FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
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- Von der Bundesregierung wurden zum 01. 10. 2022 2 neue Umlagen beschlossen – die Gasspeicherumlage nach § 35a ff. Energiewirtschaftsgesetzt (EnWG) und die Gasbeschaffungsumlage nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG). Die beiden Umlagen treten zum 01. 10. 2022 in Kraft. Gasspeicherumlage: Um genügend Erdgas für den Winter vorrätig zu haben, werden die Erdgasspeicher in Deutschland mit Hochdruck gefüllt. Die Kosten für die Befüllung der Speicher werden auf alle Gaskunden umgelegt. Dafür wurde die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG eingeführt. Sie beträgt 0,059 ct/kWh. Gasbeschaffungsumlage: Russland liefert weniger Erdgas.deshalb müssen viele Gasimporteure (von denen auch eins Erdgas bezieht) ersatzweise zu hohen Preisen Erdgas beschaffen. Damit die Versorgung weiter gesichert die Unternehmen nicht insolvent gehen, führte die Bundesregierung zum 1. Oktober 2022 die Umlage nach der Verordnung nach § 26 EnSiG ein. Sie beträgt 2,419 ct/kWh. Auch die Beschaffungskosten sind enorm gestiegen. Das wirkt sich ebenfalls auf den Erdgaspreis aus.
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Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

