FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Von der Bundesregierung wurden zum 01. 10. 2022 2 neue Umlagen beschlossen – die Gasspeicherumlage nach § 35a ff. Energiewirtschaftsgesetzt (EnWG) und die Gasbeschaffungsumlage nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG). Die beiden Umlagen treten zum 01. 10. 2022 in Kraft. Gasspeicherumlage: Um genügend Erdgas für den Winter vorrätig zu haben, werden die Erdgasspeicher in Deutschland mit Hochdruck gefüllt. Die Kosten für die Befüllung der Speicher werden auf alle Gaskunden umgelegt. Dafür wurde die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG eingeführt. Sie beträgt 0,059 ct/kWh. Gasbeschaffungsumlage: Russland liefert weniger Erdgas.deshalb müssen viele Gasimporteure (von denen auch eins Erdgas bezieht) ersatzweise zu hohen Preisen Erdgas beschaffen. Damit die Versorgung weiter gesichert die Unternehmen nicht insolvent gehen, führte die Bundesregierung zum 1. Oktober 2022 die Umlage nach der Verordnung nach § 26 EnSiG ein. Sie beträgt 2,419 ct/kWh. Auch die Beschaffungskosten sind enorm gestiegen. Das wirkt sich ebenfalls auf den Erdgaspreis aus.
  2. Der Anschluss kann erst wieder freigeschalten werden, wenn alle rückständigen Forderungen, einschließlich der Sperr- und Wiederanschlusskosten bezahlt sind. Bitte überweisen Sie den geforderten Betrag und melden Sie sich dann bei uns. Wenn das Geld da ist, kümmern wir uns gleich darum, dass der Zähler wieder freigeschalten wird.

  3. Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zur Ablesung des Zählers zusammengestellt: 

    Zählerstand ablesen für Turnusrechnung

    Zählerstand ablesen für Endabrechnung

     

  4. Das können Sie ganz einfach und bequem selbst im eins-Onlineservice tun. Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden.

    Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: kundenservice@eins.de

  5.  

    Grundsätzlich ist die Angabe einer persönlichen E-Mail-Adresse möglich, wenn diese für den Rechnungsempfang vorgesehen ist. Wir empfehlen jedoch eine zentrale Funktionsadresse, damit Rechnungen unabhängig von einzelnen Personen zuverlässig zugestellt und verarbeitet werden können. 

  6. Grundsätzlich kann Energiemanagement überall dort sinnvoll sein, wo technische Anlagen relevante Energiemengen verbrauchen und mehr Transparenz über Betrieb, Verbrauch und Optimierungspotenziale geschaffen werden soll.

  7. Ja, grundsätzlich ist das möglich. Damit sich ein Speicher ohne Photovoltaikanlage jedoch lohnt, benötigen Sie einen dynamischen Stromtarif, bei dem Sie Strom zu günstigen Zeiten speichern können. Voraussetzung dafür ist ein Smart Meter, das die Verbrauchsdaten in Echtzeit erfasst und die intelligente Steuerung ermöglicht. Gern beraten wir Sie individuell.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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