FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Das brauchen wir von Ihnen:

    • Ihren vollständigen Namen
    • Ihr Geburtsdatum
    • Ihre Telefonnummer
    • Ihre Adresse
    • die Zählernummer
    • die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)
    • Ihren aktuellen Lieferanten
    • den Zählerstand können Sie uns später hier nachreichen

    Aufgrund einer neu ab 6. Juni 2025 geltenden EU-Richtlinie können Anmeldungen nur noch in die Zukunft erfolgen. Denken Sie deshalb daran, sich rechtzeitig anzumelden -  mindestenst 14 Tage vorher.  Erfahren Sie hier mehr dazu.

  2. Die Abrechnung erfolgt einmal im Jahr. Der Termin zur Ablesung wird vom Netzbetreiber vorgegeben. Kurz darauf erstellen wir die Rechnung. Ihren Termin finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Rechnung.
  3. Im Ausnahmefall kann der Betrag des 1. Abschlags auf die 11 restlichen Beträge aufgeteilt werden. Somit erhöhen sich zwar diese Abschläge etwas, dafür müssen Sie jetzt aber keine 2 Beträge auf einmal zahlen. Oder vereinbaren Sie mit uns für die Rechnung eine Ratenzahlung.

    Melden Sie sich gern bei uns, wir suchen gemeinsam nach einer Lösung - 0371 525 2525.

  4. Nein, einzelne Haushalte können technisch nicht fernabgeschaltet werden. Ein Netzbetreiber kann einzelne Haushalte in seinem Gebiet nicht aus der Ferne abschalten. Technisch möglich wäre lediglich, den Druck aus der Ferne insgesamt zu reduzieren oder einzelne Stränge vom Netz abzuschalten – zum Beispiel ein Industriegebiet. Wenn es zu wenig Gas gibt, ergreifen die Netzbetreiber im ersten Schritt ohnehin netz- und marktbezogene Maßnahmen, um eine Gefährdung oder Störung der Gasversorgung zu beseitigen. Dazu gehört, dass Netzbetreiber sich untereinander abstimmen und Lastflüsse im Gasnetz optimieren. Erst wenn diese milderen Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig greifen, sind Netzbetreiber verpflichtet und berechtigt, den Gasfluss für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb der Netze anzupassen. Das heißt, es könnte in diesem Rahmen dazu kommen, dass Netzbetreiber den Gasbezug von Kunden reduzieren oder gar unterbrechen müssen. Abschaltungen wären das letzte Mittel. Dabei gilt: Privathaushalte, Wärmeversorger und soziale Dienste, wie Krankenhäuser und Pflegeheime, sind geschützte Kunden. Sie werden bei einer Gasmangellage vorrangig vor der Industrie versorgt – so ist es gesetzlich festgelegt. Von Abschaltungen wären zunächst also die nicht-geschützten Kunden betroffen: konkret die Industrie (im Fachjargon: RLM-Kunden). Sie werden vom Netzbetreiber aufgefordert, ihren Verbrauch gemäß den Vorgaben zu reduzieren. Erst wenn die Abschaltung der nicht-geschützten Kunden die Gasmangellage nicht lindert, kommt es zu weiteren Maßnahmen, die auch die Minderung des Gasbezugs bei oder gar die Abschaltung von geschützten Kunden umfassen könnte. Technisch erfolgt eine Abschaltung der Kunden, indem der Netzbetreiber einzelne Netzteile mit Absperrarmaturen vom Netz trennt. Da sich so aber meist nur einzelne Stränge mit vielen Kunden vom Netz abschalten ließen, würden die Netzbetreiber eher die Industrie auffordern, ihren Verbrauch zu reduzieren und so die Versorgung der Privathaushalte zu sichern.
  5. Im Gegensatz zum Strommarkt gibt es im Gasmarkt aktuell keine Herkunftsnachweise der beschafften Energiemengen. Dies hat zur Folge, dass wir als Gas-Lieferant leider keinen Einfluss darauf nehmen können, aus welchen Herkunftsländern wir das Gas beziehen. Vor der Gas-Krise stammten rund 40 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases aus Russland. Seitdem hat sich dieser Anteil verringert. Wichtige Herkunftsländer für in Deutschland verbrauchtes Gas sind außerdem Norwegen und die Niederlande.
  6. Sie sind neuer Eigentümer? Herzlichen Glückwunsch zur neuen Immobilie. Schicken Sie uns die Anmeldung bitte schriftlich (E-Mail/Brief/Fax). Wir benötigen von Ihnen:

    • die Anschrift Ihrer Immobilie
    • Ihren Name und Ihre Adresse (falls abweichend)
    • das Datum der Übernahme
    • den Zählerstand zum Datum der Übernahme
    • sehr gern eine Telefonnummer für Rückfragen
  7. Bisher gab es in Deutschland 2 Marktgebietsverantwortliche – GASPOOL Balancing Services und Net Connect Germany (NCG). Als Schritt zu einem einheitlichen Gasmarkt in Europa wurden diese beiden Marktgebiete zusammengelegt. Ab 10.10.2021 gibt es nur noch ein gemeinsames Marktgebiet für ganz Deutschland – Marktgebietsverantwortlicher ist Trading Hub Europe (THE). Das Ganze steht im Zusammenhang mit der 2017 novellierten Gasnetzzugangsverordnung, die eine Zusammenlegung der beiden Marktgebiete bis 1. April 2022 vorsieht. Diese Änderung hat Auswirkungen auf die Marktkommunikation, die Energiebilanzierung und die Abrechnung der Verträge. Nicht immer ist dabei ein reibungsloser Ablauf, vor allem in der Marktkommunikation zwischen Lieferanten und Netzbetreiber, gewährleistet. Das kann schlussendlich dazu führen, dass Ihr Wunschlieferant die Versorgung mit Erdgas nicht fortsetzen kann. Leider trifft es dann immer Sie, den Endverbraucher. Ihr Lieferant darf Sie nicht weiter beliefern. Das heißt natürlich nicht, dass Sie ohne Erdgas dastehen.denn Ihr Grund- und Ersatzversorger springt ein. Er beliefert Sie erst einmal für 3 Monate in der Ersatzversorgung – ein Vertrag, der jederzeit durch Sie kündbar ist. Wenn Sie innerhalb dieser 3 Monate nichts unternehmen, werden Sie in der Grundversorgung weiter beliefert – Sie müssen gar nichts tun. Gern beliefern wir Sie wieder mit Erdgas. Sagen Sie uns einfach Bescheid, wir kümmern uns darum, dass Ihr Vertrag mit eins fortgeführt wird. Rufen Sie uns unter (0371) 525 - 2525 an oder senden Sie uns eine E-Mail: lieferantwechsel@eins.de

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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