FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Grundsätzlich sind Wärmepumpen sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude geeignet. Bei Neubauten ist die Integration meist einfacher, da die Gebäudehülle und die Heizsysteme bereits auf Energieeffizienz ausgelegt sind. Bei Bestandsgebäuden hängt die Eignung von mehreren Faktoren ab, wie der Wärmedämmung, dem Heizsystem und dem Platzangebot für die Installation. Es empfiehlt sich eine professionelle Beratung und eine genaue Analyse des Gebäudes, um die beste Lösung zu finden. (Link zu „Meine neue Heizung“)

  2. Wi‑Fi 7 ermöglicht extrem schnelles WLAN, stabilere Verbindungen und bessere Performance für viele Geräte gleichzeitig – ideal für Streaming, Smart Home und Homeoffice.
  3. Ihre Lieblingssender können Sie unter Einstellungen/Senderliste einstellen. Durch nochmaliges Aktivieren des bereits gewählten Senders wird der Sender als Lieblingssender deaktiviert. Aktivieren Sie die Sender in der Reihenfolge, in der sie unter dem Menüpunkt Sender erscheinen sollen.der zuletzt hinzugefügte Lieblingssender erscheint immer ganz unten in der Liste. Sie können von der Ansicht der Lieblingssender zur Ansicht aller Sender wechseln - unter Einstellungen/Senderliste.
  4. Private Haushalte sowie beispielsweise kleine Unternehmen und grundlegende soziale Dienste zählen zu den gesetzlich geschützten Kunden.derzeit ergeben sich für Sie keine Veränderungen.dennoch bitten wir Sie um einen verantwortungsvollen Umgang im Verbrauch. Gemeinsam sollten wir versuchen, möglichst viel Energie zu sparen, wenn es beispielsweise um die Verwendung von Warmwasser geht. Das kurzfristige außervertragliche Preisanpassungsrecht (§24 Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung) im Rahmen der Stufe 2 des Notfallplan Gas ist seitens der Bundesregierung noch nicht ausgerufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern unter (0371) 525 – 2528 zur Verfügung. Direkte Auswirkungen auf die Stromversorgung können aktuell ausgeschlossen werden. Für die Sicherstellung der Fernwärme-Versorgung steht uns ein breiter Mix an Energieträgern und Erzeugungsanlagen zur Verfügung.
  5. Durch die Soforthilfe werden auch unabhängig vom Verbrauch gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31. Dezember 2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen. Bei allen Kund*innen, die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der Rechnung für Dezember 2022.

  6. Sie erhalten von uns einen Bonus? Der wird in Ihrer Rechnung in der Entgeltberechnung - meist auf Seite 2 - ausgewiesen. Bitte beachten Sie, dass hier der Nettowert angegeben ist. Sie haben einen Sofortbonus vereinbart? Der wird Ihnen direkt auf Ihr Konto überwiesen.

  7. Von der Bundesregierung wurden zum 01. 10. 2022 2 neue Umlagen beschlossen – die Gasspeicherumlage nach § 35a ff. Energiewirtschaftsgesetzt (EnWG) und die Gasbeschaffungsumlage nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG). Die beiden Umlagen treten zum 01. 10. 2022 in Kraft. Gasspeicherumlage: Um genügend Erdgas für den Winter vorrätig zu haben, werden die Erdgasspeicher in Deutschland mit Hochdruck gefüllt. Die Kosten für die Befüllung der Speicher werden auf alle Gaskunden umgelegt. Dafür wurde die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG eingeführt. Sie beträgt 0,059 ct/kWh. Gasbeschaffungsumlage: Russland liefert weniger Erdgas.deshalb müssen viele Gasimporteure (von denen auch eins Erdgas bezieht) ersatzweise zu hohen Preisen Erdgas beschaffen. Damit die Versorgung weiter gesichert die Unternehmen nicht insolvent gehen, führte die Bundesregierung zum 1. Oktober 2022 die Umlage nach der Verordnung nach § 26 EnSiG ein. Sie beträgt 2,419 ct/kWh. Auch die Beschaffungskosten sind enorm gestiegen. Das wirkt sich ebenfalls auf den Erdgaspreis aus.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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