FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Damit es mit dem Glasfaserausbau schneller vorangeht, fördern Bund und Land den Glasfaserausbau in Sachsen. Zunächst muss Ihre Immobilie im Fördergebiet liegen. Außerdem muss Ihre Immobilie eine geringe “Versorgungsrate” haben, um einen vollständig geförderten Glasfaseranschluss bis in den Hausanschlussraum (Vollförderung) zu erhalten. Diese wird in einem Markterkundungsverfahren (MEV) bestimmt, bei dem die Telekommunikationsanbieter die maximale Internetgeschwindigkeit melden. Dieses MEV wird vor Beginn eines Förderprojektes vom Landkreis oder der Gemeinde in Auftrag gegeben.
Die Förderung bis zur Grundstücksgrenze (Teilförderung) gilt nur für Adresspunkte, die direkt an die Glasfasertrasse grenzen, um Adresspunkte mit Vollförderung zu erschließen. Erst auf dem Grundstück und im Gebäude sind geringe Eigenkosten fällig. Wenn alle Faktoren nicht auf Sie zutreffen, wird Ihr Grundstück im aktuellen Förderprogramm leider nicht an das Glasfasernetz angeschlossen.
Auf unserer Website können Sie prüfen, ob ihre Adresse im geförderten Ausbau dabei ist. Geben Sie dafür Ihre Adresse in die Verfügbarkeitsprüfung ein.
Wenn Sie Ihre Adresse nicht finden oder Fragen zu dem Förderstaus Ihrer Immobilie haben, wenden Sie sich bitte an Ihren entsprechenden Landkreis, Stadt oder Gemeinde.
Im öffentlichen Raum geschieht das Verlegen des Kabels in der Regel als offener Tiefbau im Gehweg, aber andere Verlegemethoden sind möglich. Die Verlegung wird darüber hinaus mit dem zuständigen Wegebaulastträger abgestimmt.
Für die Abzweigung von der Straße zu Ihrer Hauswand heben wir einen schmalen Graben aus (circa 30 Zentimeter breit und 60 Zentimeter tief). Selbstverständlich verschließen wir den Graben im Anschluss und stellen den Ursprungszustand wieder her. Dafür setzt sich zu gegebener Zeit das von eins beauftragte Tiefbauunternehmen mit Ihnen in Verbindung. Gemeinsam vereinbaren Sie einen Termin für die Grundstücksbegehung. Bei der Grundstücksbegehung wird der spätere Verlauf des Glasfaserkabels auf dem Grundstück dokumentiert (Verlegekonzept). Hier werden auch hilfreiche Informationen, wie Besonderheiten im Erdreich, aufgenommen.
In der Verfügbarkeitsprüfung sind alle Adressen hinterlegt, welche im Zuge des Glasfaser-Ausbaus in den Ausbaugebieten der eins mit Glasfaser erschlossen werden können (vollgeförderte Objekte und teilgeförderte Objekte). Sollte für Ihre Adresse kein Glasfaseranschluss verfügbar sein, Sie aber dennoch einen Glasfaser-Anschluss wünschen, können Sie uns dies darüber mitteilen. Indem Sie nach Eingabe der Adresse auf "Interessenten-Registrierung" klicken. Wir prüfen, ob ihr Grundstück im Rahmen der Netzverdichtung an das Glasfasernetz angeschlossen werden kann.
Nur ganz wenige Router sind in der Lage, die optischen Signale aus der Glasfaser direkt zu verarbeiten. Wir empfehlen deshalb die Montage eines ONT. Ein weiterer Vorteil des ONT ist, dass (fast) jeder WLAN-Router per LAN-Kabel an den ONT angeschlossen werden kann.
Schon heute kommen Netze mit 16 MBit/s und weniger an ihre technischen Leistungsgrenzen. Surfen in diesen Netzen mit mehreren Nutzern gleichzeitig, ist oft mit langen Ladezeiten oder ruckelndem Fernsehen verbunden. Die zunehmende Anwendung neuer Technologien benötigen immer mehr Leistung. Mit einem Glasfaseranschluss ist Ihre Immobilie schon heute für die Zukunft gewappnet. Physikalisch sind dem Potenzial von Glasfaser zur Übertragung kaum Grenzen gesetzt. Außerdem ist Glasfaser deutlich weniger störanfällig als Kupfer- oder Koaxialkabel. Informieren Sie sich auf unserer Website über den Glasfaserausbau von eins energie in sachsen. Dort können Sie auch nachschauen, ob wir für Ihre Immobilie einen Glasfaseranschluss realisieren können. Bei Interesse können Sie als Eigentümer die Genehmigung dafür über die Webseite abgeben. Weitere Vorteile von Glasfaserinternet erfahren Sie in unserem Blogbeitrag: "Glasfaser: nicht nur schneller, auch zukunftssicher"
Nachdem der Eigentümer eine Gestattung (Einwilligung zum Glasfaserausbau) abgegeben hat, legen wir im Rahmen der Planungsphase den Verlauf der Trassen im öffentlichen Raum fest, inklusive der anzuschließenden Objekte. Dabei ist es wichtig, Ihren individuellen Hausanschluss zu berücksichtigen. Dafür setzt sich zu gegebener Zeit das von eins beauftragte Tiefbauunternehmen mit Ihnen in Verbindung. Gemeinsam vereinbaren Sie einen Termin für die Grundstücksbegehung. Bei der Grundstücksbegehung wird der spätere Verlauf des Glasfaserkabels auf dem Grundstück dokumentiert (Verlegekonzept). Hier werden auch hilfreiche Informationen, wie Besonderheiten im Erdreich, aufgenommen.
In der anschließenden Bauphase verlegen wir die Glasfaser im öffentlichen Raum und auf Ihrem Grundstück. Im öffentlichen Raum geschieht das Verlegen des Kabels in der Regel als offener Tiefbau im Gehweg, aber andere Verlegemethoden sind möglich. Die Verlegung wird darüber hinaus mit dem zuständigen Wegebaulastträger abgestimmt. Für die Abzweigung vom Gehweg zu Ihrer Hauswand heben wir einen schmalen Graben aus (circa 30 Zentimeter breit und 60 Zentimeter tief). Selbstverständlich verschließen wir den Graben im Anschluss und stellen den Ursprungszustand wieder her.
Im Mehrfamilienhaus montieren wir im Hausanschlussraum bzw. den Glasfaser-Abschlusspunkt. Von da aus erfolgt die Inhausverkabelung bis in jede Wohn- und Geschäftseinheit, um dort die Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose (also die Dose, an die sich Telefon oder Router anschließen lassen) zu installieren. Gleiches gilt fürs Einfamilienhaus, nur dass hier die Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose direkt neben den Glasfaser-Abschlusspunkt gesetzt wird.Wir informieren im Gemeindeblatt, wenn die Bauarbeiten in Ihrer Gemeinde starten. Die Information zur Begehung auf Ihrem Grundstück, erfolgt vor Beginn durch ein beauftragtes Unternehmen. Bitte unterstützen Sie den reibungslosen Bauablauf indem Sie Ihre Kontaktdaten bei der Gestattung angeben und über diese Kommunikationswege erreichbar sind. Zum Termin wird das Grundstück und die Immobilie angeschaut, um die Verlegung der Glasfaserkabel abzustimmen. Mit den Eigentümern werden dabei die Montagemöglichkeiten für Ihre Immobilie abgestimmt. Das wird in einem sogenannten "Verlegekonzept" dokumentiert und von beiden Seiten unterzeichnet. Erst dann beginnen die Arbeiten auf dem Grundstück. Berücksichtigt werden sämtliche Bauvorschriften und auch Vorgaben des Denkmalschutzes. Wie der Ausbaustand in Ihrer Gemeinde ist erfahren Sie auf der jeweiligen Seite in den Ausbaugebieten. Weitere Informationen zum Ausbau finden die auf eins.de/glasfaserausbau
Im Laufe des Jahres 2022 wurden die erforderlichen finanziellen Mittel zur Erschließung der sogenannten Grauen Flecken bereitgestellt. Graue Flecken sind alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen. Dadurch wird ein großer Teil der Adressen, die bisher in den Projekten eine "Teilförderung" erhalten, in die Vollförderung übergehen. Für die bisher in der Teilförderung liegenden Adressen, die derzeit mit unter 100 Mbit/s im Download versorgt sind, gilt: Sie müssen nicht tun. Wir können Ihnen zusichern - Sobald der Fördermittelgeber dem Antrag zustimmt, so werden wir die daraus resultierenden Kosten-Vorteile an die entsprechenden Eigentümer*innen weitergeben, unabhängig davon, welche Angaben bei der Erteilung der Gestattung gemacht wurden und ob eine Rechnungslegung bereits erfolgt ist oder noch erfolgen wird.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.