FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Der Anschluss kann erst wieder freigeschalten werden, wenn alle rückständigen Forderungen, einschließlich der Sperr- und Wiederanschlusskosten bezahlt sind. Bitte überweisen Sie den geforderten Betrag und melden Sie sich dann bei uns. Wenn das Geld da ist, kümmern wir uns gleich darum, dass der Zähler wieder freigeschalten wird.
Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zur Ablesung des Zählers zusammengestellt:
Zählerstand ablesen für Turnusrechnung
Zählerstand ablesen für Endabrechnung
Das können Sie ganz einfach und bequem selbst im eins-Onlineservice tun. Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden.
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: kundenservice@eins.de
eins bietet verschiedene Produkte an. Nutzen Sie ganz einfach unseren Produktfinder und finden Sie Ihr Produkt.
Oder lassen Sie sich von uns beraten: 0371 525 2525 oder in einem persönlichen Gapräch in unserem Kundencenter - vereinbaren Sie doch gleich einen Termin.
Im Berechnungsnachweis auf Ihrer Rechnung finden Sie hinter dem Zählerstand eine Fußnote. Die erklärt, wie der Stand abgelesen bzw. ob er rechnerisch ermittelt wurde.
Schauen Sie sich unsere Musterrechnung an. Hier steht das nochmals detailliert für Sie erklärt.
- Die Bestellung des Powerline Communication (PLC) empfehlen wir, wenn Sie keine Internetverbindung in Ihrem Zählerplatz anliegen haben – denn nur mit einer funktionsfähigen Internetverbindung können Sie die ganzen Vorteile und digitalen Dienste des intelligenten Zählers auch nutzen.
Das Wachstumschancengesetz bezieht sich auf Leistungen, die zwischen Unternehmen abgerechnet werden - es handelt sich hierbei um sogenannte B2B-Geschäfte (Business to Business).
Für ausgehende Rechnungen besteht derzeit keine Verpflichtung zum Versand als E-Rechnung. Die von der Bundesregierung erstellte Übergangsregelegung zum Wachstumschancengesetzt besagt, dass im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 alle Rechnungsaussteller selbst entscheiden können, ob eine E-Rechnung ausgestellt wird.
eins stellt momentan noch keine E-Rechnungen aus.
Details zur Übergangsregelung können Sie auch im Fragen-Antworten-Katalog auf der Inernetseite des Bundesfinanministerium nachlesen: Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025.
Gern senden wir Ihnen sämtlichen Schriftverkehr per E-Mail zu. Dokumente, wie zum Beispiel Rechnungen, erhalten Sie dann als Anhang im pdf-Format. Stellen Sie die Versandart ganz einfach selbst um - im eins-Onlineservice.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.