FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Im öffentlichen Raum geschieht das Verlegen des Kabels in der Regel als offener Tiefbau im Gehweg, aber andere Verlegemethoden sind möglich. Die Verlegung wird darüber hinaus mit dem zuständigen Wegebaulastträger abgestimmt.
Für die Abzweigung von der Straße zu Ihrer Hauswand heben wir einen schmalen Graben aus (circa 30 Zentimeter breit und 60 Zentimeter tief). Selbstverständlich verschließen wir den Graben im Anschluss und stellen den Ursprungszustand wieder her. Dafür setzt sich zu gegebener Zeit das von eins beauftragte Tiefbauunternehmen mit Ihnen in Verbindung. Gemeinsam vereinbaren Sie einen Termin für die Grundstücksbegehung. Bei der Grundstücksbegehung wird der spätere Verlauf des Glasfaserkabels auf dem Grundstück dokumentiert (Verlegekonzept). Hier werden auch hilfreiche Informationen, wie Besonderheiten im Erdreich, aufgenommen.
In der Verfügbarkeitsprüfung sind alle Adressen hinterlegt, welche im Zuge des Glasfaser-Ausbaus in den Ausbaugebieten der eins mit Glasfaser erschlossen werden können (vollgeförderte Objekte und teilgeförderte Objekte). Sollte für Ihre Adresse kein Glasfaseranschluss verfügbar sein, Sie aber dennoch einen Glasfaser-Anschluss wünschen, können Sie uns dies darüber mitteilen. Indem Sie nach Eingabe der Adresse auf "Interessenten-Registrierung" klicken. Wir prüfen, ob ihr Grundstück im Rahmen der Netzverdichtung an das Glasfasernetz angeschlossen werden kann.
- Am 14. November 2022 hat der Bundesrat abschließend über die geplanten Soforthilfen für Gas und Wärmeversorgung entschieden. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier.
Ja, das empfehlen wir sogar. So vermeiden Sie eine Nachzahlung oder Rückerstattung in der nächsten Rechnung. Gern ermitteln wir für Sie einen angemessenen Betrag. Teilen Sie uns einfach Ihren aktuellen Zählerstand mit (telefonisch 0371 525 - 2525 oder per E-Mail an kundenservice@eins.de). Damit berechnen wir Ihren Abschlag anhand Ihres Verbrauches neu.
- Auch in Zukunft wird Gas eine wichtige Rolle im Wärmemarkt spielen. Gasbasierte Heizsysteme lassen sich sowohl mit konventionellem Erdgas als auch mit Biomethan und Wasserstoff betreiben. Die Beimischung klimaneutraler Gase in das Gasverteilnetz ist bereits heute gängige Praxis und wird in der Zukunft massiv ausgebaut werden. Die großen Heizungsbauer arbeiten an neuen gasbasierten Heiztechnologien, die komplett mit CO2-neutralem Wasserstoff betrieben werden können. Kurzum: Gasheizungen bleiben auch für die Zukunft eine sichere und wirtschaftlich sinnvolle Investition. Ein Gashausanschluss kann auch zukünftig für eine mit Wasserstoff betriebene Heizung genutzt werden.
Die Anschaffungskosten für eine Wärmepumpe variieren je nach Typ und Größe des Systems. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet in der Regel zwischen 8.000 und 15.000 Euro. Erdwärmepumpen und Wasser-Wasser-Wärmepumpen können teurer sein, da sie aufwändigere Installationen erfordern. Die Betriebskosten sind im Vergleich zu fossilen Heizsystemen deutlich niedriger und belaufen sich auf etwa 600 bis 1.000 Euro pro Jahr. Trotz der höheren Anfangsinvestition amortisieren sich die Kosten durch die geringeren Betriebskosten und die langen Lebensdauer von 20 Jahren oder mehr.
Das GEG, das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, besser bekannt als das "Heizungsgesetz", ist ein wichtiges Instrument in der deutschen Klimapolitik. Es wird derzeit vom Bundestag überarbeitet, um die Wärmeversorgung in Deutschland nachhaltiger zu gestalten und einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der angestrebten Klimaneutralität bis 2045 zu leisten.
Das Heizungsgesetz sieht eine Reihe von Maßnahmen und Vorschriften vor, die dazu dienen sollen, den Ausstoß von Treibhausgasen im Bereich der Gebäudewärme zu reduzieren. Eine der bedeutendsten Änderungen ist das Verbot des Einbaus neuer Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2024. Dies ist ein entscheidender Schritt, da der Einsatz von fossilen Brennstoffen zur Wärmeerzeugung einen erheblichen Anteil an den CO2-Emissionen in Deutschland ausmacht.
Neben dem Verbot neuer Öl- und Gasheizungen enthält das aktualisierte GEG auch Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien in Neubauten und Bestandsgebäuden. Dies bedeutet, dass Hausbesitzer und Bauherren in Zukunft zunehmend auf umweltfreundlichere Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseheizungen setzen müssen.
Darüber hinaus werden im GEG auch Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden festgelegt. Ziel ist es, den Energiebedarf von Gebäuden zu senken und somit den Bedarf an Heizenergie zu reduzieren. Hierzu gehören unter anderem Vorgaben zur Wärmedämmung und zur Effizienz der Heizsysteme. Die Überarbeitung des GEG ist ein wichtiger Schritt hin zu einer klimafreundlicheren Wärmeversorgung in Deutschland. Mit den neuen Bestimmungen und Vorgaben werden sowohl die Besitzer von Bestandsgebäuden als auch Bauherren dazu angehalten, ihre Immobilien nachhaltiger zu gestalten und so einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

