FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1.  

    E-Rechnungen müssen entsprechend den geltenden steuerlichen und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten archiviert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Rechnung während der Aufbewahrungsfrist vollständig, unverändert und lesbar beziehungsweise auswertbar bleibt. Bitte stimmen Sie Details gegebenenfalls mit Ihrer Steuerberatung oder Ihrem internen Rechnungswesen ab. 

  2. Nur wenige Router sind in der Lage, die optischen Signale aus der Glasfaser direkt zu verarbeiten. Nur wenn Sie einen Router mit itegriertem Glasfaser-Modem besitzen oder Sie diesen bei Tarifabschluss bei uns gekauft oder gemietet haben, wird der ONT nicht benötigt. Wir werden in diesem Fall eine Teilnehmeranschlussdose installieren. Von dortaus können Sie das Glasfaserkabel direkt mit Ihrem Router verbinden.

  3. Unser Ziel ist es, Energiepreise langfristig fair und nachvollziehbar zu gestalten. Wir beschaffen Energie vorausschauend und verantwortungsvoll, um Preisschwankungen möglichst gering zu halten und Planungssicherheit für unsere Kundinnen und Kunden zu schaffen.

  4. Diese Möglichkeiten gibt es:

    • Abbuchung - Sie erteilen uns ein SEPA-Lastschriftmandat und wir buchen ganz einfach und bequem zu den Fälligkeitsterminen von Ihrem Konto ab - Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
    • Barzahlen - Sie zahlen Ihre Rechnungen ganz einfach und bequem mit Ihrem Einkauf an der Kasse teilnehmender Einzelhandelsgeschäfte - mehr dazu erfahren Sie hier
    • Überweisung - Sie zahlen pünktlich zu den Fälligkeitsterminen Ihre Forderungen per Überweisung an uns - gern können Sie dafür auch einen Dauerauftrag einrichten.
  5. Der Austausch Ihres Zählers wird von einem geprüften Elektroinstallateur vorgenommen. Beim Einbau eines klassischen Mehrtarifzählers erstellt der Elektroinstallateur bei Ihnen vor Ort eine Anmeldung zum Netzanschluss (sog. ANA), mit der er beim zuständigen Netzbetreiber den erforderlichen Zählerwechsel in Auftrag gibt. Über die hierfür anfallenden Kosten informiert Sie gern unser Partner-Elektroinstallateur.

    Wird bei Ihnen hingegen ein intelligenter Zähler eingebaut, so ist eine Anmeldung zum Netzanschluss grundsätzlich nicht erforderlich. Wir geben den Zählerwechsel beim wettbewerblichen Messstellenbetreiber in Auftrag und er wird im Anschluss den Zählerwechsel in terminlicher Abstimmung mit Ihnen vornehmen.

    Bitte beachten Sie, dass die Zeit von Produktabschluss bis hin zur Durchführung des Zählerwechsels aufgrund mehrerer umfangreicher Prozesse einige Wochen in Anspruch nehmen kann.

  6. Schon heute kommen Netze mit 16 MBit/s und weniger an ihre technischen Leistungsgrenzen. Surfen in diesen Netzen mit mehreren Nutzern gleichzeitig, ist oft mit langen Ladezeiten oder ruckelndem Fernsehen verbunden. Die zunehmende Anwendung neuer Technologien benötigen immer mehr Leistung. Mit einem Glasfaseranschluss ist Ihre Immobilie schon heute für die Zukunft gewappnet. Physikalisch sind dem Potenzial von Glasfaser zur Übertragung kaum Grenzen gesetzt. Außerdem ist Glasfaser deutlich weniger störanfällig als Kupfer- oder Koaxialkabel. Informieren Sie sich auf unserer Website über den Glasfaserausbau von eins energie in sachsen. Dort können Sie auch nachschauen, ob wir für Ihre Immobilie einen Glasfaseranschluss realisieren können. Bei Interesse können Sie als Eigentümer die Genehmigung dafür über die Webseite abgeben. Weitere Vorteile von Glasfaserinternet erfahren Sie in unserem Blogbeitrag: "Glasfaser: nicht nur schneller, auch zukunftssicher"

    Nachdem der Eigentümer eine Gestattung (Einwilligung zum Glasfaserausbau) abgegeben hat, legen wir im Rahmen der Planungsphase den Verlauf der Trassen im öffentlichen Raum fest, inklusive der anzuschließenden Objekte.  Dabei ist es wichtig, Ihren individuellen Hausanschluss zu berücksichtigen. Dafür setzt sich zu gegebener Zeit das von eins beauftragte Tiefbauunternehmen mit Ihnen in Verbindung. Gemeinsam vereinbaren Sie einen Termin für die Grundstücksbegehung. Bei der Grundstücksbegehung wird der spätere Verlauf des Glasfaserkabels auf dem Grundstück dokumentiert (Verlegekonzept). Hier werden auch hilfreiche Informationen, wie Besonderheiten im Erdreich, aufgenommen. 
    In der anschließenden Bauphase verlegen wir die Glasfaser im öffentlichen Raum und auf Ihrem Grundstück. Im öffentlichen Raum geschieht das Verlegen des Kabels in der Regel als offener Tiefbau im Gehweg, aber andere Verlegemethoden sind möglich. Die Verlegung wird darüber hinaus mit dem zuständigen Wegebaulastträger abgestimmt.  Für die Abzweigung vom Gehweg zu Ihrer Hauswand heben wir einen schmalen Graben aus (circa 30 Zentimeter breit und 60 Zentimeter tief). Selbstverständlich verschließen wir den Graben im Anschluss und stellen den Ursprungszustand wieder her. 
    Im Mehrfamilienhaus montieren wir im Hausanschlussraum bzw. den Glasfaser-Abschlusspunkt. Von da aus erfolgt die Inhausverkabelung bis in jede Wohn- und Geschäftseinheit, um dort die Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose (also die Dose, an die sich Telefon oder Router anschließen lassen) zu installieren. Gleiches gilt fürs Einfamilienhaus, nur dass hier die Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose direkt neben den Glasfaser-Abschlusspunkt gesetzt wird.

  7.  

    Nein. Eine ZUGFeRD-Rechnung besteht nicht nur aus einem sichtbaren PDF. Sie enthält zusätzlich strukturierte XML-Daten, die in die Datei eingebettet sind. Gerade diese strukturierten Daten machen die elektronische Weiterverarbeitung möglich. 

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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