FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Schon heute kommen Netze mit 16 MBit/s und weniger an ihre technischen Leistungsgrenzen. Surfen in diesen Netzen mit mehreren Nutzern gleichzeitig, ist oft mit langen Ladezeiten oder ruckelndem Fernsehen verbunden. Die zunehmende Anwendung neuer Technologien benötigen immer mehr Leistung. Mit einem Glasfaseranschluss ist Ihre Immobilie schon heute für die Zukunft gewappnet. Physikalisch sind dem Potenzial von Glasfaser zur Übertragung kaum Grenzen gesetzt. Außerdem ist Glasfaser deutlich weniger störanfällig als Kupfer- oder Koaxialkabel. Informieren Sie sich auf unserer Website über den Glasfaserausbau von eins energie in sachsen. Dort können Sie auch nachschauen, ob wir für Ihre Immobilie einen Glasfaseranschluss realisieren können. Bei Interesse können Sie als Eigentümer die Genehmigung dafür über die Webseite abgeben. Weitere Vorteile von Glasfaserinternet erfahren Sie in unserem Blogbeitrag: "Glasfaser: nicht nur schneller, auch zukunftssicher"
Nachdem der Eigentümer eine Gestattung (Einwilligung zum Glasfaserausbau) abgegeben hat, legen wir im Rahmen der Planungsphase den Verlauf der Trassen im öffentlichen Raum fest, inklusive der anzuschließenden Objekte. Dabei ist es wichtig, Ihren individuellen Hausanschluss zu berücksichtigen. Dafür setzt sich zu gegebener Zeit das von eins beauftragte Tiefbauunternehmen mit Ihnen in Verbindung. Gemeinsam vereinbaren Sie einen Termin für die Grundstücksbegehung. Bei der Grundstücksbegehung wird der spätere Verlauf des Glasfaserkabels auf dem Grundstück dokumentiert (Verlegekonzept). Hier werden auch hilfreiche Informationen, wie Besonderheiten im Erdreich, aufgenommen.
In der anschließenden Bauphase verlegen wir die Glasfaser im öffentlichen Raum und auf Ihrem Grundstück. Im öffentlichen Raum geschieht das Verlegen des Kabels in der Regel als offener Tiefbau im Gehweg, aber andere Verlegemethoden sind möglich. Die Verlegung wird darüber hinaus mit dem zuständigen Wegebaulastträger abgestimmt. Für die Abzweigung vom Gehweg zu Ihrer Hauswand heben wir einen schmalen Graben aus (circa 30 Zentimeter breit und 60 Zentimeter tief). Selbstverständlich verschließen wir den Graben im Anschluss und stellen den Ursprungszustand wieder her.
Im Mehrfamilienhaus montieren wir im Hausanschlussraum bzw. den Glasfaser-Abschlusspunkt. Von da aus erfolgt die Inhausverkabelung bis in jede Wohn- und Geschäftseinheit, um dort die Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose (also die Dose, an die sich Telefon oder Router anschließen lassen) zu installieren. Gleiches gilt fürs Einfamilienhaus, nur dass hier die Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose direkt neben den Glasfaser-Abschlusspunkt gesetzt wird.Angeschrieben werden alle Grundstückseigentümer, die einen komplett geförderten Glasfaser-Anschluss erhalten oder deren Grundstück direkt an der geplanten Ausbautrasse liegt. Damit der Internetanschluss bis ins Haus verlegt werden kann, ist die Einwilligung aller Eigentümer der Immobilie nötig. Wenn Sie kein Brief bekommen haben, kann folgende Gründe haben:
1. In der Regel werden die Schreiben über einen gewissen Zeitraum versetzt versendet. Jedoch sind uns nicht alle Eigentümer namentlich bekannt, deswegen versenden wir in diesem Fall einen unpersonalisierten Brief an die Adresse, die für einen Glasfaseranschluss vorgesehen ist. Wenn Sie nicht selbst an der Adresse wohnhaft sind, fragen Sie Ihre Mieter, ob diese einen Brief von eins erhalten haben.
Alternativ schauen Sie einfach in unserer Verfügbarkeitsprüfung nach, ob Ihre Adresse beim Ausbau dabei ist. Dort können Sie auch direkt die Gestattung (Einwilligung zum Glasfaserausbau) abgeben.
2. Ihre Adresse ist tatsächlich nicht für den Ausbau im Rahmen der von eins gewonnenen Förderprojekte dabei. Das tut mir leid. Da bedeutet, ihre Immobilie ist laut gültigem Förderprogramm mit ausreichend Internetgeschwindigkeit versorgt oder Ihr Grundstück liegt nicht direkt an der geplanten Glasfasertrasse (bspw. 2. Reihe). Sie können uns mitteilen, dass Sie einen Glasfaseranschluss möchten. Geben Sie dafür Ihre Adresse in der Verfügbarkeitsprüfung ein und klicken Sie dann auf "Interessenten-Registrierung". eins prüft dann, ob ihr Grundstück im Rahmen der Netzverdichtung an das Glasfasernetz angeschlossen werden kann.Nein. Wenn Sie einen geförderten Glasfaser-Anschluss von eins beantragen, müssen Sie nicht zwingend einen Internetvertag abschließen. eins stellt das Netz allen Anbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung, bietet aber auch selbst Internetprodukte für Privat- und Geschäftskunden an. Bestehende Verträge mit Internet- und Fernseh-Anbietern bleiben vom Netzausbau unbeeinflusst. Für den Glasfaser-Anschluss erhalten Sie eine separate Anschlussdose, die erst aktiviert wird, wenn Sie ein Glasfaser-Tarif buchen. Vorhandene Technik wie Computer, Fernseher oder Telefon können weiter genutzt werden. Einzig der Router muss für die hohen Übertragungsraten geeignet sein.
Im öffentlichen Raum geschieht das Verlegen des Kabels in der Regel als offener Tiefbau im Gehweg, aber andere Verlegemethoden sind möglich. Die Verlegung wird darüber hinaus mit dem zuständigen Wegebaulastträger abgestimmt.
Für die Abzweigung von der Straße zu Ihrer Hauswand heben wir einen schmalen Graben aus (circa 30 Zentimeter breit und 60 Zentimeter tief). Selbstverständlich verschließen wir den Graben im Anschluss und stellen den Ursprungszustand wieder her. Dafür setzt sich zu gegebener Zeit das von eins beauftragte Tiefbauunternehmen mit Ihnen in Verbindung. Gemeinsam vereinbaren Sie einen Termin für die Grundstücksbegehung. Bei der Grundstücksbegehung wird der spätere Verlauf des Glasfaserkabels auf dem Grundstück dokumentiert (Verlegekonzept). Hier werden auch hilfreiche Informationen, wie Besonderheiten im Erdreich, aufgenommen.
In der Verfügbarkeitsprüfung sind alle Adressen hinterlegt, welche im Zuge des Glasfaser-Ausbaus in den Ausbaugebieten der eins mit Glasfaser erschlossen werden können (vollgeförderte Objekte und teilgeförderte Objekte). Sollte für Ihre Adresse kein Glasfaseranschluss verfügbar sein, Sie aber dennoch einen Glasfaser-Anschluss wünschen, können Sie uns dies darüber mitteilen. Indem Sie nach Eingabe der Adresse auf "Interessenten-Registrierung" klicken. Wir prüfen, ob ihr Grundstück im Rahmen der Netzverdichtung an das Glasfasernetz angeschlossen werden kann.
Im Laufe des Jahres 2022 wurden die erforderlichen finanziellen Mittel zur Erschließung der sogenannten Grauen Flecken bereitgestellt. Graue Flecken sind alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen. Dadurch wird ein großer Teil der Adressen, die bisher in den Projekten eine "Teilförderung" erhalten, in die Vollförderung übergehen. Für die bisher in der Teilförderung liegenden Adressen, die derzeit mit unter 100 Mbit/s im Download versorgt sind, gilt: Sie müssen nicht tun. Wir können Ihnen zusichern - Sobald der Fördermittelgeber dem Antrag zustimmt, so werden wir die daraus resultierenden Kosten-Vorteile an die entsprechenden Eigentümer*innen weitergeben, unabhängig davon, welche Angaben bei der Erteilung der Gestattung gemacht wurden und ob eine Rechnungslegung bereits erfolgt ist oder noch erfolgen wird.
Nein, die Verlegung des Glasfaser-Anschlusses ist, je nachdem ob der Anschluss voll- oder teilgefördert wird, gegebenenfalls mit einmaligen Kosten verbunden, welche den Eigentümer*innen nach der Verlegung in Rechnung gestellt werden.
Davon losgelöst können Sie jederzeit Internetprodukte buchen. eins stellt das Netz allen Anbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung, bietet aber auch selbst Internetprodukte für Privat- und Geschäftskunden an. Schauen Sie gern gleich nach, welche Internetprodukte wir an Ihrer Adresse zur Verfügung stellen können. eins-Internetprodukte
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

