FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Der Notfallplan Gas unterscheidet drei Krisenstufen: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe. Frühwarn- und Alarmstufe – Markt kann Störung noch allein bewältigenIn den ersten beiden Krisenstufen sichern marktbasierte Maßnahmen die Versorgung, z. B. die Umschaltung auf alternative Energieträger, die Ausübung von Unterbrechungsoptionen oder Schalthandlungen im Versorgungsnetz. In diesen ersten beiden Krisenstufen erfolgt stets eine enge Abstimmung der Netzbetreiber mit Bundesbehörden und Bundeswirtschaftsministerium. Notfallstufe – Staat greift ein, Bundesnetzagentur verteiltSollten die marktbasierten Maßnahmen nicht ausreichen, kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen. Das passiert, wenn die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört ist. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) kann dann hoheitliche Maßnahmen durchführen, die durch die Netzbetreiber, so z. B. auch durch unsere Netztochter inetz, ausgeführt werden müssen. Zwangsmaßnahmen sind zum Beispiel die Leistungsreduzierung bzw. Abschaltung von nicht-systemrelevanten Gaskraftwerken oder Industriekunden, um sicherzustellen, dass auch im Notfall Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Privatkunden weiter mit Gas beliefert werden.
  2. Für registrierte Nutzer*innen stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung:

    • SEPA‑Lastschrift
    • Kreditkarte
  3. Der russische Staatskonzern Gazprom hat seine Gaslieferungen nach Polen und Bulgarien zum 27. 04. 2022 eingestellt. Als Begründung werden ausbleibende Zahlungen in Rubel genannt. Auf die Versorgungssicherheit in Deutschland hat das zum aktuellen Zeitpunkt keine Auswirkungen, wie das Bundeswirtschaftsministerium bestätigt. Gleichwohl beobachten Energiebranche und Politik die weiteren Entwicklungen sehr genau.
  4. Zum Vergleich: 23 Milliarden Kubikmeter Fassungsvolumen der Speicher auf der einen Seite und ein Jahresverbrauch von 86,5 Milliarden Kubikmeter (Quelle: Statista 2020) auf der anderen Seite. Zur Beantwortung der Frage ist entscheidend, wieviel Erdgas aus anderen Importländern zur Verfügung steht und wie hoch der Gasverbrauch, also die Nachfrage von Privathaushalten und Industrie in Deutschland ist. Privathaushalte machen im Durchschnitt 31 Prozent des Gasverbrauchs in Deutschland aus – insbesondere fürs Heizen.deshalb schwankt die Nachfrage über die Jahreszeiten stark: Im Sommer verbrauchen Privathaushalte wenig, im Winter naturgemäß viel. In der kalten Jahreszeit fließen gut zwei Drittel des gesamten Gasbedarfs durch die Leitungen.dementsprechend befindet sich in den Händen der Verbraucherinnen und Verbraucher auch der stärkste Hebel: Sie können die Folgen eines Gasembargos oder -lieferstopps erheblich mildern, wenn sie freiwillig ihren Verbrauch reduzieren. Jeder eingesparte Kubikmeter Gas hilft.
  5. Durch den Notfallplan Gas soll auch im Krisenfall die Versorgung gesichert werden. Dabei steht die Versorgung besonders geschützter Kunden im Vordergrund. Zu den gesetzlich geschützten Kunden gehören alle Haushaltskunden sowie kleine und mittlere Unternehmen, deren Verbrauch über sogenannte standardisierte Lastprofile gemessen wird, grundlegende soziale Dienste und unter bestimmten Voraussetzungen auch Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Haushaltskunden liefern.
  6. Sobald die von Ihnen geworbene Person einen Vertrag – unabhängig davon, ob es sich um Internet, Strom oder Erdgas handelt – erfolgreich abgeschlossen hat, erhalten Sie die entsprechenden Punkte innerhalb von vier Wochen gutgeschrieben.

     
     
     
  7. Bei der Fernseh-Option handelt es sich um ortsunabhängiges Fernsehen. Um diese Option zu nutzen, benötigen Sie einen eins@home-Internetvertrag. Erfahren Sie hier alles über waipu.tv.

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Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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