FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Alle Anliegen zum Thema Strom, Erdgas und Wasser senden Sie ganz einfach an: kundenservice@eins.de

    Für Fragen zu Telefon, Internet und Fernsehen schreiben Sie bitte an: breitband@eins.de

  2. Sie können Ihre Rufnummer zu eins mitnehmen. Die Rufnummernportierung können Sie bequem im Bestellprozeess Ihres Internetvertrages beauftragen. In dem Fall übernimmt eins die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter. Nur so können wir einen reibungslosen Übergang sicherstellen.

  3. „Gemeinsam Energie sparen” dient zum einen dem Zweck, die Haushaltskasse unserer Kund*innen zu entlasten, und zum anderen, generell weniger Erdgas zu verbrauchen.denn aktuell verfügen wir nur über begrenzte Mengen an Gas, mit denen wir sorgsam umgehen müssen. Mit den derzeit niedrigen Gasflüssen aus Nord Stream 1 müssen nicht nur die bereits vertraglich vereinbarten Mengen an den Endkunden geliefert werden - es müssen auch die Speicher aufgefüllt werden, um letztendlich die Gasversorgung über den bevorstehenden Winter sicherzustellen. Daher sollte im Moment jeder verstärkt auf seinen Verbrauch achten.denn bekommen wir keine oder zu wenig Energie, können wir sie auch nicht an unsere Kund*innen liefern. Mit jeder eingesparten Kilowattstunde stellen wir also ein Stückchen mehr Sicherheit her. Die steigenden Preise, die zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung pro Haushalt führen werden, verstärken gegebenenfalls auch soziale Spannungen im Land – vor allem, wenn sich die Kund*innen damit alleingelassen fühlen. Auch hier möchten wir Verantwortung übernehmen und unsere Kund*innen dabei unterstützen, Energie zu sparen bzw. ihnen entsprechende Hilfsangebote zukommen lassen.
  4. Gern stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung. Kontaktieren Sie gern Ihre*n eins-Ansprechpartner*in oder melden Sie sich unter sales@eins.de. Außerdem können Sie sich an den Netzbetreiber inetz wenden. Diesem sollten auch die entsprechenden Kontakte aus Ihrem Unternehmen sowie Informationen zur Erreichbarkeit vorliegen, um notfalls eine enge Abstimmung mit Ihnen durchführen zu können. Den Kontakt hierzu finden Sie auch in Ihren entsprechenden Vertragsunterlagen.

  5. Gaskund*innen erhalten im Monat Dezember 2022, spätestens im Januar 2023, eine staatliche Soforthilfe. Die tatsächliche Soforthilfe basiert auf einem Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs, der im September 2022 prognostiziert wurde. Die Höhe der Soforthilfe errechnet sich aus diesem angenommenen Verbrauch auf Basis des am 1. Dezember 2022 gültigen Preises. Sie wird in Ihrer nächsten Jahresrechnung ausgewiesen. So erhalten Sie die Soforthilfe: SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung): Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, ziehen wir den Abschlag für Dezember nicht ein bzw. überweisen Ihnen den Betrag in Höhe der staatlichen Soforthilfe. Sie müssen nichts weiter tun. Überweisung (einschl. Dauerauftrag): Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise per Überweisung oder über einen Dauerauftrag, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten. Falls Sie versehentlich doch eine Abschlagszahlung für Dezember 2022 vornehmen, werden diese Abschlagszahlung und der Entlastungsbetrag der Bundesregierung in Ihrer nächsten Rechnung (Jahres- bzw. Schlussrechnung) berücksichtigt. Es geht Ihnen kein Geld verloren. Ihre Dezember-Soforthilfe in Abhängigkeit vom Abschlag: Sie sind Gaskundin oder Gaskunde mit Abschlag für Dezember oder Januar? Ist Ihre Abschlagszahlung im Dezember 2022 oder im Januar 2023 fällig, wird diese ausgesetzt. Sie sind Gaskundin oder Gaskunde mit Abschlag zu einem anderen Zeitpunkt? Gemäß Ihren Vertragsunterlagen ist kein Abschlag für Dezember oder Januar vorgesehen? Wir werden Ihnen den vorläufigen Entlastungsbetrag Erdgas („Dezember-Soforthilfe“) bei Vorliegen einer gültigen Bankverbindung spätestens bis zum 31. Januar 2023 gesondert überweisen. Wichtig: Die Soforthilfe entspricht nicht automatisch Ihrem vollen Abschlag, den Sie im Dezember 2022 bezahlen müssten. Die Soforthilfe kann also von Ihrem Dezemberabschlag abweichen. Sie kann darüber oder darunter liegen. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der tatsächliche Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet.

  6. Wenn an Ihrer Verbrauchsstelle ein klassischer Eintarifzähler verbaut ist, so muss dieser in einen Mehrtarifzähler mit integriertem Tarifschaltgerät oder in einen intelligenten Stromzähler mit integriertem Tarifschaltgerät umgerüstet werden. Bei dem Mehrtarifzähler handelt es sich um einen Drehstromzähler mit zwei Zählwerken.der intelligente Zähler hingegen ist mit einer Powerline Communication ausgestattet, über welche Sie Ihre Verbrauchsdaten in Echtzeit online in einem Portal einsehen können. Durch das im jeweiligen Zähler integrierte Tarifschaltgerät kann festgestellt werden, welcher Anteil Ihres Verbrauchs in welcher Tarifzeit anfällt. Dabei wird unterschieden zwischen Hochtarif bzw. Haupttarif (HT) und Niedertarif bzw. Nebentarif (NT). Das Tarifschaltgerät ist somit die Voraussetzung für die Abrechnung unterschiedlicher Arbeitspreise. Die konkreten Hochtarif- und Niedertarif-Zeiten legt dabei der grundzuständige Netzbetreiber fest. Die konkreten Schaltzeiten für einsstrom E-Mobil im Netzgebiet der inetz GmbH sind: Montag bis Freitag von 22 bis 6 Uhr und Samstag bis 6 Uhr und ab 13 Uhr, sowie den gesamten Sonntag. Die konkreten Schaltzeiten für einsstrom E-Mobil im Netzgebiet der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH sind: Montag bis Freitag von 22 bis 6 Uhr und Samstag sowie Sonntag bis 8 Uhr und ab 13 Uhr. Änderungen der Schaltzeiten kann der jeweilige Netzbetreiber festlegen.

  7. Kurzfristig macht es die angespannte geopolitische Lage erforderlich, neue Importmöglichkeiten zu schaffen und die Versorgung weiter zu diversifizieren. Zudem sollten schnell eigene LNG-Anlandepunkte für verflüssigtes Erdgas in Deutschland gebaut werden. Diese müssen so gebaut sein, dass sie H2-ready und damit zukunftssicher sind. Wasserstoff kann Erdgas in der Zukunft ergänzen und eine CO2-neutrale und sichere europäische Versorgung ermöglichen.der Einstieg in erneuerbare Gase sollte jetzt noch schneller vorangetrieben werden. Darüber hinaus benötigen wir ähnlich wie beim Erdöl eine strategische Gasreserve für Notfallsituationen, um sicherzustellen, dass auch im Ernstfall die Gasspeicher immer ausreichend gefüllt sind. Hierbei sollte ein möglichst marktbasierter Ansatz gewählt werden, um die Kosten der Reservehaltung so gering wie möglich zu halten. Wichtiger denn je ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland, um unabhängiger von Energieimporten zu werden. Neben dem schnellen Ausbau von Windenergie und Photovoltaik umfasst dies auch eine Biogas-Ausbau-Offensive. Nachhaltiges Biogas kann lokal erzeugt und ganz einfach in das vorhandene Erdgas-Verteilnetz eingespeist werden. eins gestaltet seit Jahren die Energiewende vor Ort und hat bereits zahlreiche Projekte erfolgreich realisiert, u. a. Windkraft- und Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlage, Batteriespeicher und andere.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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