FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Um genügend Erdgas für den Winter vorrätig zu haben, werden die Erdgasspeicher in Deutschland mit Hochdruck gefüllt. Die Kosten für die Befüllung der Speicher werden auf alle Gaskunden umgelegt. Dafür wurde die Gasspeicherumlage nach § 35a ff. EnWG eingeführt. Sie beträgt 0,059 ct/kWh netto. Die Gasspeicherumlage ist für einen Zeitraum vom 01. 10. 2022 bis 31. 03. 2025 vorgesehen. Innerhalb dieser Zeit ist, je nach Entwicklung der Lage, alle 3 Monate eine Anpassung möglich.
  2. Um Ihnen ein Angebot zu erstellen, benötigen wir:

    1. Technische Daten zur Anlage (u. a. Leistung, erwartete Erzeugung und Einspeisung pro Jahr, Standort, Ausrichtung etc.)
    2. Weitere Angaben zu Verteilnetzbetreiber, Marktstammdatenregister-Nr. sowie dem Vermarktungszeitraum
    3. Lastgangdaten der letzten 24 Monate (oder Ertragsgutachten bei Neuanlagen) 
    4. Ansprechpartner des Anlagenbetreibers
    5. Bankdaten
    6. Technischer Ansprechpartner für die Herstellung der Fernsteuerbarkeit
  3. Die in der App angegebenen Preise haben keine Preisgarantie.

    Ändern sich für uns die Kosten für die Beschaffung, die Verteilung oder die Belieferung mit Strom, werden wir die Preise entsprechend anpassen. Ausschlaggebend hierfür können u. a. Änderungen von Steuern oder staatlichen Abgaben und Umlagen sein. Die jeweils geltenden Preise werden vor dem Starten eines Ladevorgangs in der App angezeigt.

  4. eins baut in vielen Kommunen in Sachsen Glasfasernetze aus. Um einen Glasfaser-Anschluss verlegt zu bekommen, benötigen wir eine Einwilligung zum Ausbau (Gestattung) von jedem Eigentümer der Immobilie. Prüfen Sie hier, ob wir an Ihrer Adresse Glasfaser ausbauen. Dort können Sie gleich Ihre Gestattung abgeben. 

  5. Ja. Bitte geben Sie uns dazu kurz Bescheid - per E-Mail an kundenservice@eins.de oder telefonisch unter (0371) 525 - 2525.

  6. Ganz schnell und bequem können Sie den Zählerstand im eins-Onlineservice eintragen. Oder rufen Sie uns an: (0371) 525 - 2525

  7.  

    Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen zu empfangen. Für die Ausstellung von E-Rechnungen gelten gesetzliche Übergangsregelungen. Ab dem 01.01.2027 ist eins verpflichtet, E-Rechnungen im B2B-Bereich auszustellen.  

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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