FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Es erfolgt keine Auszahlung des Startguthabens. Der Betrag wird mit den Monatsrechnungen verrechnet.
Ja, die Netzentgeltreduzierung gemäß §14a EnBW greift auch, wenn der Netzbetreiber keinen Eingriff vornimmt. Allein die Möglichkeit des Eingriffs wird bereits honoriert.
Ihre Bankdaten können Sie ganz bequem selbst im eins-Onlineservice ändern. Klicken Sie einfach im Feld "Bankdaten" auf "Bankdaten ändern".
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Unser Ökostrom stammt zu 100 % aus erneuerbaren Energien. Mit uns als Energieversorger tragen Sie aktiv zum Klimaschutz bei und können sich sicher sein, dass Ihre Energieversorgung nachhaltig und umweltfreundlich ist.
Hier gehts zu unseren nachhaltigen Stromprodukten.Prognosen zur Entwicklung am Energiemarkt sind aktuell wegen der extremen Preissprünge sehr schwierig – trotz unserer langfristig angelegten Beschaffungsstrategie. Laut Klaus Müller, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, müssen Gaskund*innen von 2023 an mit bis zu dreimal höheren Abschlägen rechnen.demnach müssten Gaskund*innen, die jetzt 1.500 Euro jährlich für Gas zahlen, künftig mit 4.500 Euro rechnen. Die Großhandelspreise haben sich teilweise schon versiebenfacht. Verzögert werden dies auch die Verbraucher*innen zu spüren bekommen. Wenn die Lieferungen aus Russland dauerhaft ausbleiben, wird das auf den Beschaffungsmärkten zu weiteren Preissteigerungen führen. Richtig ist aber auch, dass wir in Deutschland aktuell mehr als 65 Prozent der Gasmengen aus anderen Ländern, wie zum Beispiel Norwegen, importieren. Diese Mengen werden uns auch zukünftig stabil zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden vier neue Terminals für den Import von flüssigem Erdgas nach Deutschland uns unabhängiger von Russland machen.
Eine Beratung zu Hause ist nicht möglich. Aber besuchen Sie uns gern in unserem Kundencenter.
Vereinbaren Sie gleich einen Termin. Oder rufen Sie uns an: (0371) 525 - 2525
- Von der Bundesregierung wurden zum 01. 10. 2022 2 neue Umlagen beschlossen – die Gasspeicherumlage nach § 35a ff. Energiewirtschaftsgesetzt (EnWG) und die Gasbeschaffungsumlage nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG). Die beiden Umlagen treten zum 01. 10. 2022 in Kraft. Gasspeicherumlage: Um genügend Erdgas für den Winter vorrätig zu haben, werden die Erdgasspeicher in Deutschland mit Hochdruck gefüllt. Die Kosten für die Befüllung der Speicher werden auf alle Gaskunden umgelegt. Dafür wurde die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG eingeführt. Sie beträgt 0,059 ct/kWh. Gasbeschaffungsumlage: Russland liefert weniger Erdgas.deshalb müssen viele Gasimporteure (von denen auch eins Erdgas bezieht) ersatzweise zu hohen Preisen Erdgas beschaffen. Damit die Versorgung weiter gesichert die Unternehmen nicht insolvent gehen, führte die Bundesregierung zum 1. Oktober 2022 die Umlage nach der Verordnung nach § 26 EnSiG ein. Sie beträgt 2,419 ct/kWh. Auch die Beschaffungskosten sind enorm gestiegen. Das wirkt sich ebenfalls auf den Erdgaspreis aus.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.