FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. In der Verfügbarkeitsprüfung sind alle Adressen hinterlegt, welche im Zuge des Glasfaser-Ausbaus in den Ausbaugebieten der eins mit Glasfaser erschlossen werden können (vollgeförderte Objekte und teilgeförderte Objekte). Sollte für Ihre Adresse kein Glasfaseranschluss verfügbar sein, Sie aber dennoch einen Glasfaser-Anschluss wünschen, können Sie uns dies darüber mitteilen. Indem Sie nach Eingabe der Adresse auf "Interessenten-Registrierung" klicken. Wir prüfen, ob ihr Grundstück im Rahmen der Netzverdichtung an das Glasfasernetz angeschlossen werden kann.

  2. Im Laufe des Jahres 2022 wurden die erforderlichen finanziellen Mittel zur Erschließung der sogenannten Grauen Flecken bereitgestellt. Graue Flecken sind alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen. Dadurch wird ein großer Teil der Adressen, die bisher in den Projekten eine "Teilförderung" erhalten, in die Vollförderung übergehen. Für die bisher in der Teilförderung liegenden Adressen, die derzeit mit unter 100 Mbit/s im Download versorgt sind, gilt: Sie müssen nicht tun. Wir können Ihnen zusichern - Sobald der Fördermittelgeber dem Antrag zustimmt, so werden wir die daraus resultierenden Kosten-Vorteile an die entsprechenden Eigentümer*innen weitergeben, unabhängig davon, welche Angaben bei der Erteilung der Gestattung gemacht wurden und ob eine Rechnungslegung bereits erfolgt ist oder noch erfolgen wird.

  3. Nein, die Verlegung des Glasfaser-Anschlusses ist, je nachdem ob der Anschluss voll- oder teilgefördert wird, gegebenenfalls mit einmaligen Kosten verbunden, welche den Eigentümer*innen nach der Verlegung in Rechnung gestellt werden. 

    Davon losgelöst können Sie jederzeit Internetprodukte buchen. eins stellt das Netz allen Anbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung, bietet aber auch selbst Internetprodukte für Privat- und Geschäftskunden an. Schauen Sie gern gleich nach, welche Internetprodukte wir an Ihrer Adresse zur Verfügung stellen können. eins-Internetprodukte

  4. Ja, Sie können die Möglichkeiten nutzen, den von eins zur Verfügung gestellten ONT zu verwenden.  Dieser ist für Sie kostenfrei und Sie haben so keine Anschaffungskosten. Zudem erfüllt er passgenau die Anforderungen des Glasfasernetzes.

  5. Wir informieren im Gemeindeblatt, wenn die Bauarbeiten in Ihrer Gemeinde starten. Die Information zur Begehung auf Ihrem Grundstück, erfolgt vor Beginn durch ein beauftragtes Unternehmen. Bitte unterstützen Sie den reibungslosen Bauablauf indem Sie Ihre Kontaktdaten bei der Gestattung angeben und über diese Kommunikationswege erreichbar sind. Zum Termin wird das Grundstück und die Immobilie angeschaut, um die Verlegung der Glasfaserkabel abzustimmen. Mit den Eigentümern werden dabei die Montagemöglichkeiten für Ihre Immobilie abgestimmt. Das wird in einem sogenannten "Verlegekonzept" dokumentiert und von beiden Seiten unterzeichnet. Erst dann beginnen die Arbeiten auf dem Grundstück.  Berücksichtigt werden sämtliche Bauvorschriften und auch Vorgaben des Denkmalschutzes. Wie der Ausbaustand in Ihrer Gemeinde ist erfahren Sie auf der jeweiligen Seite in den Ausbaugebieten. Weitere Informationen zum Ausbau finden die auf eins.de/glasfaserausbau

  6. Angeschrieben werden alle Grundstückseigentümer, die einen komplett geförderten Glasfaser-Anschluss erhalten oder deren Grundstück direkt an der geplanten Ausbautrasse liegt. Damit der Internetanschluss bis ins Haus verlegt werden kann, ist die Einwilligung aller Eigentümer der Immobilie nötig. Wenn Sie kein Brief bekommen haben, kann folgende Gründe haben: 
    1. In der Regel werden die Schreiben über einen gewissen Zeitraum versetzt versendet. Jedoch sind uns nicht alle Eigentümer namentlich bekannt, deswegen versenden wir in diesem Fall einen unpersonalisierten Brief an die Adresse, die für einen Glasfaseranschluss vorgesehen ist. Wenn Sie nicht selbst an der Adresse wohnhaft sind, fragen Sie Ihre Mieter, ob diese einen Brief von eins erhalten haben.
    Alternativ schauen Sie einfach in unserer Verfügbarkeitsprüfung nach, ob Ihre Adresse beim Ausbau dabei ist. Dort können Sie auch direkt die Gestattung (Einwilligung zum Glasfaserausbau) abgeben. 
    2. Ihre Adresse ist tatsächlich nicht für den Ausbau im Rahmen der von eins gewonnenen Förderprojekte dabei. Das tut mir leid. Da bedeutet, ihre Immobilie ist laut gültigem Förderprogramm mit ausreichend Internetgeschwindigkeit versorgt oder Ihr Grundstück liegt nicht direkt an der geplanten Glasfasertrasse (bspw. 2. Reihe). Sie können uns mitteilen, dass Sie einen Glasfaseranschluss möchten. Geben Sie dafür Ihre Adresse in der Verfügbarkeitsprüfung ein und klicken Sie dann auf "Interessenten-Registrierung". eins prüft dann, ob ihr Grundstück im Rahmen der Netzverdichtung an das Glasfasernetz angeschlossen werden kann.

  7. Nein. Wenn Sie einen geförderten Glasfaser-Anschluss von eins beantragen, müssen Sie nicht zwingend einen Internetvertag abschließen. eins stellt das Netz allen Anbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung, bietet aber auch selbst Internetprodukte für Privat- und Geschäftskunden an. Bestehende Verträge mit Internet- und Fernseh-Anbietern bleiben vom Netzausbau unbeeinflusst. Für den Glasfaser-Anschluss erhalten Sie eine separate Anschlussdose, die erst aktiviert wird, wenn Sie ein Glasfaser-Tarif buchen. Vorhandene Technik wie Computer, Fernseher oder Telefon können weiter genutzt werden. Einzig der Router muss für die hohen Übertragungsraten geeignet sein. 

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

  • Kununu Top Company 2024 Arbeitgebersiegel
  • Logo Kundenurteil
  • TÜV Siegel Kundenzufriedenheit
  • Logo Klinaneutrale Webseite