FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Wir bieten unseren Kunden Produkte mit einer Preissicherheit* von bis zu 2 Jahren an. Mit unserem einserdgas Fix24 oder einserdgas Fix12 sichern Sie sich nicht nur günstige Preise - damit können Sie auch Ihre Kosten langfristig planen.
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* Von der Preissicherheit ausgenommen sind Änderungen von Netznutzungsentgelten, Kosten des Messstellenbetriebes, der Umsatz- und Erdgassteuer, die Mehrbelastungen aufgrund der Einführung eines Emissionshandelssystems für Wärme und Verkehr auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (CO2-Preis), die Gasspeicherumlage sowie zusätzliche hoheitlich auferlegte Belastungen und außervertragliche Anpassungen gemäß dem Energiesicherungsgesetz.
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- Im Falle einer Gasmangellage greifen in Europa existierende Sicherungsmechanismen. In Deutschland regelt der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ die Versorgung im Krisenfall: Dieser ermöglicht deutschen Behörden bei gravierenden Marktverwerfungen und Versorgungskrisen weitreichende Eingriffe in den Markt, um die Gasversorgung in Deutschland zu sichern. Um eine lokale Engpasssituation bzw. eine nationale Gasmangellage zu verhindern, zu reduzieren bzw. zu beheben, können sowohl freiwillige Maßnahmen (z. B. Einsparmaßnahmen bzw. freiwillige Abschaltungen) als auch hoheitlich angeordnete Maßnahmen (Kontingentierung, Netzabschaltungen) zum Tragen kommen.der „Notfallplan Gas“ unterscheidet drei Krisenstufen mit unterschiedlich tiefen Eingriffen in das nationale Versorgungssystem: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe. In den ersten beiden Krisenstufen sichern markt- und netzbezogene Maßnahmen der Netzbetreiber die Versorgung. Marktbezogene Maßnahmen sind vertragliche Regelungen zumeist zwischen Großverbrauchern und Netzbetreibern, z. B. die Umschaltung auf alternative Energieträger oder die Ausübung von Unterbrechungsoptionen. Unter netzbezogenen Maßnahmen versteht man zum Beispiel Schalthandlungen im Versorgungsnetz, die in Betracht kommen, wenn zwar genügend Gasmengen zur Verfügung stehen, sich aber durch eine Einschränkung russischer Gasmengen die Lastflüsse ändern. In diesen ersten beiden Krisenstufen erfolgt stets eine enge Abstimmung der Netzbetreiber mit Bundesbehörden und Bundeswirtschaftsministerium. Sollten die netz- und marktbasierten Maßnahmen nicht ausreichen, kann die Bundesregierung per Rechtsverordnung die sogenannte Notfallstufe ausrufen. Dies passiert, wenn die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört ist. In der Notfallstufe wird das Instrumentarium des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) und Gassicherungsverordnung (GasSV) wirksam. Mit dem Inkrafttreten dieses Notfallregimes werden die Bundesnetzagentur und Länderbehörden zu Lastverteilern und können Zwangsmaßnahmen anordnen, zum Beispiel die Leistungsreduzierung bzw. Abschaltung von nicht-systemrelevanten Gaskraftwerken oder Industriekunden, um sicherzustellen, dass auch im Notfall Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Privatkunden weiter mit Gas beliefert werden.
In der Regel wird bereits bei der Installation von Trinkwasserleitungen im Haus auf die anerkannten Regeln der Technik geachtet, um stagnierendes Trinkwasser zu vermeiden. Während der Nutzung ist ein bestimmungsgemäßer Betrieb der Trinkwasseranlage zu gewährleisten. In Altbauten empfiehlt es sich, nicht genutzte Leitungsstränge abzutrennen. Wenn es doch einmal zur Stagnation von Wasser kommt sollte das nach einer Stehzeit zuerst entnommene Wasser nur für unbedenkliche Zwecke wie Reinigungsarbeiten etc. verwendet und nicht konsumiert werden.
Wir informieren im Gemeindeblatt, wenn die Bauarbeiten in Ihrer Gemeinde starten. Die Information zur Begehung auf Ihrem Grundstück, erfolgt vor Beginn durch ein beauftragtes Unternehmen. Bitte unterstützen Sie den reibungslosen Bauablauf indem Sie Ihre Kontaktdaten bei der Gestattung angeben und über diese Kommunikationswege erreichbar sind. Zum Termin wird das Grundstück und die Immobilie angeschaut, um die Verlegung der Glasfaserkabel abzustimmen. Mit den Eigentümern werden dabei die Montagemöglichkeiten für Ihre Immobilie abgestimmt. Das wird in einem sogenannten "Verlegekonzept" dokumentiert und von beiden Seiten unterzeichnet. Erst dann beginnen die Arbeiten auf dem Grundstück. Berücksichtigt werden sämtliche Bauvorschriften und auch Vorgaben des Denkmalschutzes. Wie der Ausbaustand in Ihrer Gemeinde ist erfahren Sie auf der jeweiligen Seite in den Ausbaugebieten. Weitere Informationen zum Ausbau finden die auf eins.de/glasfaserausbau
Solaranlagen sind eine grüne und nachhaltige Energiequelle, die in den letzten Jahren aufgrund der fortschreitenden Umweltprobleme und der steigenden Kosten für fossile Brennstoffe immer beliebter geworden ist. Sie ermöglichen es uns, die fast unerschöpfliche Energie der Sonne zu nutzen und in eine Form umzuwandeln, die wir in unserem täglichen Leben verwenden können.
Die am weitesten verbreitete Art von Solaranlagen sind Photovoltaikanlagen. Diese Anlagen bestehen aus Solarzellen, die Sonnenlicht direkt in elektrischen Strom umwandeln. Der erzeugte Strom kann entweder direkt genutzt oder in Batterien gespeichert werden, um auch bei fehlendem Sonnenlicht eine Stromversorgung zu gewährleisten. Photovoltaikanlagen sind in der Regel auf Dächern von Gebäuden oder auf Freiflächen installiert und sind eine immer häufiger genutzte Lösung zur Reduzierung der Abhängigkeit von Stromnetzen und fossilen Brennstoffen.
Eine andere Art von Solaranlagen sind solarthermische Anlagen. Sie konzentrieren das Sonnenlicht, um Wärme zu erzeugen. Diese Wärme kann dann zur Erzeugung von Dampf genutzt werden, der wiederum eine Turbine antreibt, um Strom zu erzeugen. Solarthermische Anlagen können auch zur direkten Erwärmung von Wasser oder Luft für den Einsatz in Gebäuden oder industriellen Prozessen genutzt werden.
Darüber hinaus gibt es auch konzentrierende Solaranlagen, die dazu dienen, Sonnenlicht auf einen kleinen Bereich zu fokussieren und dadurch extrem hohe Temperaturen zu erzeugen. Diese hohen Temperaturen können genutzt werden, um einen Wärmeträger zu erhitzen, der dann eine Dampfturbine antreibt und so Strom erzeugt. Die Wahl der Art der Solaranlage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie den klimatischen Bedingungen, dem verfügbaren Platz und den spezifischen Energiebedürfnissen. Unabhängig von der Art der Anlage tragen alle Solaranlagen dazu bei, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.
- In Chemnitz werden derzeit etwa 68. 000 Haushalte sicher und zuverlässig mit Fernwärme versorgt. Außerdem liegt Fernwärme unter anderem in Bad Elster, Wilkau-Haßlau, Limbach-Oberfrohna, Brand-Erbisdorf, Thalheim, Hartmannsdorf, Niederbobritzsch und Sebnitz an. Auch in diesen Ort stellt eins die Wärmeversorgung über Fernwärme sicher.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.