FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Teilen Sie uns einfach den richtigen Zählerstand, die Zählernummer, die Verbrauchstelle, das Ablesedatum und das Vertragskonto mit. Per E-Mail an kundenservice@eins.de oder telefonisch unter (0371) 525 - 2525. Wir prüfen alles Weitere für Sie. Ein Hinweis dazu: Rechnungskorrekturen können unter Umständen kostenpflichtig sein. Trifft das in Ihrem Fall zu, so werden Sie vorher darüber informiert.
Technische Voraussetzungen sind:
- Einbau einer Fernsteuerung
- Registrierender Zähler zur viertelstundengenauen Erfassung und Bilanzierung der Einspeisedaten
Diese Anforderungen dienen dem notwendigen Fernzugriff auf die Anlage sowie der bedarfsgerechten Steuerung. Bei Fragen zur Nachrüstung sprechen Sie uns gern an.
Nur ganz wenige Router sind in der Lage, die optischen Signale aus der Glasfaser direkt zu verarbeiten. Wir empfehlen deshalb die Montage eines ONT. Ein weiterer Vorteil des ONT ist, dass (fast) jeder WLAN-Router per LAN-Kabel an den ONT angeschlossen werden kann.
Diese Möglichkeiten gibt es:
- Abbuchung - Sie erteilen uns ein SEPA-Lastschriftmandat und wir buchen ganz einfach und bequem zu den Fälligkeitsterminen von Ihrem Konto ab - Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
- Barzahlen - Sie zahlen Ihre Rechnungen ganz einfach und bequem mit Ihrem Einkauf an der Kasse teilnehmender Einzelhandelsgeschäfte - mehr dazu erfahren Sie hier.
- Überweisung - Sie zahlen pünktlich zu den Fälligkeitsterminen Ihre Forderungen per Überweisung an uns - gern können Sie dafür auch einen Dauerauftrag einrichten.
Der Austausch Ihres Zählers wird von einem geprüften Elektroinstallateur vorgenommen. Beim Einbau eines klassischen Mehrtarifzählers erstellt der Elektroinstallateur bei Ihnen vor Ort eine Anmeldung zum Netzanschluss (sog. ANA), mit der er beim zuständigen Netzbetreiber den erforderlichen Zählerwechsel in Auftrag gibt. Über die hierfür anfallenden Kosten informiert Sie gern unser Partner-Elektroinstallateur.
Wird bei Ihnen hingegen ein intelligenter Zähler eingebaut, so ist eine Anmeldung zum Netzanschluss grundsätzlich nicht erforderlich. Wir geben den Zählerwechsel beim wettbewerblichen Messstellenbetreiber in Auftrag und er wird im Anschluss den Zählerwechsel in terminlicher Abstimmung mit Ihnen vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Zeit von Produktabschluss bis hin zur Durchführung des Zählerwechsels aufgrund mehrerer umfangreicher Prozesse einige Wochen in Anspruch nehmen kann.
Schon heute kommen Netze mit 16 MBit/s und weniger an ihre technischen Leistungsgrenzen. Surfen in diesen Netzen mit mehreren Nutzern gleichzeitig, ist oft mit langen Ladezeiten oder ruckelndem Fernsehen verbunden. Die zunehmende Anwendung neuer Technologien benötigen immer mehr Leistung. Mit einem Glasfaseranschluss ist Ihre Immobilie schon heute für die Zukunft gewappnet. Physikalisch sind dem Potenzial von Glasfaser zur Übertragung kaum Grenzen gesetzt. Außerdem ist Glasfaser deutlich weniger störanfällig als Kupfer- oder Koaxialkabel. Informieren Sie sich auf unserer Website über den Glasfaserausbau von eins energie in sachsen. Dort können Sie auch nachschauen, ob wir für Ihre Immobilie einen Glasfaseranschluss realisieren können. Bei Interesse können Sie als Eigentümer die Genehmigung dafür über die Webseite abgeben. Weitere Vorteile von Glasfaserinternet erfahren Sie in unserem Blogbeitrag: "Glasfaser: nicht nur schneller, auch zukunftssicher"
Nachdem der Eigentümer eine Gestattung (Einwilligung zum Glasfaserausbau) abgegeben hat, legen wir im Rahmen der Planungsphase den Verlauf der Trassen im öffentlichen Raum fest, inklusive der anzuschließenden Objekte. Dabei ist es wichtig, Ihren individuellen Hausanschluss zu berücksichtigen. Dafür setzt sich zu gegebener Zeit das von eins beauftragte Tiefbauunternehmen mit Ihnen in Verbindung. Gemeinsam vereinbaren Sie einen Termin für die Grundstücksbegehung. Bei der Grundstücksbegehung wird der spätere Verlauf des Glasfaserkabels auf dem Grundstück dokumentiert (Verlegekonzept). Hier werden auch hilfreiche Informationen, wie Besonderheiten im Erdreich, aufgenommen.
In der anschließenden Bauphase verlegen wir die Glasfaser im öffentlichen Raum und auf Ihrem Grundstück. Im öffentlichen Raum geschieht das Verlegen des Kabels in der Regel als offener Tiefbau im Gehweg, aber andere Verlegemethoden sind möglich. Die Verlegung wird darüber hinaus mit dem zuständigen Wegebaulastträger abgestimmt. Für die Abzweigung vom Gehweg zu Ihrer Hauswand heben wir einen schmalen Graben aus (circa 30 Zentimeter breit und 60 Zentimeter tief). Selbstverständlich verschließen wir den Graben im Anschluss und stellen den Ursprungszustand wieder her.
Im Mehrfamilienhaus montieren wir im Hausanschlussraum bzw. den Glasfaser-Abschlusspunkt. Von da aus erfolgt die Inhausverkabelung bis in jede Wohn- und Geschäftseinheit, um dort die Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose (also die Dose, an die sich Telefon oder Router anschließen lassen) zu installieren. Gleiches gilt fürs Einfamilienhaus, nur dass hier die Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose direkt neben den Glasfaser-Abschlusspunkt gesetzt wird.Förderprogramme für Photovoltaikanlagen sind in Deutschland weit verbreitet und bieten zahlreiche Vorteile für Hausbesitzer und Unternehmen, die sich für erneuerbare Energien entscheiden. Einige der bekanntesten Förderprogramme sind die Einspeisevergütung und die zinsgünstigen Kredite der KfW-Bank, die dazu beitragen, die Kosten für die Anschaffung und Installation der Anlagen zu senken.
Die Einspeisevergütung ist ein besonders attraktives Programm, bei dem die Energieversorger verpflichtet sind, den Strom, der durch Photovoltaikanlagen erzeugt wird, zu einem festgelegten Preis abzunehmen. Dies schafft eine konstante Einnahmequelle für die Betreiber der Anlagen und ermöglicht es ihnen, die Kosten für die Anschaffung und Installation schneller wieder hereinzuholen.
Die KfW-Bank bietet zudem zinsgünstige Kredite für die Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen an. Diese Kredite sind besonders für Hausbesitzer und Unternehmen attraktiv, die sich für erneuerbare Energien entscheiden, aber nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um die Anfangsinvestition zu tätigen.
Zusätzlich zu diesen Förderprogrammen können die Kosten für die Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen auch steuerlich abgesetzt werden. Dies bedeutet, dass Hausbesitzer und Unternehmen, die sich für Photovoltaikanlagen entscheiden, ihre Steuerlast senken können, indem sie die Kosten für die Anschaffung und Installation von den zu versteuernden Einkünften abziehen. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Förderprogramme und steuerlichen Vorteile je nach Bundesland und Gemeinde variieren können. Daher ist es ratsam, sich vor der Entscheidung für eine Photovoltaikanlage bei den zuständigen Behörden und Finanzämtern zu informieren.
Ausfürhliche Informationen und weiterführende Links finden Sie auf unserer Seite zu den Förderprogrammen für Photovoltaikanlagen.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

