FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. eins bietet verschiedene Produkte an. Nutzen Sie ganz einfach unseren Produktfinder - prüfen Sie die Verfügbarkeit unserer Produkte und finden Sie Ihr Produkt.

    Oder lassen Sie sich von uns beraten. Rufen Sie uns gern - (0371) 525 - 2525 - oder vereinbaren Sie einen Termin.

  2. Wenn Ihre STB nicht startet, schalten Sie die Box bitte kurz aus. Hilft das nicht, trennen Sie die Box vom Strom und halten Sie den Power-Knopf" vorne auf der Box für 10 Sekunden gedrückt, während Sie gleichzeitig den Stecker wieder einstecken. Die Box ist gestartet, aber Sie können nicht fernsehen? Bitte stellen Sie sicher, dass die STB Zugang zum Internet hat. "
  3. Schön, dass Sie danach fragen. Eine effizienter Umgang lohnt sich doppelt. Sie sparen Kosten und schonen gleichzeitig unsere Umwelt. Gern haben wir für Ihr zu Hause ein paar Tipps zusammengestellt. Hier geht’s lang.

  4. Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (steuVE) haben im Rahmen der Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezugs die folgenden Pflichten:

    • Mitteilung der Inbetriebnahme einer neu errichteten Anlage gegenüber dem Netzbetreiber (§ 19 Abs. 2 NAV) über den Elektroinstallateur;
    • Abschluss einer § 14a-Vereinbarung mit dem Netzbetreiber, wobei Modul 1 automatisch gilt;
    • Auswahl für jede steuVE, ob Direktansteuerung oder Steuerung mittels smartem Energiemanagement;
    • Sicherstellung, dass die für das Mess- bzw. Steuerungskonzept erforderlichen technischen Einrichtungen eingebaut werden und jederzeit technisch betriebsbereit sind;
    • Sicherstellung der unverzüglichen Umsetzung des Steuerbefehls durch Anpassung der Anlage;
    • Sicherstellung, dass der vorgegebene netzwirksame Leistungsbezug nicht überschritten wird;
    • Sicherstellung, dass im Fall konkurrierender Anforderungen mit anderweitigen Steuerungsmaßnahmen, insbesondere marktlicher Laststeuerung, dem Steuerbefehl des Netzbetreibers stets Vorrang eingeräumt wird;
    • Spätestens ab dem 01.03.2025 sind Betreiber einer steuVE zur internen Dokumentation verpflichtet, um bei Bedarf nachzuweisen, dass die vom Netzbetreiber vorgegebene Leistungsreduzierung wirksam umgesetzt worden ist. Er hat also sicherzustellen, dass seine Anlage nicht nur ordnungsgemäß installiert und betriebsbereit ist, sondern auch, dass sie Steuerungssignale empfangen, umsetzen und dokumentieren kann. Die Daten sind zwei Jahre vorzuhalten und der Bundesnetzagentur oder auf Verlangen des Netzbetreibers im Fall berechtigter Zweifel vorzulegen;
    • Mitteilung einer geplanten leistungswirksamen Änderung oder Außerbetriebnahme einer steuVE an den Netzbetreiber (über den Elektroinstallateur)
  5. Die Bundesregierung hat für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 eine Umsatzsteuersenkung auf 7% beschlossen. Wir geben die Senkung entsprechend der seit 25. Oktober 2022 veröffentlichten gesetzlichen Vorgaben an alle Erdgas-, Fern- und Nahwärmekund*innen weiter.

    Die Umsatzsteuer von 7 % gilt für Leistungen, die untrennbar mit der Belieferung von Gas über das Erdgasnetz verbunden sind. Das bedeutet, dass wir die reduzierte Umsatzsteuer auf Ihre gesamte Gasrechnung übertragen. Zusätzlich gilt die befristete Senkung der Umsatzsteuer für Wärme (Fern- und Nahwärme). Auch Nebenkosten wie Wiederanschlusskosten werden auf 7 % Umsatzsteuer umgestellt.

    Ab 1. April 2024 gilt wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 %.

    Sie müssen nichts weiter tun, wir kümmern uns um die Umsetzung.

  6. Selbstverständlich bleiben alle im Haus vorhandenen Kommunikationsnetze unangetastet und weiter in Betrieb, egal ob Internet, Fernsehen oder Telefon. Bestehende Verträge mit Internet- und Fernseh-Anbietern bleiben vom Netzausbau unbeeinflusst. Für den Glasfaseranschluss erhalten Sie eine separate Anschlussdose, die erst aktiviert wird, wenn Sie ein glasfaserbasiertes Produkt buchen. Vorhandene Technik wie Computer, Fernseher oder Telefon können weiter genutzt werden. Einzig der Router muss für die hohen Übertragungsraten geeignet sein.
  7. Ja, viele Wärmepumpenmodelle bieten eine Kühlfunktion, mit der Sie Ihr Zuhause im Sommer angenehm temperieren können, indem die Funktionsweise umgekehrt wird.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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