FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Wenn an Ihrer Verbrauchsstelle ein klassischer Eintarifzähler verbaut ist, so muss dieser in einen Mehrtarifzähler mit integriertem Tarifschaltgerät oder in einen intelligenten Stromzähler mit integriertem Tarifschaltgerät umgerüstet werden. Bei dem Mehrtarifzähler handelt es sich um einen Drehstromzähler mit zwei Zählwerken.der intelligente Zähler hingegen ist mit einer Powerline Communication ausgestattet, über welche Sie Ihre Verbrauchsdaten in Echtzeit online in einem Portal einsehen können. Durch das im jeweiligen Zähler integrierte Tarifschaltgerät kann festgestellt werden, welcher Anteil Ihres Verbrauchs in welcher Tarifzeit anfällt. Dabei wird unterschieden zwischen Hochtarif bzw. Haupttarif (HT) und Niedertarif bzw. Nebentarif (NT). Das Tarifschaltgerät ist somit die Voraussetzung für die Abrechnung unterschiedlicher Arbeitspreise. Die konkreten Hochtarif- und Niedertarif-Zeiten legt dabei der grundzuständige Netzbetreiber fest. Die konkreten Schaltzeiten für einsstrom E-Mobil im Netzgebiet der inetz GmbH sind: Montag bis Freitag von 22 bis 6 Uhr und Samstag bis 6 Uhr und ab 13 Uhr, sowie den gesamten Sonntag. Die konkreten Schaltzeiten für einsstrom E-Mobil im Netzgebiet der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH sind: Montag bis Freitag von 22 bis 6 Uhr und Samstag sowie Sonntag bis 8 Uhr und ab 13 Uhr. Änderungen der Schaltzeiten kann der jeweilige Netzbetreiber festlegen.

  2. Kurzfristig macht es die angespannte geopolitische Lage erforderlich, neue Importmöglichkeiten zu schaffen und die Versorgung weiter zu diversifizieren. Zudem sollten schnell eigene LNG-Anlandepunkte für verflüssigtes Erdgas in Deutschland gebaut werden. Diese müssen so gebaut sein, dass sie H2-ready und damit zukunftssicher sind. Wasserstoff kann Erdgas in der Zukunft ergänzen und eine CO2-neutrale und sichere europäische Versorgung ermöglichen.der Einstieg in erneuerbare Gase sollte jetzt noch schneller vorangetrieben werden. Darüber hinaus benötigen wir ähnlich wie beim Erdöl eine strategische Gasreserve für Notfallsituationen, um sicherzustellen, dass auch im Ernstfall die Gasspeicher immer ausreichend gefüllt sind. Hierbei sollte ein möglichst marktbasierter Ansatz gewählt werden, um die Kosten der Reservehaltung so gering wie möglich zu halten. Wichtiger denn je ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland, um unabhängiger von Energieimporten zu werden. Neben dem schnellen Ausbau von Windenergie und Photovoltaik umfasst dies auch eine Biogas-Ausbau-Offensive. Nachhaltiges Biogas kann lokal erzeugt und ganz einfach in das vorhandene Erdgas-Verteilnetz eingespeist werden. eins gestaltet seit Jahren die Energiewende vor Ort und hat bereits zahlreiche Projekte erfolgreich realisiert, u. a. Windkraft- und Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlage, Batteriespeicher und andere.
  3. Watt Peak, abgekürzt Wp, ist eine Einheit zur Messung der Leistung von Photovoltaiksystemen (PV-Systemen). Sie entspricht der Menge an Energie, die eine Photovoltaikanlage unter optimalen Bedingungen, d.h. bei maximaler Sonneneinstrahlung und perfekter Ausrichtung zur Sonne, erzeugen kann. 

    Die Berechnung des Wp-Wertes ist essenziell, um die Effizienz und Leistungsfähigkeit einer Solaranlage zu bestimmen. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: die Qualität der verwendeten Solarzellen, die Größe der Anlage, die Neigung und Ausrichtung der Solarzellen zur Sonne sowie klimatische Bedingungen wie Temperatur und Sonnenstunden. 

    Unter optimalen Bedingungen kann eine Solarzelle in der Regel eine Leistung von etwa 1000 Wp pro Quadratmeter erzeugen. Der Wp-Wert ist eine wichtige Kennzahl zur Bewertung von Photovoltaikanlagen. Er ermöglicht es, verschiedene Anlagen miteinander zu vergleichen und eine fundierte Entscheidung über die beste Option zu treffen. Allerdings sollte man beachten, dass der tatsächliche Energieertrag einer Anlage in der Praxis oft niedriger ist als der Wp-Wert, da die optimalen Bedingungen selten erreicht werden. Daher wird in der Praxis oft der Jahresertrag in Kilowattstunden (kWh) zur Beurteilung herangezogen. 

  4. Seit 1. Februar 2018 wird Ihre Verbrauchsstelle eindeutig über eine Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) identifiziert.

    Die elfstellige Nummer gilt für Strom und Erdgas. Sie ermöglicht die genaue Zuordnung Ihrer Verbrauchsstelle. Damit werden zum Beispiel zuküftig sehr seltene Verwechselungen von Zählern vermieden.

    Die MaLo-ID bleibt immer unverändert - unabhängig davon, welcher Lieferant Sie beliefert.

    Bei eins finden Sie die MaLo-ID auf Ihrer Rechnung oder der Vertragsbestätigung.

    Sollten Sie umziehen oder den Lieferanten wechseln, geben Sie diese Nummer bitte immer mit an.

  5. Ab 2024 dürfen in Neubaugebieten nur noch Heizungen mit 65 % erneuerbaren Energien eingebaut werden. In Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten können so lange noch Gasheizungen eingebaut werden, bis eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. 

    Dies ist ein Teil der neuen Energieeinsparverordnung, die von der Bundesregierung beschlossen wurde. Ziel ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Nutzung von erneuerbaren Energien soll dabei einen wesentlichen Anteil ausmachen. Ab dem Jahr 2024 gilt für Neubauten in Neubaugebieten eine strenge Regelung: Mindestens 65 % des Wärmebedarfs muss dann durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Hierzu zählen beispielsweise Solarthermie, Wärmepumpen oder Biomasse. Konventionelle Heizsysteme, wie sie derzeit noch häufig anzutreffen sind, dürfen dann nicht mehr eingebaut werden. Die Regelung gilt auch für den Austausch von Heizungen.  

    Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es hingegen noch eine Übergangsfrist. Hier dürfen weiterhin herkömmliche Gasheizungen eingebaut werden, allerdings nur so lange, bis eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Diese Planung soll festlegen, wie der Wärmebedarf in der jeweiligen Kommune zukünftig gedeckt werden kann und welche Art von Heizsystemen dann noch zulässig sein werden.  

    Die neue Regelung ist ein weiterer Schritt in Richtung Energiewende und soll dazu beitragen, dass Deutschland seine Klimaziele erreicht. Es wird erwartet, dass dadurch der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch deutlich steigen und der CO2-Ausstoß entsprechend sinken wird. Hausbesitzer und Bauträger müssen sich auf die neuen Regelungen einstellen und gegebenenfalls ihre Pläne anpassen.  

    Es ist zu erwarten, dass die Nachfrage nach erneuerbaren Heizsystemen in den kommenden Jahren stark zunehmen wird. Daher sollten sich Interessierte frühzeitig informieren und beraten lassen, um die passende Lösung für ihre Immobilie zu finden. Obwohl die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme zunächst mit Kosten verbunden ist, kann sie langfristig zu Einsparungen führen. Denn die Betriebskosten für erneuerbare Heizsysteme sind in der Regel niedriger als für konventionelle Systeme. Zudem gibt es staatliche Förderprogramme, die den Umstieg finanziell erleichtern. 

  6. Die Eignung Ihrer Immobilie für eine Photovoltaikanlage hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Dachneigung, Ausrichtung, Beschattung und Statik. Ein Energieberater kann eine genaue Einschätzung vornehmen. Fordern Sie heute noch Ihr Beratungsangebot bei uns an. 

  7. eins ist Ihr Grund- und Ersatzversorger. Wir übernehmen damit automatisch die Versorgung. Es sei denn Sie entscheiden sich anders.

    Ein kleiner Tipp: Informieren Sie sich in unserem Produktfinder zu unseren Produkten – damit können Sie richtig sparen. Wir beraten Sie gern auch telefonisch: 0371 525 - 2525.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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