FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
So einfach geht’s:
- Öffnen Sie in der Bonuswelt den Menüpunkt "Prämienshop".
- Wählen Sie Ihre Wunschprämie aus und bestellen Sie diese.
Es stehen Ihnen mehr als 200 attraktive Prämien zur Auswahl – von Alltagsprodukten bis hin zu hochwertigen Artikeln.
Nein. Zahlungsfristen, Bankverbindungen und Zahlungswege ändern sich durch die Umstellung auf E-Rechnung nicht automatisch. Bitte beachten Sie weiterhin die Angaben auf der jeweiligen Rechnung und in Ihren Vertragsunterlagen.
Die aktuelle Versorgungslage ist derzeit gesichert. Als regionaler Energieversorger sorgen wir zuverlässig dafür, dass Haushalte in der Region stabil mit Strom und Erdgas versorgt werden. Wir beobachten die Entwicklungen kontinuierlich und reagieren vorausschauend, um die Versorgung auch weiterhin zuverlässig sicherzustellen.
Die Umrechnung erfolgt nach folgender Formel:
Gasverbrauch in m³ × Brennwert × Zustandszahl = Energieverbrauch in kWh
Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus:
Für ein Wohnhaus mit rund 135 m² Fläche kann der jährliche Gasverbrauch für Heizung und Warmwasser beispielsweise bei etwa 14 m³ pro Quadratmeter liegen.
14 m³/m² × 135 m² = 1.890 m³ Gas pro Jahr
Bei einem Brennwert von 10,4 kWh/m³ und einer Zustandszahl von 0,96 ergibt sich daraus:
1.890 m³ × 10,4 kWh/m³ × 0,96 = 18.869,76 kWh
Der jährliche Energieverbrauch beträgt in diesem Beispiel somit rund 18.870 kWh.
Vielleicht hat sich die Mahnung einfach nur mit Ihrer Zahlung überschnitten. Dann ist die Mahnung hinfällig.
Sie haben schon vor längerer Zeit gezahlt? Schauen sie bitte auf Ihrem Kontoauszug nach, ob bei der Überweisung alles richtig angegeben wurde (Kontonummer, Verwendungszweck). Es stimmt alles? Bitte melden Sie sich bei uns (0371 525 2525). Halten Sie am besten gleich Ihren Kontoauszug bereit, dann können wir die Daten abgleichen und begeben uns für Sie in die Spur.
- Um genügend Erdgas für den Winter vorrätig zu haben, werden die Erdgasspeicher in Deutschland mit Hochdruck gefüllt. Die Kosten für die Befüllung der Speicher werden auf alle Gaskunden umgelegt. Dafür wurde die Gasspeicherumlage nach § 35a ff. EnWG eingeführt. Sie beträgt 0,059 ct/kWh netto. Die Gasspeicherumlage ist für einen Zeitraum vom 01. 10. 2022 bis 31. 03. 2025 vorgesehen. Innerhalb dieser Zeit ist, je nach Entwicklung der Lage, alle 3 Monate eine Anpassung möglich.
Um Ihnen ein Angebot zu erstellen, benötigen wir:
- Technische Daten zur Anlage (u. a. Leistung, erwartete Erzeugung und Einspeisung pro Jahr, Standort, Ausrichtung etc.)
- Weitere Angaben zu Verteilnetzbetreiber, Marktstammdatenregister-Nr. sowie dem Vermarktungszeitraum
- Lastgangdaten der letzten 24 Monate (oder Ertragsgutachten bei Neuanlagen)
- Ansprechpartner des Anlagenbetreibers
- Bankdaten
- Technischer Ansprechpartner für die Herstellung der Fernsteuerbarkeit
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.


