FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Abwasser ist der Oberbegriff für Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Lesen Sie alles wichtige dazu hier.

  2. Die Versorgung der privaten Haushalte mit Gas ist gesichert. Wohingegen die Lage in 2022/2023 noch ernst war, hat sich das jetzt wieder entspannt.

    Rückblick: Durch das Ausrufen der Alarmstufe im Juni 2022 sendete die Bundesregierung ein klares Signal an alle Verbraucherinnen und Verbraucher, wo es möglich ist Energie einzusparen. Wir alle – Privathaushalte, Betriebe und Kommunen – konnten einen Beitrag leisten, die Versorgung im kommenden Winter zu sichern. eins hat die von der Bundesregierung angestoßenen Initiativen zum Energiesparen unterstützt und stellte Informationen und Beratungsangebote zu den Themen Energieeffizienz und Energieeinsparung bereit. Gleichzeitig trafen wir Vorsorgemaßnahmen und bereiteten uns auf eine mögliche Gasmangellage im kommenden Winter vor. Es wurde ein Krisenstab eingerichtet und wir waren in engem Austausch mit Behörden und Verbänden.

    Auch wenn sich die Lage wieder entspannt hat - Energiesparen sollten wir weiterhin.

  3. Wir überweisen den Zuschuss in Höhe von 100 Euro brutto innerhalb von zwei bis vier Wochen auf das von Ihnen angegebene Konto.
  4. Russland ist ein wichtiges Erdgas-Importland für Deutschland – aber keineswegs das einzige. Norwegen und die Niederlande haben zusammen einen ähnlich hohen Anteil an der deutschen Erdgasversorgung. Und die eigenen deutschen Vorkommen tragen ebenfalls rund 6 Prozent zur benötigten Nettomenge bei. Außerdem verfügt Deutschland über die größten Erdgasspeicherkapazitäten in der EU. Kurzfristige Lieferausfälle oder Engpässe einzelner Importländer könnten von Deutschland also aufgefangen werden.
  5. Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer auf Strom im deutschen Steuergebiet (Bundesrepublik Deutschland ohne Büsingen und ohne die Insel Helgoland). Die Stromsteuer wird in voller Höhe an den Bund abgeführt.

    Die Steuer beträgt seit 2003 unverändert 2,05 Cent pro Kilowattstunde.

  6. Die Bundesregierung hat wegen der extrem gestiegenen Beschaffungspreise für Erdgas unter anderem die Gasbeschaffungsumlage beschlossen, die die Mehrkosten auf alle Gaskunden pauschal gleich verteilt. Somit muss jedes Energieversorgungsunternehmen die Umlage abführen. Die Umlage erhalten Unternehmen, die bisher Gas in Russland eingekauft und an hiesige Versorger verkauft haben (= Gasimporteure). Die Bundesregierung will sie mit dem entsprechenden Gesetz finanziell stützen, weil Russland nicht die vereinbarten Gasmengen nach Deutschland liefert und das Gas nun teuer an anderen Stellen eingekauft werden muss. Einige Unternehmen, wie RWE und Shell (in Ihrer Funktion als Gasimporteur) verzichten darauf. eins erzielt mit dieser Umlage keinerlei Gewinne.
  7. Schauen Sie hier doch gleich einmal nach, ob bei Ihnen Internet von eins anliegt.

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Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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