FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Ja, solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, dürfen Gasheizungen auch ab 2024 neu eingebaut werden. Sie müssen jedoch in der Lage sein, in Zukunft auch mit Wasserstoff betrieben werden zu können (H2-ready).
Dies bedeutet, dass Gasheizungen, die nach 2024 installiert werden, auf eine mögliche Umstellung der Gasversorgung auf Wasserstoff vorbereitet sein müssen. Diese Anforderung ist Teil der Bemühungen der Bundesregierung, die CO2-Emissionen im Wärmesektor zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben. Dieses "H2-ready" Konzept ist darauf ausgerichtet, die Infrastruktur für eine künftige Versorgung mit grünem Wasserstoff zu schaffen.
Grüner Wasserstoff ist ein vielversprechendes Element im Rahmen der Energiewende, da er aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird und bei seiner Verbrennung nur Wasser freisetzt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Umrüstung einer Gasheizung auf Wasserstoff nicht zwangsläufig einfach ist. Manche Modelle können mit gewissen Anpassungen umgerüstet werden, während andere komplett ersetzt werden müssen. Daher ist es wichtig, sich vor dem Kauf einer neuen Gasheizung ausführlich über die Möglichkeiten der Umrüstung zu informieren.
Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Umstellung auf Wasserstoff auch eine Anpassung der Gasnetze erfordert. Diese Aufgabe obliegt den Netzbetreibern, die hierfür erhebliche Investitionen tätigen müssen. Es ist daher unklar, wann und in welchem Umfang Wasserstoff tatsächlich als Heizgas zur Verfügung stehen wird. Insgesamt bedeutet die "H2-ready" Anforderung für Gasheizungen also, dass sowohl die Heiztechnik als auch die Infrastruktur für die Energiewende fit gemacht werden. Es handelt sich hierbei um einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung.
Ja. Die RFID‑Karte kann als Alternative zur App genutzt werden. Sie eignet sich besonders für Nutzer*innen, die ohne Smartphone laden möchten oder häufig an denselben Standorten laden. Die Karte wird mit Ihrem eins‑Konto verknüpft und monatlich abgerechnet. Außerdem ist unsere eins-RFID-Ladekarte kostenlos erhältlich.
- Ihr Erdgaspreis setzt sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis (Preis pro Kilowattstunde) zusammen.
Ja. Sofern die installierte Leistung von Wärmepumpen oder Anlagen zur Raumkühlung eine Leistung von 11 kW überschreitet, findet im Falle einer Direktsteuerung der Einzelanlage (Einzelanlagensteuerung) nicht ein Mindestleistungswert von 4,2 kW, sondern stattdessen ein Wert von 40 Prozent der installierten Leistung, Anwendung. Entsprechende Unterschiede ergeben sich auch in der Berechnungsformel im Falle der Steuerung über ein smartes Energiemanagement.
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Im Berechnungsnachweis auf Ihrer Rechnung finden Sie hinter dem Zählerstand eine Fußnote. Die erklärt, wie der Stand abgelesen bzw. ob er rechnerisch ermittelt wurde.
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