FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Ja, gemäß Telekommunikationsgesetz sind Sie berechtigt, einen ONT Ihrer Wahl zu nutzen, insofern dieser die notwendigen technischen Vorgaben erfüllt. Um die volle Funktionalität des Netzes sicherzustellen, muss der kundeneigene ONT die folgenden technischen Spezifikationen erfüllen.

    Je nach Ausbaugebiet ist zwischen GPON- und PtP- (AON) Netzgebieten zu unterscheiden:

    GPON:

    Konform mit den unten aufgeführten ITU-T Spezifikationen G.984.x inkl. aller Anhänge und Erweiterungen:

    • G.984.1 GPON Service Requirements
    • G.984.2 GPON Physical media dependent (PMD) layer specification, Class B+ Optik
    • G.984.3 GPON Transmission convergence layer specification
    • G.984.5 Enhancement Band
    • G.988 GPON OMCI

    PtP:

    • Konform mit 1000BASE-BX10-U oder 1000BASE-BX20-U
    • Tx-Wellenlänge 1310 nm
    • Rx-Wellenlänge 1490 nm


    Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Kundenservice Telekommunikation.

    Achtung! Für kundeneigene Geräte übernimmt eins keine Garantie der Übertragungsgeschwindigkeiten und keinen Support.

  2. Ja, wir benötigen eine Gestattung (Einwilligung zum Glasfaserausbau) von jedem im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. Sie möchten Ihre Eigentümer-Gestattung von einer anderen Person in Ihrem privaten Umfeld ausfüllen lassen? Kein Problem. Dann benötigen wir lediglich einen Nachweis, dass diese Person in Ihrem Namen die Gestattung abgeben darf. Die Vollmacht kann einfach bei der Abgabe der Gestattung hochgeladen werden. Hier geben Sie die Gestattung ab: Verfügbarkeitsprüfung

  3. Im Laufe des Jahres 2022 wurden die erforderlichen finanziellen Mittel zur Erschließung der sogenannten Grauen Flecken bereitgestellt. Graue Flecken sind alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen. Dadurch wird ein großer Teil der Adressen, die bisher in den Projekten eine "Teilförderung" erhalten, in die Vollförderung übergehen. Für die bisher in der Teilförderung liegenden Adressen, die derzeit mit unter 100 Mbit/s im Download versorgt sind, gilt: Sie müssen nicht tun. Wir können Ihnen zusichern - Sobald der Fördermittelgeber dem Antrag zustimmt, so werden wir die daraus resultierenden Kosten-Vorteile an die entsprechenden Eigentümer*innen weitergeben, unabhängig davon, welche Angaben bei der Erteilung der Gestattung gemacht wurden und ob eine Rechnungslegung bereits erfolgt ist oder noch erfolgen wird.

  4. Nein, die Verlegung des Glasfaser-Anschlusses ist, je nachdem ob der Anschluss voll- oder teilgefördert wird, gegebenenfalls mit einmaligen Kosten verbunden, welche den Eigentümer*innen nach der Verlegung in Rechnung gestellt werden. 

    Davon losgelöst können Sie jederzeit Internetprodukte buchen. eins stellt das Netz allen Anbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung, bietet aber auch selbst Internetprodukte für Privat- und Geschäftskunden an. Schauen Sie gern gleich nach, welche Internetprodukte wir an Ihrer Adresse zur Verfügung stellen können. eins-Internetprodukte

  5. Ja, Sie können die Möglichkeiten nutzen, den von eins zur Verfügung gestellten ONT zu verwenden.  Dieser ist für Sie kostenfrei und Sie haben so keine Anschaffungskosten. Zudem erfüllt er passgenau die Anforderungen des Glasfasernetzes.

  6. Die Gestattung ist nicht gleichbedeutend mit sofortigem Baustart. Um die künftige Trasse bestmöglich verlegen zu können, benötigt eins zu Beginn eine Rückmeldung aller Eigentümer, die einen Glasfaser-Anschluss wünschen. Schon währenddessen beginnt die konkrete Planungsphase. Während der Planungsphase wird eine von eins beauftragte Planungsfirma/ ein Tiefbauunternehmen mit Ihnen in einem Vor-Ort-Termin die Arbeiten auf Ihrem Grundstück abstimmen. Diese Termine werden durch die ausführende Firma selbst vergeben, nicht durch eins. Dabei können Besonderheiten berücksichtigt und Fragen individuell beantwortet werden. Sobald sich auf ein Verlege-Konzept geeinigt wurde, können die Bauarbeiten beginnen. Die Bauarbeiten beinhalten die Errichtung des Glasfasernetzes, inklusive Tiefbauarbeiten auf dem Grundstück bis in die Immobilie und der Installation der aktiven Technik und der Zugangs- und Gebäudenetze.
    Weitere Informationen zum Glasfaserausbau finden Sie hier.
    Wenn die Planungs- und Bauphase abgeschlossen ist übernimmt eins alle Aufgaben im laufenden Betrieb des Glasfasernetzes. eins stellt das Netz allen Anbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung, bietet aber auch selbst attraktive Internettarife an.

  7. Im öffentlichen Raum geschieht das Verlegen des Kabels in der Regel als offener Tiefbau im Gehweg, aber andere Verlegemethoden sind möglich. Die Verlegung wird darüber hinaus mit dem zuständigen Wegebaulastträger abgestimmt.

    Für die Abzweigung von der Straße zu Ihrer Hauswand heben wir einen schmalen Graben aus (circa 30 Zentimeter breit und 60 Zentimeter tief). Selbstverständlich verschließen wir den Graben im Anschluss und stellen den Ursprungszustand wieder her. Dafür setzt sich zu gegebener Zeit das von eins beauftragte Tiefbauunternehmen mit Ihnen in Verbindung. Gemeinsam vereinbaren Sie einen Termin für die Grundstücksbegehung. Bei der Grundstücksbegehung wird der spätere Verlauf des Glasfaserkabels auf dem Grundstück dokumentiert (Verlegekonzept). Hier werden auch hilfreiche Informationen, wie Besonderheiten im Erdreich, aufgenommen.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

  • Kununu Top Company 2026
  • Logo Kundenurteil
  • TÜV Siegel Kundenzufriedenheit
  • Logo Klinaneutrale Webseite