FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Nein, die Verlegung des Glasfaser-Anschlusses ist, je nachdem ob der Anschluss voll- oder teilgefördert wird, gegebenenfalls mit einmaligen Kosten verbunden, welche den Eigentümer*innen nach der Verlegung in Rechnung gestellt werden. 

    Davon losgelöst können Sie jederzeit Internetprodukte buchen. eins stellt das Netz allen Anbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung, bietet aber auch selbst Internetprodukte für Privat- und Geschäftskunden an. Schauen Sie gern gleich nach, welche Internetprodukte wir an Ihrer Adresse zur Verfügung stellen können. eins-Internetprodukte

  2. Ja, Sie können die Möglichkeiten nutzen, den von eins zur Verfügung gestellten ONT zu verwenden.  Dieser ist für Sie kostenfrei und Sie haben so keine Anschaffungskosten. Zudem erfüllt er passgenau die Anforderungen des Glasfasernetzes.

  3. Im öffentlichen Raum geschieht das Verlegen des Kabels in der Regel als offener Tiefbau im Gehweg, aber andere Verlegemethoden sind möglich. Die Verlegung wird darüber hinaus mit dem zuständigen Wegebaulastträger abgestimmt.

    Für die Abzweigung von der Straße zu Ihrer Hauswand heben wir einen schmalen Graben aus (circa 30 Zentimeter breit und 60 Zentimeter tief). Selbstverständlich verschließen wir den Graben im Anschluss und stellen den Ursprungszustand wieder her. Dafür setzt sich zu gegebener Zeit das von eins beauftragte Tiefbauunternehmen mit Ihnen in Verbindung. Gemeinsam vereinbaren Sie einen Termin für die Grundstücksbegehung. Bei der Grundstücksbegehung wird der spätere Verlauf des Glasfaserkabels auf dem Grundstück dokumentiert (Verlegekonzept). Hier werden auch hilfreiche Informationen, wie Besonderheiten im Erdreich, aufgenommen.

  4. In der Verfügbarkeitsprüfung sind alle Adressen hinterlegt, welche im Zuge des Glasfaser-Ausbaus in den Ausbaugebieten der eins mit Glasfaser erschlossen werden können (vollgeförderte Objekte und teilgeförderte Objekte). Sollte für Ihre Adresse kein Glasfaseranschluss verfügbar sein, Sie aber dennoch einen Glasfaser-Anschluss wünschen, können Sie uns dies darüber mitteilen. Indem Sie nach Eingabe der Adresse auf "Interessenten-Registrierung" klicken. Wir prüfen, ob ihr Grundstück im Rahmen der Netzverdichtung an das Glasfasernetz angeschlossen werden kann.

  5. Angeschrieben werden alle Grundstückseigentümer, die einen komplett geförderten Glasfaser-Anschluss erhalten oder deren Grundstück direkt an der geplanten Ausbautrasse liegt. Damit der Internetanschluss bis ins Haus verlegt werden kann, ist die Einwilligung aller Eigentümer der Immobilie nötig. Wenn Sie kein Brief bekommen haben, kann folgende Gründe haben: 
    1. In der Regel werden die Schreiben über einen gewissen Zeitraum versetzt versendet. Jedoch sind uns nicht alle Eigentümer namentlich bekannt, deswegen versenden wir in diesem Fall einen unpersonalisierten Brief an die Adresse, die für einen Glasfaseranschluss vorgesehen ist. Wenn Sie nicht selbst an der Adresse wohnhaft sind, fragen Sie Ihre Mieter, ob diese einen Brief von eins erhalten haben.
    Alternativ schauen Sie einfach in unserer Verfügbarkeitsprüfung nach, ob Ihre Adresse beim Ausbau dabei ist. Dort können Sie auch direkt die Gestattung (Einwilligung zum Glasfaserausbau) abgeben. 
    2. Ihre Adresse ist tatsächlich nicht für den Ausbau im Rahmen der von eins gewonnenen Förderprojekte dabei. Das tut mir leid. Da bedeutet, ihre Immobilie ist laut gültigem Förderprogramm mit ausreichend Internetgeschwindigkeit versorgt oder Ihr Grundstück liegt nicht direkt an der geplanten Glasfasertrasse (bspw. 2. Reihe). Sie können uns mitteilen, dass Sie einen Glasfaseranschluss möchten. Geben Sie dafür Ihre Adresse in der Verfügbarkeitsprüfung ein und klicken Sie dann auf "Interessenten-Registrierung". eins prüft dann, ob ihr Grundstück im Rahmen der Netzverdichtung an das Glasfasernetz angeschlossen werden kann.

  6. Nein. Wenn Sie einen geförderten Glasfaser-Anschluss von eins beantragen, müssen Sie nicht zwingend einen Internetvertag abschließen. eins stellt das Netz allen Anbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung, bietet aber auch selbst Internetprodukte für Privat- und Geschäftskunden an. Bestehende Verträge mit Internet- und Fernseh-Anbietern bleiben vom Netzausbau unbeeinflusst. Für den Glasfaser-Anschluss erhalten Sie eine separate Anschlussdose, die erst aktiviert wird, wenn Sie ein Glasfaser-Tarif buchen. Vorhandene Technik wie Computer, Fernseher oder Telefon können weiter genutzt werden. Einzig der Router muss für die hohen Übertragungsraten geeignet sein. 

  7. Ja, gemäß Telekommunikationsgesetz sind Sie berechtigt, einen ONT Ihrer Wahl zu nutzen, insofern dieser die notwendigen technischen Vorgaben erfüllt. Um die volle Funktionalität des Netzes sicherzustellen, muss der kundeneigene ONT die folgenden technischen Spezifikationen erfüllen.

    Je nach Ausbaugebiet ist zwischen GPON- und PtP- (AON) Netzgebieten zu unterscheiden:

    GPON:

    Konform mit den unten aufgeführten ITU-T Spezifikationen G.984.x inkl. aller Anhänge und Erweiterungen:

    • G.984.1 GPON Service Requirements
    • G.984.2 GPON Physical media dependent (PMD) layer specification, Class B+ Optik
    • G.984.3 GPON Transmission convergence layer specification
    • G.984.5 Enhancement Band
    • G.988 GPON OMCI

    PtP:

    • Konform mit 1000BASE-BX10-U oder 1000BASE-BX20-U
    • Tx-Wellenlänge 1310 nm
    • Rx-Wellenlänge 1490 nm


    Für Fragen wenden Sie sich bitte an den Kundenservice Telekommunikation.

    Achtung! Für kundeneigene Geräte übernimmt eins keine Garantie der Übertragungsgeschwindigkeiten und keinen Support.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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