FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Wir liefern Ihnen monatlich eine transparente Auswertung der dienstlichen Ladevorgänge – inklusive kWh, Preis und Zeitpunkt. Die eigentliche Erstattung an den Mitarbeitenden erfolgt durch Sie intern, basierend auf dieser Übersicht.
Ja. Alle Stromspeicher mit einer installierten Leistung von mehr als 4,2 kW, welche technisch grundsätzlich in der Lage sind, Strom aus dem Netz zu beziehen, sind zur Teilnahme verpflichtet. Hierfür ist es unerheblich, ob aufgrund des Messkonzepts, der EEG-Vergütung oder anderen Gründen kein Netzbezug vorgesehen ist bzw. erfolgen darf. Nahezu alle Stromspeicher, die heute zur PV-Eigenverbrauchserhöhung neu installiert werden, fallen somit unter die Regelungen.
Gern helfen Ihnen die Mitarbeiter*innen des eins-Kundenservice, wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen der Gestattung benötigen. Rufen Sie uns dafür unter der folgenden Nummer an: (0371) 525 5555. Die Mitarbeiter*innen füllen gemeinsam mit Ihnen am Telefon Ihre Gestattung aus. Im Anschluss daran erhalten Sie nochmal alle wichtigen Unterlagen per Post. Sie möchten Ihre Eigentümer-Gestattung von einer anderen Person in Ihrem privaten Umfeld ausfüllen lassen? Kein Problem. Dann benötigen wir lediglich einen Nachweis, dass diese Person in Ihrem Namen die Gestattung abgeben darf. Laden Sie die Vollmacht einfach bei der Abgabe der Gestattung hoch.
Sehr gern unterstützen wir Sie mit unserem Förderprogramm eins-Umweltbonus. Lesen Sie hier nach, wie es funktioniert. Weitere Informationen zu unserem Förderprogramm finden Sie hier.
Die Gesamtkosten einer Photovoltaikanlage setzen sich aus unterschiedlichen Kostenpunkten zusammen. Hierzu zählen die Ausgaben für die Solarzellen, das Montagesystem, den Wechselrichter, der den produzierten Gleichstrom in Wechselstrom konvertiert, die Verkabelung und letztendlich die Kosten für die Installation selbst.
Darüber hinaus können neben den reinen Installationskosten zusätzlich weitere Kosten entstehen, beispielsweise für die Planung der Anlage, eventuell erforderliche Baugenehmigungen, die Anbindung an das Stromnetz sowie Wartung und Instandhaltung der Anlage.
Die Ausgaben für die Installation einer Photovoltaikanlage hängen außerdem von verschiedenen Faktoren ab. Hier spielen die Größe der Anlage, die spezifischen Gegebenheiten Ihrer Immobilie, die verwendeten Materialien, die Komplexität der Installation und der Standort eine entscheidende Rolle bei der Preisgestaltung. Im Allgemeinen können Sie mit Kosten zwischen 1.200 und 2.000 € pro installiertem Kilowatt Peak (kWp) kalkulieren. Der Kilowattpeak ist die Maßeinheit für die Nennleistung von Photovoltaikanlagen. Sie gibt an, wie viel Leistung die Anlage unter idealen Bedingungen erzeugen kann. Je höher der kWp-Wert, desto mehr Strom kann die Anlage generieren und desto höher sind normalerweise auch die Installationskosten.
Die Kosten für die Installation einer Photovoltaikanlage können Sie durch verschiedene Förderprogramme und Steuervorteile mindern. Je nach Land und Region gibt es verschiedene Förderprogramme, die einen Anteil der Installationskosten decken oder günstige Kredite für die Finanzierung der Anlage bereitstellen. Einen Überblick dazu finden Sie auf unserer Seite „Förderungen für Photolvoltaikanlagen“.
Der jeweilige Netzbetreiber entscheidet über die Art und Weise der Dimmung, das kann auch ein gleichzeitiges Dimmen mehrerer Geräte bedeuten.
Bitte lesen Sie den Zählerstand selbst ab. Hinterlassen Sie den Stand gut sichtbar für den Ableser an der Tür oder teilen Sie uns den Zählerstand einfach Online über unseren eins-Onlineservice, oder telefonisch unter (0371) 525 - 2525 mit.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.