FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Nein. In der Regel müssen Sie nichts unternehmen. Ihr bestehender Vertrag läuft wie vereinbart weiter. Sollte eine Anpassung notwendig sein, informieren wir Sie rechtzeitig und verständlich.

    Gern können Sie auch Ihren Vertrag verlängern und sich für weitere zwei Jahre mit einem Produkt mit Preissicherheit absichern.

  2. Photovoltaikanlagen sind im Vergleich zu anderen Formen der Energiegewinnung relativ wartungsarm. Sie sind so konzipiert, dass sie jahrelang effektiv und effizient funktionieren können, ohne dass ein ständiger Eingriff notwendig ist. Ihren geringen Wartungsaufwand verdanken sie ihrer Konstruktion ohne bewegliche Teile, welche die Hauptursache für Verschleiß und Ausfall in den meisten Maschinen sind. 

    Trotz der geringen Wartungsanforderungen ist es jedoch wichtig, die Anlage mindestens einmal im Jahr von einem Fachmann überprüfen zu lassen. Dieser kann den allgemeinen Zustand der Anlage bewerten, die Leistung überprüfen und eventuelle Probleme frühzeitig erkennen und beheben. Dies ist besonders wichtig, um die maximale Effizienz der Anlage sicherzustellen und ihre Lebensdauer zu verlängern. 

    Zusätzlich zu der jährlichen Überprüfung durch einen Fachmann sollten die Solarmodule regelmäßig von Schmutz und Schnee befreit werden. Dies stellt sicher, dass sie so viel Sonnenlicht wie möglich einfangen können und ihre Leistung nicht durch eine schmutzbedeckte Oberfläche beeinträchtigt wird. In Gebieten mit hohem Schneefall ist es besonders wichtig, den Schnee von den Modulen zu entfernen, um eine Beschädigung der Anlage zu vermeiden und die Energieerzeugung zu maximieren. 

    Es ist ebenfalls ratsam, den Bereich um die Photovoltaikanlage frei von Schatten werfenden Objekten zu halten. Bäume, Gebäude oder andere Strukturen können die Menge des einfallenden Sonnenlichts reduzieren und somit die Leistung der Anlage beeinträchtigen. Daher ist es wichtig, diese Faktoren bei der Standortwahl und der regelmäßigen Wartung der Anlage zu berücksichtigen. 

    Insgesamt gesehen erfordern Photovoltaikanlagen zwar einen minimalen Wartungsaufwand, dieser sollte jedoch nicht vernachlässigt werden, um die optimale Leistung und Effizienz der Anlage über ihre gesamte Lebensdauer hinweg sicherzustellen. 

  3. Alle Anliegen zum Thema Strom, Erdgas und Wasser senden Sie ganz einfach an: kundenservice@eins.de

    Für Fragen zu Telefon, Internet und Fernsehen schreiben Sie bitte an: breitband@eins.de

  4. Sie können Ihre Rufnummer zu eins mitnehmen. Die Rufnummernportierung können Sie bequem im Bestellprozeess Ihres Internetvertrages beauftragen. In dem Fall übernimmt eins die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter. Nur so können wir einen reibungslosen Übergang sicherstellen.

  5. „Gemeinsam Energie sparen” dient zum einen dem Zweck, die Haushaltskasse unserer Kund*innen zu entlasten, und zum anderen, generell weniger Erdgas zu verbrauchen.denn aktuell verfügen wir nur über begrenzte Mengen an Gas, mit denen wir sorgsam umgehen müssen. Mit den derzeit niedrigen Gasflüssen aus Nord Stream 1 müssen nicht nur die bereits vertraglich vereinbarten Mengen an den Endkunden geliefert werden - es müssen auch die Speicher aufgefüllt werden, um letztendlich die Gasversorgung über den bevorstehenden Winter sicherzustellen. Daher sollte im Moment jeder verstärkt auf seinen Verbrauch achten.denn bekommen wir keine oder zu wenig Energie, können wir sie auch nicht an unsere Kund*innen liefern. Mit jeder eingesparten Kilowattstunde stellen wir also ein Stückchen mehr Sicherheit her. Die steigenden Preise, die zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung pro Haushalt führen werden, verstärken gegebenenfalls auch soziale Spannungen im Land – vor allem, wenn sich die Kund*innen damit alleingelassen fühlen. Auch hier möchten wir Verantwortung übernehmen und unsere Kund*innen dabei unterstützen, Energie zu sparen bzw. ihnen entsprechende Hilfsangebote zukommen lassen.
  6. Gern stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung. Kontaktieren Sie gern Ihre*n eins-Ansprechpartner*in oder melden Sie sich unter sales@eins.de. Außerdem können Sie sich an den Netzbetreiber inetz wenden. Diesem sollten auch die entsprechenden Kontakte aus Ihrem Unternehmen sowie Informationen zur Erreichbarkeit vorliegen, um notfalls eine enge Abstimmung mit Ihnen durchführen zu können. Den Kontakt hierzu finden Sie auch in Ihren entsprechenden Vertragsunterlagen.

  7. Gaskund*innen erhalten im Monat Dezember 2022, spätestens im Januar 2023, eine staatliche Soforthilfe. Die tatsächliche Soforthilfe basiert auf einem Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs, der im September 2022 prognostiziert wurde. Die Höhe der Soforthilfe errechnet sich aus diesem angenommenen Verbrauch auf Basis des am 1. Dezember 2022 gültigen Preises. Sie wird in Ihrer nächsten Jahresrechnung ausgewiesen. So erhalten Sie die Soforthilfe: SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung): Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, ziehen wir den Abschlag für Dezember nicht ein bzw. überweisen Ihnen den Betrag in Höhe der staatlichen Soforthilfe. Sie müssen nichts weiter tun. Überweisung (einschl. Dauerauftrag): Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise per Überweisung oder über einen Dauerauftrag, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten. Falls Sie versehentlich doch eine Abschlagszahlung für Dezember 2022 vornehmen, werden diese Abschlagszahlung und der Entlastungsbetrag der Bundesregierung in Ihrer nächsten Rechnung (Jahres- bzw. Schlussrechnung) berücksichtigt. Es geht Ihnen kein Geld verloren. Ihre Dezember-Soforthilfe in Abhängigkeit vom Abschlag: Sie sind Gaskundin oder Gaskunde mit Abschlag für Dezember oder Januar? Ist Ihre Abschlagszahlung im Dezember 2022 oder im Januar 2023 fällig, wird diese ausgesetzt. Sie sind Gaskundin oder Gaskunde mit Abschlag zu einem anderen Zeitpunkt? Gemäß Ihren Vertragsunterlagen ist kein Abschlag für Dezember oder Januar vorgesehen? Wir werden Ihnen den vorläufigen Entlastungsbetrag Erdgas („Dezember-Soforthilfe“) bei Vorliegen einer gültigen Bankverbindung spätestens bis zum 31. Januar 2023 gesondert überweisen. Wichtig: Die Soforthilfe entspricht nicht automatisch Ihrem vollen Abschlag, den Sie im Dezember 2022 bezahlen müssten. Die Soforthilfe kann also von Ihrem Dezemberabschlag abweichen. Sie kann darüber oder darunter liegen. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der tatsächliche Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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