Frieden und nicht zuletzt für die Umwelt. Aktuell verfügen wir nur über begrenzte Mengen an Gas, mit denen wir sorgsam umgehen müssen. Mit den derzeit niedrigen Gasflüssen aus Nord Stream 1 müssen nicht nur die bereits vertraglich vereinbarten Mengen an den Endkunden geliefert werden - es müssen auch die Speicher aufgefüllt werden, um letztendlich die Gasversorgung über den bevorstehenden Winter sicherzustellen. Daher sollte im Moment jeder verstärkt auf seinen Verbrauch achten.denn bekommen wir keine oder zu wenig Energie, können wir sie auch nicht an unsere Kund*innen liefern. Mit jeder eingesparten Kilowattstunde stellen wir also ein Stückchen mehr Sicherheit her. Und andersherum: Können unsere Kund*innen trotz Einsparungen oder bei gleichem Verbrauch aufgrund steigender Preise ihre Rechnung nicht mehr bezahlen, haben wir zwar Energie geliefert, erhalten dafür aber keine (ausreichende) Zahlung. Die steigenden Preise, die zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung pro Haushalt führen werden, verstärken gegebenenfalls auch soziale Spannungen im Land – vor allem, wenn sich die Kund*innen damit alleingelassen fühlen. Auch hier möchten wir Verantwortung übernehmen und unsere Kund*innen dabei unterstützen, Energie zu sparen bzw. ihnen entsprechende Hilfsangebote zukommen lassen.
Unseren Kundenservice erreichen Sie telefonisch: (0371) 525 - 2525
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 15:00 UhrSie haben Fragen zu Telefon, Internet und Fernsehen?
Wir sind für Sie da: (0371) 525 - 5555
Montag bis Freitag von 8:00 bis 19:00 Uhr
Bei einer Abbuchung von eins finden Sie auf Ihrem Kontoauszug immer die Vertragskontonummer. Vielleicht hilft Ihnen das ja schon bei der Zuordnung.
Ansonsten rufen Sie gern bei uns an (0371) 525 - 2525oder vereinbaren Sie einen Termin für unser Kundencenter - dann schauen wir uns das gemeinsam an.
Eine Bitte - buchen Sie den Betrag nicht gleich zurück. Dadurch entstehen Kosten. Lassen Sie uns gemeinsam klären, wofür die Abbuchung ist.
Das übernehmen wir für Sie. Wenn Sie mit eins einen Auftrag abschließen, dann erlauben Sie uns damit, in Ihrem Auftrag zu kündigen. Sie müssen nichts weiter tun.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

