FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Wenn kein abgelesener Zählerstand vorliegt, wird er rechnerisch ermittelt. Das passiert auf Basis Ihres Verbrauchs in der Vergangenheit.
  2. In folgenden Fällen werden keine Punkte gutgeschrieben:

    • Der Kunde widerruft den Vertrag innerhalb der Frist
    • Der Vertrag kommt nicht zustande (z. B. Bonitätsprüfung)
  3.  

    Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Sie enthält Rechnungsdaten in einer Form, die elektronisch weiterverarbeitet werden kann. Dadurch können Rechnungsinformationen zum Beispiel direkt in Buchhaltungs- oder ERP-Systeme übernommen werden. Wichtig ist: Eine einfache PDF-Datei gilt nicht als E-Rechnung im gesetzlichen Sinn, da sie in der Regel keine strukturierten Rechnungsdaten enthält. 

  4. Unsere öffentlichen Ladestationen bieten die Möglichkeit des sogenannten Ad-Hoc-Ladens. Dazu befindet sich an jedem Ladepunkt ein QR-Code-Aufkleber. Diesen scannen Sie mit Ihrem Smartphone ein und folgen dann den Hinweisen auf der sich öffnenden mobilen Website.

    Registrieren Sie sich jedoch vorab in der eins-E-Mobil-App und starten auch den Ladevorgang über diese, so können Sie – anders als beim Ad-Hoc-Laden – von preislichen Vorteilen profitieren.

  5. Vielleicht hat sich die Mahnung einfach nur mit Ihrer Zahlung überschnitten. Dann ist die Mahnung hinfällig.

    Sie haben schon vor längerer Zeit gezahlt? Schauen sie bitte auf Ihrem Kontoauszug nach, ob bei der Überweisung alles richtig angegeben wurde (Kontonummer, Verwendungszweck). Es stimmt alles? Bitte melden Sie sich bei uns (0371 525 2525). Halten Sie am besten gleich Ihren Kontoauszug bereit, dann können wir die Daten abgleichen und begeben uns für Sie in die Spur.

  6. Um genügend Erdgas für den Winter vorrätig zu haben, werden die Erdgasspeicher in Deutschland mit Hochdruck gefüllt. Die Kosten für die Befüllung der Speicher werden auf alle Gaskunden umgelegt. Dafür wurde die Gasspeicherumlage nach § 35a ff. EnWG eingeführt. Sie beträgt 0,059 ct/kWh netto. Die Gasspeicherumlage ist für einen Zeitraum vom 01. 10. 2022 bis 31. 03. 2025 vorgesehen. Innerhalb dieser Zeit ist, je nach Entwicklung der Lage, alle 3 Monate eine Anpassung möglich.
  7. Um Ihnen ein Angebot zu erstellen, benötigen wir:

    1. Technische Daten zur Anlage (u. a. Leistung, erwartete Erzeugung und Einspeisung pro Jahr, Standort, Ausrichtung etc.)
    2. Weitere Angaben zu Verteilnetzbetreiber, Marktstammdatenregister-Nr. sowie dem Vermarktungszeitraum
    3. Lastgangdaten der letzten 24 Monate (oder Ertragsgutachten bei Neuanlagen) 
    4. Ansprechpartner des Anlagenbetreibers
    5. Bankdaten
    6. Technischer Ansprechpartner für die Herstellung der Fernsteuerbarkeit

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

  • Kununu Top Company 2026
  • Logo Kundenurteil
  • TÜV Siegel Kundenzufriedenheit