FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
- Die Stromversorgung in Deutschland beruht auf unterschiedlichen erneuerbaren sowie konventionellen Energieträgern. Gaskraftwerke hatten in Deutschland 2021 einen Anteil von rund 15 Prozent an der gesamten Bruttostromerzeugung. Erste Analysen mit Kurzfristperspektive zeigen, dass lediglich eine kleine Menge an Gas für Gaskraftwerke benötigt würde, die aufgrund ihrer Standorte im Hinblick auf die Systemsicherheit in den Stromnetzen als systemrelevant gelten. Diese genießen aufgrund ihrer Bedeutung für die Stromversorgung auch einen besonderen Status und würden in der Notfallstufe erst als allerletzte Handlungsoption des Bundeslastverteilers (BNetzA) im Gasbezug reduziert werden. Insofern stellen bereits die Regularien, die in dieser Krisensituation greifen, sicher, dass für die Stromversorgung abstrakte Gefahren aus einer Gasmangellage auf das absolute Minimum reduziert werden. Die Bundesregierung plant für den Fall einer Gefährdung des Gasversorgungssystems, den Anteil von Gaskraftwerken an der Stromerzeugung möglichst zu reduzieren und auf andere verfügbare Energieträger (insbesondere Kohle) auszuweichen, um mehr Gas für andere Verwendungen verfügbar zu haben. Zu diesem Zweck wurde das „Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften“ (Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz – EKBG) auf den Weg gebracht.
Kommunale Wärmeplanung ist ein umfassender und strategischer Prozess, der darauf abzielt, die Wärmeversorgung von Städten und Gemeinden auf eine klimaneutrale Basis zu überführen. Dieser Prozess ist ein wichtiger Bestandteil der lokalen Klimaschutzstrategien und trägt zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaziele bei.
Kommunale Wärmeplanung ist eng mit dem Heizungsgesetz und anderen relevanten Energie- und Umweltgesetzen verknüpft, die den rechtlichen Rahmen für den Einsatz und die Förderung erneuerbarer Energien vorgeben. In der kommunalen Wärmeplanung werden verschiedene Aspekte der Wärmeversorgung berücksichtigt. Dazu gehören die Analyse der aktuellen Wärmebedarfe und -quellen, die Identifizierung potenzieller erneuerbarer Energiequellen, die Planung der erforderlichen Infrastrukturen und Technologien sowie die Entwicklung effektiver Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Reduzierung des Wärmeverbrauchs.
Eine der Hauptaufgaben der kommunalen Wärmeplanung ist es, festzulegen, wo und wie in Zukunft erneuerbare Energien wie Fernwärme, Biogas oder Wasserstoff für die Wärmeversorgung eingesetzt werden sollen. Dabei werden beispielsweise mögliche Standorte für Fernwärmenetze, Biogasanlagen oder Wasserstoffproduktionsanlagen identifiziert und bewertet. Außerdem werden Konzepte für die Integration dieser erneuerbaren Energien in das bestehende Wärmeversorgungssystem entwickelt.
Die kommunale Wärmeplanung ist jedoch nicht nur eine technische und planerische Herausforderung, sondern auch eine soziale und politische Aufgabe. Sie erfordert eine enge Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren auf kommunaler Ebene, wie zum Beispiel den Stadtwerken, den Gebäudeeigentümern, den Stadtplanern und der Bevölkerung. Darüber hinaus erfordert sie auch politische Unterstützung und geeignete Förderinstrumente, um die erforderlichen Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu ermöglichen.
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